Drucksache Nr. 1790/2026:
Jugend Ferien-Service, Festsetzung der Nutzungsentgelte ab 2027

Inhalt der Drucksache:

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1790/2026
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Jugend Ferien-Service, Festsetzung der Nutzungsentgelte ab 2027

Antrag,

1. den in den Preislisten (Anlagen 1-3) ausgewiesenen Nutzungsentgelten für die Ferieneinrichtungen Sommercamp Otterndorf, Feriendorf Eisenberg „Günter Richta“ und die Freizeitanlage Wennigsen ab 2027 zuzustimmen.

2. den Verkaufspreis für die FerienCard ab 2027 auf 15,00 € festzulegen. HannoverAktivPass-Inhaber*innen erhalten die FerienCard weiterhin kostenfrei.

3. den in der "Finanziellen Regelung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen des Jugend Ferien-Service" (Anlage 4) ausgewiesenen Beträgen für Aufwandsentschädigungen, Fahrtkostenerstattung und den Ermäßigungen für mitreisende Familienangehörige zuzustimmen und die Sachgebietsleitung des Sachgebietes Jugend Ferien-Service zu ermächtigen, in Folgejahren Preisanpassungen dieser Beträge jährlich um jeweils bis zu 4 %, gerundet auf den nächsten 0,10 € Betrag, eigenständig vornehmen zu dürfen.

4. die Sachgebietsleitung des Sachgebietes Jugend Ferien-Service zu ermächtigen, zu den Antragspunkten 1. und 2. jährlich Preisanpassungen bis zu jeweils 4 %, gerundet auf den nächsten vollen Eurobetrag, eigenständig vornehmen zu dürfen.

5. die Sachgebietsleitung des Sachgebietes Jugend Ferien-Service zu ermächtigen, in begründeten Ausnahmefällen mit einzelnen Kunden Sonderkonditionen zu vereinbaren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Drucksacheninhalt verhält sich geschlechtsneutral.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Der Drucksacheninhalt verhält sich klimaneutral.

Kostentabelle

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2027/2028 sind Erträge aus Benutzungsgebühren im Produkt 36602 in Höhe von 1.816.367,77 € veranschlagt. Der veranschlagte Betrag in 2026 beträgt 1.459.637,84 €, die Ertragserwartung wird somit um 356.729,93 € gesteigert. Der veranschlagte Wert basiert auf dem Jahresergebnis 2025. In dem Jahr fanden mehrere Großbelegungen statt, sodass dieser Betrag in den Folgejahren nicht zwingend zu erwarten ist. Um die Ertragsveranschlagung erfüllen zu können, ist somit eine moderate Preiserhöhung umzusetzen.

Die Erhöhung der Nutzungsentgelte ist daher in der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt. Sollten durch die nun vorgeschlagene Erhöhung zusätzliche Mehrerträge entstehen, sind diese zur Abdeckung der ab 2027 zu erwarteten inflationsbedingten Mehrausgaben erforderlich.

Begründung des Antrages

Zu 1.
Die Nutzungsentgelte für die Einrichtungen wurden letztmalig mit DS 1408/2024 für das Jahr 2025 festgelegt. In 2026 wurden die Preise nicht erhöht. Die in dieser Drucksache festgelegte Preisstruktur hat sich in den vergangenen Jahren grundsätzlich bewährt und wird nicht verändert.

In 2025 haben sich bei vielen Kostenpositionen weitere Preissteigerungen ergeben. Die Inflationsrate lag laut Statistischem Bundesamt in 2025 bei 2,2 %, wobei einzelne Warengruppen eine erheblich höhere Preissteigerung auswiesen. Für 2026 wird ebenso eine Inflationsrate von über 2,0 % prognostiziert.

Die Erhöhung der Entgelte ist somit zwingend erforderlich, um die Ertragserwartung zu erfüllen und weiterhin die unvermeidbaren Mehrkosten zu decken. Ziel ist, den veranschlagten Haushaltsfehlbetrag einhalten zu können.
Es wird eine Entgelterhöhung von durchschnittlich 5 % beantragt. Die Kosten für eine Übernachtung mit Vollpension steigen in den Einrichtungen dann auf ca. 30,00 € - 40,00 € je Person und Nacht, der Preis variiert je nach Unterbringungsart und Einrichtung. Zusatzleistungen werden entsprechend den Preisen für Sonderleistungen oder nach entstandenem Aufwand abgerechnet. Die Übernachtungsentgelte sind mit denen anderer Gruppenunterkünfte (z.B. dem DJH) vergleichbar und absolut angemessen.

