Drucksache Nr. 1788/2014:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1809, Alte Döhrener Straße / Erich-Wegner-Weg
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
- Einleitungsbeschluss
- Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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1788/2014
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Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1809, Alte Döhrener Straße / Erich-Wegner-Weg
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
- Einleitungsbeschluss
- Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

Antrag,

  1. gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1809 zu beschließen,
  2. den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes 471, 1. Änderung dahingehend zu modifizieren, dass das Verfahren als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1809 fortgeführt wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die südwestliche Hälfte des städtischen, ca. 5.300 m² großen Grundstückes Alte Döhrener Straße Nr. 88 soll zu Wohnbauzwecken entwickelt werden. Dazu ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 471 erforderlich, der für das Grundstück „Gartenbaubetriebe“ festsetzt. Parallel zu dem Ausschreibungsverfahren für das Grundstück wurde mit der erforderlichen Bebauungsplanänderung Nr. 471, 1. Änderung (Aufstellungsbeschluss und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit) begonnen. Das Grundstück wurde mittlerweile der Fa. Theo Gerlach Wohnungsbau-Unternehmen GmbH & Co.KG anhand gegeben und es wurde der im Rahmen der Ausschreibung geforderte Architektenwettbewerb von der Fa. Theo Gerlach durchgeführt. Auf der Grundlage des von der Jury erstprämierten Entwurfes des Büros SMAQ soll das Bauleitplanverfahren nun als vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgeführt werden. Am 24. Juli 2014 wurde der Antrag auf Einleitung der Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB eingereicht.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu folgen. Der Bebauungsplan ist ein Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative.
61.12 
Hannover / 26.08.2014