Drucksache Nr. 1786/2008:
Minderausbau des Moorwaldweges

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Verwaltungsausschuss
 
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1786/2008
1
 

Minderausbau des Moorwaldweges

Antrag,

zuzustimmen, dass die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche vor dem Grundstück Moorwaldweg / Kirchhorster Straße entsprechend der Anlage 1 abweichend vom
B-Plan Nr. 1070 nicht ausgebaut wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Durch den Verkauf des Grundstückes werden Einnahmen erzielt, deren genaue Höhe noch nicht feststeht und deshalb nicht in einer Kostentabelle dargestellt werden können.

Begründung des Antrages

Aufgrund von geänderten Planungen wurden viele Straßen und Wege nicht so ausgebaut, wie es die rechtsverbindlichen Bebauungspläne oder Fluchtlinienpläne vorsahen. Die für den Ausbau nicht benötigten Flächen sind unbefestigte Seitenstreifen und werden kaum gepflegt oder sind an die Anlieger durch Vertrag verpachtet.

Von vielen unmittelbar angrenzenden Anliegern wurde wiederholt der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, diese Flächen zu erwerben. In den meisten Fällen hat die Verwaltung keine Bedenken, einem solchen Verkauf zuzustimmen.

Aufgrund eines Beschlusses des OVG Lüneburg vom 29.8.1989 ist ein solcher Verkauf von Straßenverkehrsflächen – abweichend von den rechtsgültigen Planfeststellungen – nur dann möglich, wenn der Gemeinderat dieser Änderung ausdrücklich zustimmt.


Im vorliegenden Fall hat die Verwaltung keine Bedenken, die nicht mehr benötigte Verkehrs-
fläche zu veräußern. Der Ausbau des Moorwaldweges zur Kirchhorster Straße ist mit dem Abschluss der Stadtbahnverlängerung erfolgt. Daher bittet die Verwaltung den Verwaltungs-
ausschuss, einem solchen Verkauf, welcher vom Fachbereich Wirtschaft durchgeführt wird, grundsätzlich zuzustimmen.

Die Verwaltung wird in dem dann abzuschließenden Vertrag vorsorglich bis zur Änderung des B-Planes eine Rückkaufklausel aufnehmen. In der verkauften Fläche dürfen ebenfalls bis zu einer späteren Änderung der Planfestsetzung keine Gebäude errichtet werden. Das Planungsamt wird bei einer Überarbeitung der Planfestsetzungen die Änderung berück-
sichtigen.
66.0 2.30
Hannover / 18.07.2008