Um die Einrichtungen für unsere Gäste aus der Stadt Hannover besonders attraktiv zu halten, wird vorgeschlagen, den Rabatt für diese Kunden um jeweils 5 % zu erhöhen und damit die Preise relativ stabil zu halten. Im Sommercamp Otterndorf steigt der Hannover Rabatt auf 10 % des Übernachtungspreises, im Feriendorf Eisenberg auf 15 % des Grundpreises eines Gehöftes/Zimmers und auf der Freizeitanlage Wennigsen auf 15 % der Übernachtungskosten. Mit dieser Regelung können auch die Kosten für die angebotenen eigenen Freizeiten in den Einrichtungen stabil gehalten werden, da die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung ein maßgeblicher Kostenfaktor sind.

Die Ermäßigungen für Kinder unter 9 Jahren und HannoverAktivPass-Inhaber*innen bleiben ebenso unverändert bestehen.

Zu 2.
Das Aufgabengebiet der FerienCard wurde 2019 in das Sachgebiet Jugend Ferien-Service und in das zugehörige Produkt 36602 überführt. Die beschriebenen Kostensteigerungen betreffen die FerienCardaktionen genauso. Daher wird ab 2027 eine Erhöhung des Verkaufspreises um 3,00 € auf 15,00 € vorgeschlagen. HannoverAktivPass-Inhaber*innen erhalten die FerienCard weiterhin kostenfrei.

Die Erhöhung wird die zu erwartenden Mehrkosten nicht komplett abdecken, eine stärkere Kostenanpassung halten wir aufgrund der großen Bedeutung der FerienCard für die Kinder- und Jugendarbeit in den Ferien jedoch für nicht vertretbar.

Zu 3.
Die "Finanzielle Regelung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen des Jugend Ferien-Service“ wurde ebenso letztmalig mit DS 1408/2024 vom Rat beschlossen. Die getroffenen Regelungen haben sich in der Praxis bewährt, daher besteht kein Veränderungsbedarf. Im Sinne der Förderung der ehrenamtlichen Arbeit im Jugend Ferien-Service wird eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung pro Tag um 0,50 € vorgesehen. Die pauschale Fahrtkostenerstattung soll um 5,0 % angehoben werden.

Die ermäßigten Sonderpreise für mitreisende Familienangehörige sollen nicht erhöht werden, um dem Jugend Ferien-Service auch zukünftig die unerlässliche Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen zu sichern und insbesondere jungen Familien einen Aufenthalt in den Einrichtungen zu ermöglichen. Der Beirat des Jugend Ferien-Service hat auf der letzten Sitzung den Wunsch geäußert in die „Finanzielle Regelung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen des Jugend Ferien-Service“ eine Formulierung aufzunehmen, die sicherstellt, dass alleinreisende Ehrenamtliche mit Kindern für den Aufenthalt nicht mehr bezahlen müssen, als sie an Aufwandsentschädigung bekommen. Die Verwaltung befürwortet diesen Wunsch ausdrücklich und hat eine entsprechende Regelung aufgenommen. Um Familien nicht zu benachteiligen, wurde die Adressatengruppe entsprechend erweitert.

Die pauschale Aufwandsentschädigung für die FerienCardhelfer*innen wird für Aktionen mit einer Länge von bis zu 4 Stunden von 15,00 € auf 16,00 €, im übrigen von 30,00 € auf 32,00 € erhöht. Die Aufwandsentschädigung für FerienCardhelfer*innen wird als Pauschalbetrag ausgezahlt. Sie deckt Aufwendungen für Fahrtkosten, Zusatzverpflegung oder aktionsbedingte persönliche Kosten.

Die Aufwandsentschädigung für Personen, die im Rahmen von Juleica-Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen Seminare vorbereiten und durchführen, steigt von 60,00 € auf 63,00 €. Der Tagessatz deckt neben der Durchführung des Seminars die Vor- und Nachbereitung, die Erarbeitung der Inhalte und die Erstellung der notwendigen Unterlagen und der Hand Outs.

Die Ermächtigung zur Anpassung der Beträge in Folgejahren entspricht der bewährten Regelung aus DS 1408/2024. Die Mehraufwendungen werden im Produkt 36602 erwirtschaftet.

Zu 4. und 5.
Die Formulierungen entsprechen den in den bisher gültigen Drucksachen auf Anregung des RPA getroffenen Regelungen. Sie haben sich in der Praxis bewährt, daher besteht keine Notwendigkeit, sie inhaltlich zu verändern. Ein erneuter Beschluss wird notwendig, um, auch nach der Neufestsetzung der Entgelte in dieser Drucksache und Aufhebung der bisherigen Drucksachen, weiterhin eine rechtssichere Arbeitsgrundlage zu haben.

Die Inhalte der Drucksache wurden im Beirat des Jugend Ferien-Service in den Sitzungen am 30.06.2026 und 11.08.2026 diskutiert und wurden einstimmig befürwortet.
51.5 
Hannover / Aug 28, 2026