Informationsdrucksache Nr. 1791/2011:
Nutzungskonzept für die aufgelassenen Friedhöfe St. Nikolai-Friedhof, Gartenfriedhof, Neustädter Friedhof

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
An die Damen und Herren des Rates (zur Kenntnis)
An die Damen und Herren des Stadtbezirksrates Mitte (zur Kenntnis)
 
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1791/2011
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Nutzungskonzept für die aufgelassenen Friedhöfe St. Nikolai-Friedhof, Gartenfriedhof, Neustädter Friedhof

Im Rahmen der Haushaltsverabschiedung 2011 hat der Rat die Verwaltung aufgefordert, für die ehemaligen Friedhöfe ein Konzept zur zukünftigen Entwicklung und zur Nutzung durch unterschiedliche Menschen in Gemeinschaft zu entwickeln und durchzuführen.

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung das folgende Nutzungskonzept entwickelt, in dem Ansätze aufgezeigt werden, wie der Charakter der ehemaligen Friedhöfe als Park, Gedenkstätte, Alltagsraum und Tourismusziel mit der Nutzung durch Menschen verschiedener sozialer Milieus vereinbart werden kann.

Hauptziele sind der Erhalt aufgelassener Friedhöfe als Gartendenkmale mit ihren Grabanlagen sowie der weiteren baulichen und gärtnerischen Anlagen und die Wahrung einer guten Aufenthaltsqualität für alle Bevölkerungsgruppen. Die gestalterisch aufwändige Erneuerung eines aufgelassenen Friedhofs ist zurzeit nur für den St. Nikolai - Friedhof vorgesehen. Er wird im Rahmen der Umplanung des Klagesmarktes umgestaltet. Die den aufgelassenen Friedhof betreffenden Gestaltungsmaßnahmen werden in die Abstimmungen zur Gesamtplanung eingebunden.

Teilziele:
- Erhalt der Grabanlagen, der baulichen und gärtnerischen Anlagen,
- Erhalt des parkähnlichen Charakters,
- Förderung der Attraktivität für und der Nutzung durch verschiedene Bevölkerungsgruppen,
- Minimierung der Konflikte zwischen verschiedenen Nutzergruppen
- Steigerung des Interesses an den aufgelassenen Friedhöfen, an den Grabmalen und den gärtnerischen Anlagen,
- Förderung der Identifikation der BürgerInnen des Stadtteils mit aufgelassenen Friedhöfen,
- Förderung der Identifikation der Nachkommen bestatteter Personen,
- Einwerben von Patenschaften für Grabmale,
- Einwerben von Spenden,
- Förderung von sozialer Kontrolle.

Umsetzung
1. Durchführung restauratorischer und gärtnerischer Maßnahmen
2. Durchführung von kulturellen Aktionen
3. Einwerben finanzieller Mittel, Öffentlichkeitsarbeit
4. Einsatz von Steuerungsinstrumenten bei Konflikten

1. Baumaßnahmen und gärtnerische Maßnahmen

Grabmale
Zu den drei oben genannten aufgelassenen Friedhöfen wurde bereits vor mehreren Jahren jeweils eine denkmalpflegerische Untersuchung der Grabmale hinsichtlich der Sanierungsnotwendigkeiten in Dringlichkeitsstufen durchgeführt. In Abhängigkeit von den begrenzten vorhandenen Mitteln wurde anschließend damit begonnen die erforderlichen Steinmetzarbeiten und die sonstigen Sanierungsarbeiten durchzuführen. Die Sichtbarkeit der zeitlichen Spuren an den Grabanlagen wird dabei bewusst zugelassen. Erforderliche Steinmetzarbeiten erfolgen durch Fachfirmen, die Mitglieder der Steinmetzinnung sind. Im Rahmen einer Ausschreibung wird jeweils mit dem günstigsten Bieter ein Rahmenvertrag geschlossen.
Für gestalterische Details werden Skizzen und ggf. Entwürfe angefertigt, die mit der Unteren Denkmalpflegebehörde abgestimmt werden.

Wegebau
Die Notwendigkeit der Sanierung von Wegen wird im Rahmen der laufenden Unterhaltung und der begrenzt vorhandenen Mittel geprüft. In diesem Zuge werden auch z.B. Kantensteine wieder auf Höhe gesetzt und wassergebundene Wegedecken oder Plattenbeläge erneuert. Auf dem Gartenfriedhof sollen die Wege z. B. in 2012 restauriert werden.

Pflanzmaßnahmen
Im Rahmen der Unterhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen werden für alle aufgelassenen Friedhöfe Nachpflanzungen geplant und umgesetzt. Es sind Baumpflanzungen als attraktive Sichtpunkte und zur Verjüngung des Bestandes vorgesehen. Durch Strauch-, Rosen- und Staudenpflanzungen soll in ausgewählten Bereichen die Formen- und Farbenvielfalt erhöht werden. Die in den vergangenen Jahren gepflanzten Frühlingszwiebeln werden durch entsprechende Pflegemaßnahmen erhalten und kontinuierlich ergänzt. Für die Grabstellen ist keine Bepflanzung vorgesehen, da im Sinne der denkmalgeschützten Anlage der Ensemble-Charakter erhalten bleiben soll.

