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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1770 - Sackmannstraße
Auslegungsbeschluss
Änderungsantrag von Martin Zierke - Bürgermitglied in der Kommission Sanierung Limmer - zu Drucks. Nr. 1863/2014 (Wohnbauflächeninitiative, Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1770 - Sackmannstraße)
Antrag,
dem Punkt 1 des Änderungsantrages nicht zu folgen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Im Rahmen des Auslagebeschlusses hat der Stadtbezirksrat Linden-Limmer in seiner Sitzung am 08.10.2014 einen vom Verwaltungsvorschlag abweichenden Beschluss zur Drucksache 1863/2014 (Städtebaulicher Vertrag) gefasst. Der Änderungsantrag Nr. 15-2259/2014 ist als Anlage 1 beigefügt. Der Punkt 1 des Änderungsantrages bezieht sich auch direkt auf den Bebauungsplan.
Wortlaut des Änderungsantrages:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, folgende Texte auszutauschen:
Ersetze "Der darüber hinaus erforderliche Ausgleich erfolgt über das "Ökokonto" der Stadt (siehe Beschluss-Drs. 850/2008) durch ein bereits als Sukzessionsfläche hergestelltes städtisches Grundstück in Vinnhorst" durch "Der darüber hinaus erforderliche Ausgleich erfolgt ausschließlich im Stadtteil Limmer".
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Änderungsantrag muss abgelehnt werden.
Zurzeit stehen im Stadtteil Limmer keine Ausgleichsmöglichkeiten zu Verfügung. Die Maßnahmen in Vinnhorst liegen mit ca. 5 km Entfernung nächstmöglich zum Eingriffsort.
Möglichkeiten für Ausgleichsmaßnahmen im Stadtteil Limmer werden sich erst im Zusammenhang mit der Umsetzung der Planungen für die Wasserstadt Limmer (z.B. Straßenbäume) ergeben. Für das Bebauungsplanverfahren Nr. 1770 Sackmannstraße muss aber jetzt eine eindeutig realisierbare (in diesem Fall sogar schon realisierte) Maßnahme zugeordnet werden. Die Zuordnung im Bebauungsverfahren Nr. 1770 Sackmannstraße ist nicht möglich, da das Bebauungsplanverfahren Nr. 1535 Wasserstadt Limmer noch keinen entsprechenden Verfahrensstand erreicht hat.
61.12
Hannover / 13.10.2014