Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Bebauungsplan Nr. 626, 1. Änderung - Gertrud-Greising-Weg,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 626, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 626, 1. Änderung hat vom 08. Mai bis zum 10. Juni 2014 öffentlich ausgelegen. Es gingen keine Stellungnahmen ein. Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung des Entwurfes wurden aufgrund der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4(2) BauGB geprüft. Beide wurden redaktionell überarbeitet. Im Bebauungs- planentwurf wurde der als Hinweis aufgenommene Schutzstreifen der Ferngasleitung ange- passt. Die Begründung des Entwurfes wurde in den Abschnitten 5.1. Art der baulichen Nutzung sowie 6.3 Altlasten aktualisiert und um den Punkt 6.4 Gewässerschutz ergänzt.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11
Hannover / 26.07.2014