Drucksache Nr. 1798/2008 N1:
Satzung des Runden Tisches für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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1. Neufassung
1798/2008 N1
2
 

Satzung des Runden Tisches für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die in der Anlage beigefügte Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Runden Tisches für Menschen mit Behinderung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Runde Tisch für Menschen mit Behinderung wird auf Grundlage und zur Verwirklichung der Ziele des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (NBGG) gebildet. Die Teilnehmer/-innen werden von den in der Arbeit für Menschen mit Behinderung tätigen Verbänden, Vereinen und Organisationen benannt. Die Vertreter/-innen der LHH werden darauf hinwirken, dass dem Erfordernis der Berücksichtigung von geschlechterdifferenzierten Aspekten in der Arbeit des Gremiums entsprechend Rechnung getragen wird.

Kostentabelle

Es entstehen nur unwesentliche finanzielle Auswirkungen. (Sitzungsdienst, Bewirtung etc.)

Begründung des Antrages

§ 12 Abs. 4 des zum 01.01.2008 in Kraft getretenen Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (NBGG) sieht die verbindliche Einrichtung eines Beirates oder eines vergleichbaren Gremiums für u. a. kreisfreie Städte vor. Diese sollen durch Einrichtung und Tätigkeit eines solchen Gremiums Unterstützung bei der Verwirklichung der Zielsetzungen des NBGG erhalten um die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbst bestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Die Mitgliedschaft im Runden Tisch für Menschen mit Behinderung steht – neben Vertreterinnen und Vertretern der Ratsfraktionen - grundsätzlich allen in der LHH in der Arbeit für Menschen mit Behinderung tätigen Verbänden, Vereinen und Organisationen offen. Für die konstituierende Sitzung werden – in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover- mindestens die in der Anlage zur Satzung genannten Institutionen um Benennung eines Mitglieds gebeten werden.

Die Verwaltung bittet, die anliegende Satzung zur Gründung eines Runden Tisches für Menschen mit Behinderung zu beschließen.

Wegen Änderungen in der Anlage 2 wurde die Neufassung erforderlich.
Dez. III 
Hannover / 15.10.2008