Drucksache Nr. 1783/2021:

Jahresabschluss 2020 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1783/2021
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt


Jahresabschluss 2020 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)

Antrag,

1. den Jahresabschluss 2020 der ZVK Hannover mit den Teilen

· Bilanz 2020

· Gewinn- und Verlustrechnung 2020

· Anhang 2020

· Anlagenspiegel 2020

· Lagebericht 2020

zu beschließen.

2. dem Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars zuzustimmen,

· die Verlustrücklage A aus den Überschüssen der Tarife 2002, 2009/2009U und 2017 der freiwilligen Versicherung mit 219.431,12 € und die Rückstellung für Leistungsverbesserung des Tarifes 2017 mit 6.765,73 € zu dotieren,

· den Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von 0,75 beizubehalten,

· für die Abrechnungsverbände der Pflichtversicherung (gem. § 66 der Satzung der ZVK) und der freiwilligen Versicherung (gem. § 68 der Satzung der ZVK) keine Zuteilung von Bonuspunkten zu beschließen,



3. die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht erforderlich.

Kostentabelle

Die ZVK Hannover ist gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG Sondervermögen der Landeshauptstadt Hannover. Direkte finanzielle Auswirkungen für den allgemeinen Haushalt entstehen durch den Inhalt dieser Drucksache nicht.

Begründung des Antrages

Für den Jahresabschluss 2020 gelten gem. § 130 Abs. 4 NKomVG und § 9 Abs. 2 der Satzung der ZVK, die Vorschriften für Eigenbetriebe entsprechend. Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10a. NKomVG i.V.m. § 35 der Eigenbetriebsverordnung fasst der Rat die Beschlüsse über den Jahresabschluss und die Entlastung.

Vorbereitend beschließt gemäß § 6 Nr. 1 und 5 der Satzung der ZVK Hannover der Verwaltungsrat der ZVK über die Vorlage der Jahresrechnung, der Entlastung der Geschäftsführung sowie über die Maßnahmen zur Deckung von Fehlbeträgen in der freiwilligen Versicherung an den Rat der Landeshauptstadt Hannover. Der Verwaltungsrat der ZVK hat in seiner Online-Sitzung am 07.07.2021 und im Nachgang schriftlich im Umlaufverfahren dieser Vorlage zugestimmt.

Zur Vorbereitung der Beschlüsse werden folgende Unterlagen vorgelegt:
1. Jahresabschluss 2020 einschließlich Anhang und Anlagenspiegel (Anlage 1)
2. Lagebericht 2020 einschließlich Risiko- und Prognosebericht (Anlage 2)
Das Geschäftsjahr 2020 schließt mit einem positiven handelsrechtlichen Ergebnis von 34,8 Mio. € ab. Davon entfallen auf den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung 31,6 Mio. € und auf den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung 3,2 Mio. €. Für die Deckungsrückstellung der freiwilligen Versicherung hat der Verantwortliche Aktuar, Herr Dr. Friedemann Lucius, einen Zuführungsbetrag in Höhe von 3,0 Mio. € ermittelt, so dass sich ein ausgewiesener Überschussbetrag von 226,2 T€ ergibt. Die Überschüsse führen zu entsprechenden Erhöhungen der jeweiligen versicherungstechnischen Rückstellungen. Das Ergebnis liegt damit um 2,9 Mio. € über dem Planwert 2020 (31,9 Mio. €). Insbesondere die erneut gute Entwicklung bei den Erträgen aus Umlagen und aus Kapitalanlagen hat zu dieser positiven Entwicklung geführt.

Das vom Verantwortlichen Aktuar erstellte Versicherungsmathematische Gutachten hat zur Aufgabe, das versicherungstechnische Deckungskapital der bei der ZVK Hannover versicherten Leistungen zum Bilanzstichtag 31.12.2020 je Abrechnungsverband zu bestimmen. Die Höhe dieser Rückstellungen wird bestimmt nach den bestehenden Anwartschaften und Ansprüchen unter Verwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen gem. den jeweiligen Technischen Geschäftsplänen. Im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung ergibt sich ein Brutto-Deckungsrückstellungsbetrag von 1.913,6 Mio. €, der nur in die fiktive versicherungstechnische Bilanz einfließt. In der freiwilligen Versicherung hat der Verantwortliche Aktuar eine Brutto-Rückstellung in Höhe von 48,2 Mio. € ermittelt. Da die freiwillige Versicherung ein kapitalgedeckter Abrechnungsverband ist, wird dieser Rückstellungsbetrag sowohl in der versicherungstechnischen als auch in der Handelsbilanz ausgewiesen.

Aus dem Bericht zur Finanzlage des Verantwortlichen Aktuars ergibt sich aus der versicherungstechnischen Rechnung für die Pflichtversicherung für das Jahr 2020 – auf Grundlage einer fiktiven Bilanz – ein Verlust in Höhe von 25,9 Mio. €.
Für den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung ergibt sich insgesamt ein versicherungstechnischer Überschussbetrag in Höhe von 226.196,85 €. Im Tarif 2002 konnte erstmalig seit 2013 mit einem Überschuss von 131.219,06 € wieder die erforderliche Sollverzinsung erzielt werden. Daneben schließen die Tarife 2009/2009U und 2017 mit Überschüssen von 87.855,97 € bzw. 7.121,82 € ab. Der Verantwortliche Aktuar schlägt vor, die Verlustrücklage A aus den Überschüssen dieser Tarife mit 219.431,12 € und die Rückstellung für Leistungsverbesserung des Tarifes 2017 mit 6.765,73 € zu dotieren. Es ist kein verteilungsfähiger Überschuss für bonuspunktebedingte Leistungsverbesserung in den Tarifen 2002 und 2009/2009U vorhanden. Im Tarif 2017 empfiehlt der Verantwortliche Aktuar aufgrund der aktuellen Zinssituation weiterhin von einer Bonifizierung abzusehen und den Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von derzeit 0,75 ist beizubehalten.

Das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Hannover bestätigt gem. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat und erteilt in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
16 
Hannover / 27.07.2021