Drucksache Nr. 1799/2008:
Wasserstadt Limmer - 7. Ordnungsmaßnahmenvertrag

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1799/2008 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Limmer
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1799/2008
1
 

Wasserstadt Limmer - 7. Ordnungsmaßnahmenvertrag

Antrag,

zu beschließen,
  • dass durch Abschluss eines 7. Ordnungsmaßnahmenvertrags die Flächen des ehemaligen Kleingartenbereichs nördlich des früheren Conti-Geländes vollständig geräumt und aufgefüllt werden und
  • dass für die Kosten der Abbrüche, Materialabfuhr und Auffüllung des Bodens Städtebauförderungsmittel in Höhe von maximal 199.000 € eingesetzt werden können.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten und Aspekten behinderter Menschen

Durch die geplante Revitalisierung der Fabrikbrache zum Wohngebiet mit gewerblichen Anteilen und Grünflächen wird das Grundstücksareal intensiver genutzt und deutlich belebt werden. Dies wird die Sozialkontrolle verbessern und damit die Sicherheit in der Umgebung erhöhen. Die siebte Ordnungsmaßnahme trägt als Fortsetzung der bisherigen Ordnungsmaßnahmen dazu bei, dass allen Bevölkerungsgruppen in Limmer zügig neue Flächen für überwiegend Wohn- und Erholungsnutzung erschlossen werden.

Bei der Nachnutzung werden bei der Planung der Wohnquartiere, der Erschließungs- und Grünanlagen und der Erweiterung der öffentlichen Infrastruktur die genderspezifischen Aspekte berücksichtigt werden, indem die Quartiere einfach und übersichtlich erschlossen, Spiel- und Erholungsflächen sowie Straßenausbau einschl. Beleuchtung nach hannoverschem Standard hergestellt werden.



Der Wohnstandort wird für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicher zu erreichen und fußläufig an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden sein.


Kosten der 7. Ordnungsmaßnahme

An den Kosten der Ordnungsmaßnahme beteiligt sich die Landeshauptstadt Hannover anteilig durch die Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln. Nach einer von der Wasserstadt Limmer GmbH durchgeführten Kostenschätzung betragen die Netto-Gesamtkosten ca. 398.000,00 €. Die Landeshauptstadt Hannover wird 50 % der Kosten bezuschussen. Im Falle der Überschreitung der Kosten laut Schätzung wird der Anteil der Landeshauptstadt Hannover 199.000 € nicht überschreiten. Im Förderungsbetrag enthalten sind die Beteiligungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen (s. Kostentabelle).

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten132.666,67 €6150.001-361100Betriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt132.666,67 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung199.000,00 €6150.001-940100Sachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt199.000,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo-66.333,33 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 

Begründung des Antrages


Die Wasserstadt Limmer GmbH & Co. KG (WLG) und die Landeshauptstadt Hannover haben für Teilbereiche der ehemals von der Continental AG in Hannover-Limmer genutzten und im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Limmer gelegenen Grundstücke bislang sechs Verträge über die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen gemäß §§ 146, 147 Baugesetzbuch (BauGB) geschlossen. Die Ordnungsmaßnahmen dienen dem Ziel, das derzeit brachliegende Gelände durch Umnutzung der Flächen zu revitalisieren.

Die 7. Ordnungsmaßnahme soll ein weiterer Baustein sein zur Umsetzung des im August 2005 beschlossenen Rahmenplans (DS Nr. 1174/2005 N1 E2 und DS Nr. 1730/2005), der auch diese Kleingartenfläche umfasst. Mit der 7. Ordnungsmaßnahme werden die Voraussetzungen zur Herstellung von Wohnbau- und Freiflächen geschaffen.


Wie bereits in den Verträgen zur 5. und 6. Ordnungsmaßnahme (DS Nr. 1379/2007) wird auch in diesem 7. Ordnungsmaßnahmenvertrag sichergestellt werden, dass die Räumung und Auffüllung des Geländes nach den Vorgaben des Sanierungsplans des Bodensanierungsvertrags (DS Nr. 2312/2007) zwischen der WLG und der Landeshauptstadt Hannover zu erfolgen hat. Darüber hinaus wird die Einhaltung der baumschutzrechtlichen Bestimmungen per Fällgenehmigung mit Bedingungen und Auflagen (Ersatzpflanzungen) durch FB Umwelt und Stadtgrün sichergestellt.
61.41 
Hannover / 31.07.2008