2. Kulturelle Aktionen/Pflege von „Erinnerungskultur“
Kulturelle Veranstaltungen auf aufgelassenen Friedhöfen werden von der Verwaltung begrüßt. Im Rahmen der Veranstaltungen der „Gartenregion“ wurden in den vergangenen Jahren schon verschiedene Kunstaktionen durchgeführt. Einzelveranstaltungen z.B. Lesungen mit Bezug zu bestimmten Grabstellen finden auch im Rahmen von Stadtführungen statt.

Freundeskreise, Vereine und Gruppen, die am Erhalt der aufgelassenen Friedhöfe Interesse zeigen (z.B. die Gruppe Renaissance Gartenfriedhof), werden bei der Umsetzung der Ideen von der Verwaltung unterstützt.



3. Einwerben finanzieller Mittel, Öffentlichkeitsarbeit
Für die Übernahme von Patenschaften und die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen auf aufgelassenen Friedhöfen durch Spenden wurden eine standardisierte Patenschaftsvereinbarung und eine Urkunde zur Würdigung der Spender seitens der Verwaltung entworfen. Aktuell liegen durch Aktivitäten der Gruppe „Renaissance Gartenfriedhof“ mehrere Patenschaftsanträge sowie Spenden und Spendenankündigungen für den Gartenfriedhof vor.

Öffentlichkeitsarbeit
Ausführliche Informationsbroschüren zu den aufgelassenen Friedhöfen liegen an öffentlichen Stellen aus und sind über www.hannover.de (Suchbegriff z. B. Gartenfriedhof) als pdf Datei abrufbar. Weiterhin soll ein Flyer zur Information für potentielle Paten entworfen werden. Eine Veröffentlichung zu Patenschaften im Internet der LHH sowie die Verlinkung mit Webseiten zu an den historischen Friedhöfen interessierten Gruppen sind geplant.

Informationstafeln – Würdigung von Spendern
Sanierungsarbeiten an den Gartendenkmalen wurden in der Vergangenheit durch Haushaltsmittel, Spendengelder und Förderungen finanziert. Für den Gartenfriedhof wurde mehrfach der Wunsch nach einer sichtbaren Würdigung von Spendern geäußert. Zukünftig werden auf den aufgelassenen Friedhöfen Namenstafeln, z. B. auf Steinsäulen oder auf speziell für den Standort entworfenen Informationselementen, angebracht. Auch die genannten Informationsmaterialien wird es in erreichbarer Nähe dazu geben.

4. Vorgehen bei Nutzungskonflikten auf aufgelassenen Friedhöfen
Die Verwaltung setzt sich fachübergreifend situationsabhängig mit Nutzungskonflikten auseinander und sucht nach Lösungsansätzen. Nach Beschwerdeeingängen wird zunächst die Situation vor Ort durch die Parkranger festgestellt. Ist ein Konflikt nicht zu lösen, werden gemeinsam mit dem Stadtbezirksmanagement weitere Schritte initiiert, wie u. a die Einbeziehung der Polizeikenntnisse, ggf. Unterstützung durch Streetworker oder die Beauftragung von begleitenden Untersuchungen. Darauf folgende Maßnahmen sind Gespräche mit „Störern“, Beschwerdeführern und/oder moderierte gemeinsame Konfliktgespräche.
Da es sich bei den aufgelassenen Friedhöfen um Grünflächen handelt, unterliegen sie nicht den Vorschriften für aktive bzw. in Funktion befindliche Friedhöfe, sondern wie andere Grünanlagen auch, der SOG-VO. Eine Veränderung bestehender Regelungen ist nicht beabsichtigt, da sie ggf. zu einer Verdrängung von Nutzergruppen an andere Orte führen würde.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Konzept hat keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen.
Nutzergruppen, die als störend empfunden werden, bestehen häufig überwiegend aus Männern. Gestört fühlen sich Männer und Frauen, wobei das subjektive Sicherheitsbedürfnis bei Frauen sowie auch bei älteren Menschen i.d.R. größer ist. Mit dem oben geschilderten Konfliktmanagement wird u. a. der Befriedigung des Sicherheitsbedürfnisses entsprochen.







Kostentabelle

Angaben zu den finanziellen Auswirkungen
Die Finanzierung obiger Maßnahmen erfolgt aus dem (begrenzten) laufenden Haushalt für die Pflege und Instandhaltung von Grünflächen. Für die drei in der Ratsdrucksache genannten aufgelassenen Friedhöfe stehen hier insgesamt jährlich ca. 7.500 Euro plus Personaleinsatz städtischer MitarbeiterInnen zur Verfügung. Bis Ende August 2011 gab es für die aufgelassenen städtischen Friedhöfe keine Spenden; die Spendeneinwerbung soll intensiviert werden.

67.31 
Hannover / 12.09.2011