Informationsdrucksache Nr. 1786/2021:
Zweite Anpassung der Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur in Hannover

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Inhalt der Drucksache:

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1786/2021
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Zweite Anpassung der Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur in Hannover

Mit Beschluss vom 26.11.2020 (Drucksache Nr. 2333/2020) entschied der Verwaltungsausschuss die erste Änderung des im Jahr 2018 mit der enercity AG geschlossenen Konzessionsvertrags für die Errichtung und den Betrieb der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover. Nunmehr hat die Verwaltung diesen Vertrag in eigener Zuständigkeit erneut geändert.

Vorausgeschickt sei, dass die enercity mit den beteiligten Bereichen in den Fachbereichen Tiefbau sowie Umwelt und Stadtgrün eng und vertrauensvoll unter durchgängig hohem Druck arbeitet, um die Anforderungen des Konzessionsvertrags zu erfüllen.


1. Erneute Verlängerung der Umsetzung

Das für den 31.12.2020 vereinbarte Ziel, insgesamt 480 öffentlich zugängliche Ladepunkte im Stadtgebiet für den dauerhaften Betrieb zu installieren, war durch Vereinbarung vom 28.01.2021 auf den 30.09.2021 hinausgeschoben worden. Leider ist auch dieser Termin nicht zu halten, so dass eine erneute Verlängerung – diesmal sicherheitshalber mit größerem Zeitpuffer – bis zum 30.04.2022 erfolgt.

Die bereits mitgeteilten Gründe für Verzögerungen, nämlich lange Ermittlungszeiten für die vorrangig zu besetzenden halb-öffentlichen Flächen, Nachwirkungen der wegen der Covid19-Schutzmaßnahmen zeitweise nicht erlaubten Tiefbaumaßnahmen, die ebenfalls aufgrund durch Covid19 verzögerten Montage- und Lieferzeiten, wirken sich noch immer aus. Zusätzlich ist es derzeit schwierig, geeignete Firmen für die Ausführungsarbeiten zu beauftragen, weil in der Branche ein großer Auftragsstau herrscht.

Nachträglich wurde auch das Ziel für den 31.12.2019, wonach schon 240 Ladepunkte hätten betrieben werden müssen, dergestalt verlängert, dass keine Vertragsstrafe wegen verspäteter Vertragserfüllung fällig wird. Aufgrund der oben genannten Verzögerungen betrieb enercity zum Stichtag nur 180 Ladepunkte, ohne dass die Konzessionsnehmerin dies allein zu vertreten hatte. Aufgrund der 60 fehlenden Ladepunkte wäre eine Vertragsstrafe vom 30.000 Euro zu zahlen gewesen.


2. Anpassung der Anzahl der Ladepunkte

Als Standard für eine Ladeeinrichtung im Rahmen der Konzession ist die Normal-Ladesäule mit zwei Ladepunkten mit einer angebotenen Ladeleistung von je 22 Kilowatt Wechselstrom (AC) vereinbart. Nur 30 der ursprünglich vereinbarten 480 Ladepunkte mussten als Schnelllader mit mindestens 50 Kilowatt Gleichstrom (DC) betrieben werden. Grund für diese Vereinbarung waren u. a. die mehrfach höheren Kosten der DC-Ladesäulen gegenüber einer AC-Ladesäule sowie die aufwändige Zuleitung aus dem nächstgelegenen Transformator.

Da DC-Schnellladesäulen aber einerseits von rein batterieelektrisch betrieben Elektrofahrzeugen besser angenommen werden als Normallader und andererseits einen mehrfach höheren Durchsatz an Ladevorgängen erlauben, wurde auf Vorschlag der enercity AG vereinbart, mehr als die anfangs vereinbarten 30 DC-Schnellladepunkte zu errichten und für jeden darüber hinaus installierten DC-Ladepunkt die Gesamtzahl um einen Ladepunkt zu reduzieren (d. h. ein zusätzlicher DC-Ladepunkt ersetzt zwei AC-Ladepunkte). Mindestens müssen aber insgesamt 440 Ladepunkte errichtet werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur betrifft alle Geschlechter gleichermaßen.

Kostentabelle

Durch den begründeten Verzicht auf die Vertragsstrafe entstehen Mindereinnahmen von einmalig 30.000 €. Weitere Kosten für Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur entstehen der Stadt nicht. Die Investitionskosten und alle Kosten des Betriebs bis hin zum Rückbau der gemäß der Konzession aufzubauenden und zu betreibenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover trägt die Konzessionärin.

67.11 
Hannover / 03.08.2021