Anfrage Nr. 1793/2007:
Anfrage von Ratsherrn Böning zu Problemen von Trennungsvätern / Scheidungsvätern beim Umgang mit ihren Kindern

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage von Ratsherrn Böning zu Problemen von Trennungsvätern / Scheidungsvätern beim Umgang mit ihren Kindern

Zu Problemen von Trennungsvätern I Scheidungsvätern beim Umgang mit ihren Kindern
Sehr viele getrennt lebende Väter berichten nach Angaben von Vereinen wie dem Väteraufbruch für Kinde~` (www.vafk.de), die sich für die Rechte der sog. ~Trennungsväter"einsetzen, von teilweise enormen Problemen und auch Ungerechtigkeiten, wenn es um den Umgang mit ihren Kindern (Besuchsrecht, etc.) geht.
Untermauert werden diese Beschwerden bzw. Klagen der Trennungsväter auch von diversen Berichten, die in den letzten Monaten in Magazinen wie dem Focus oder in Zeitungen und im Fernsehen zu lesen bzw. zu sehen waren. Ich frage daher in diesem Zusammenhang die Verwaltung:

Es entsteht immer wieder der Eindruck, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind nahezu automatisch immer der Mutter zugesprochen wird und nicht wirklich objektiv geprüft wird, bei welchem Elternteil das Kind tatsächlich besser aufgehoben wäre und somit die objektiv bessere Erziehung genießen würde.


Auch entsteht der Eindruck, dass man es aus welchen Gründen auch immer nicht wagt, ein Sorgerechtsentzug gegen eine Mutter auszusprechen.
FRAGE: Wie wird von Seiten des Amtes für Jugend und Familie wirklich objektiv festgestellt, welcher Eltemteil für die Erziehung des Kindes besser geeignet ist? Bei welchem Elternteil das Kind also wirklich in jeder Hinsicht (Erziehung, Hygiene, Femsehkonsum, Ernährung ...) besser aufgehoben ist? (Das Wohl des Kindes und nicht das Wohl eines Elternteils muss bei der Beurteilung durch das Jugendamt an erster Stelle stehen!)

In der UN Kinderrechtskonvention ist in Artikel 9 verankert, dass jedes Kind dessen Eltern getrennt sind, das Recht auf eine regelmäßige persönliche Beziehung und Kontakte zu beiden Elternteilen hat.


FRAGE: Was tut die Stadt Hannover dafür, dass ein Trennungsvater, der von weit außerhalb (z.B. aus München) kommt und finanziell nicht in der Lage ist, alle 2 Wochen ein Hotel oder eine Pension in Hannover zu bezahlen, trotzdem regelmäßig sein Kind in Hannover besuchen kann und während des Besuches vom Jugendamt begleitet wird?
Ein Trennungsvater, der mehrere hundert KM anreisen muss, um am Wochenende sein Kind zu sehen, steht vor folgenden Problemen: Da er Unterhalt zahlt, kann er sich er sich ein Hotel in Hannover alle 14 Tage i. d. R. nicht leisten. Insofern wären Einrichtungen (mit entsprechender Betreuung) sinnvoll, in denen sich Trennungsväter von außerhalb das ganze Wochenende mit ihrem Kind treffen können, ohne dass dem Vater dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Trennungsväter haben i.d.R. immer am Wochenende das Recht, ihre Kinder zu sehen. Ein Vater, der z.B. am Samstagvormittag sein Recht wahrnehmen und sein Kind bei der Mutter abholen will, dann jedoch bei der Mutter vor verschlossenen Türen steht oder von der Mutter mit offensichtlich fadenscheinigen Ausreden abgewimmelt wird, hat am Wochenende in dieser Situation keine Möglichkeit, sein Recht durchzusetzen.
Besonders für Trennungsväter, die eine weite Anreise in Kauf genommen haben, um ihr Kind zu besuchen, stellt diese Tatsache ein großes Problem dar.
FRAGE: Warum gibt es am Wochenende bzw. außerhalb der regulären Arbeitszeiten beim Amt für Jugend und Familie keine Ansprechpartner (oder evtl. eine Art nHotline"), an die sich Trennungsväter bei Problemen wenden können.
Also Ansprechpartner, die den Vater kurzfristig dabei unterstützen, sein Recht (sein Kind zu besuchen) auch wirklich wahrnehmen zu können. Die sich z.B. davon überzeugen, ob das Kind wirklich im Haus der Mutter krank im Bett liegt oder ob diese Aussage der Mutter eine Ausrede war, um dem Vater das Kind vorzuenthalten.
(Eine Behörde wie das Amt für Jugend und Familie sollte diesen Service bieten.) C1
Jens Böning