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Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte Schweriner Straße
Antrag,
zu beschließen,
1.) die Betreuungszeit einer Gruppe der städtischen Kindertagesstätte Schweriner Straße in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover (AWO) von derzeit halbtags mit Essen (HtmE) auf eine 3/4 Betreuung (8:00 bis 14:00 Uhr) auszuweiten und
2.) für dieses Betreuungsangebot ab 01.10.2006 laufende Beihilfen auf Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | 8.350,00 € | 4641.000/678000* |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 8.350,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -8.350,00 € | |
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
In der städtischen Kindertagesstätte Schweriner Straße in Trägerschaft der AWO werden insgesamt 115 Kinder im Kindergarten- und Schulalter betreut. Im Kindergartenbereich gibt es eine Ganztags- eine Dreivierteltags- und zwei Halbtagsgruppen.
In letzter Zeit werden die Halbtagskindergartengruppen immer weniger nachgefragt, da von vielen Eltern eine längere Betreuungszeit gewünscht wird. Der Träger hat daher eine Aufstockung der Betreuungszeit einer Halbtagsgruppe (4,5 Stunden) auf eine 3/4-Betreuung (6 Stunden) beantragt. Es handelt sich bei diesem Stundenumfang um ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot, das berufstätigen Elternteilen gerecht wird, die einer Halbtagstätigkeit nachgehen.
Die AWO wird als Träger zum 31.07.2006 die Kindergartengruppe in der Haltenhoffstraße (halbtags ohne Essen) schließen, da die Räumlichkeiten ab 01.08.2006 nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese Außengruppe gehört zur Kindertagesstätte Mühenkamp im Stadtteil Herrenhausen. Durch die Schließung dieser Gruppe werden Betriebskosten in Höhe von ca. 83.000 € jährlich eingespart. Dadurch ist es möglich, das Betreuungsangebot der Kita Schweriner Straße bedarfsgerecht umzustrukturieren, ohne das Kindertagesstätten-Budget zu belasten.
Die geplante Angebotserweiterung zieht keine zusätzlichen Investitionen nach sich. Eine Änderung der Betriebserlaubnis ist nicht erforderlich.
51.4
Hannover / 21.08.2006