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Beihilfe aus dem Programm "Soziale Stadt" an die AWO Region Hannover e.V.
Projekt "Freiwilliges Soziales Training und Aktivierung Mittelfeld" für Oktober bis Dezember 2005
Antrag,
der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. für das Projekt „Freiwilliges Soziales Training und Aktivierung Mittelfeld“ für den Zeitraum 01.10. bis 31.12.2005 aus der Haushaltsstelle 1.4980.718300.5 „Programm Soziale Stadt“, a) Projekte, eine einmalige Beihilfe in Höhe von bis zu
30.000 Euro
zu bewilligen.
Begründung des Antrages
Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover haben das Programm „Soziale Stadt“ für die kommenden Jahre zum kommunalen Handlungsschwerpunkt erklärt. Damit verbunden ist eine Konzentration von Maßnahmen und Ressourcen in den für das Programm ausgewählten Gebieten Vahrenheide-Ost, Mittelfeld und Hainholz.
Das Projekt „Freiwilliges Soziales Training und Aktivierung Mittelfeld“ (FSTA) richtet sich an die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 16 bis 25 Jahren, die Transfereinkommen beziehen, keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, Maßnahmen abgebrochen oder aufgrund von Sprachproblemen Schwierigkeiten bei der Eingliederung in die Arbeitswelt haben.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen durch Praktika in verschiedenen Einsatzstellen und Betrieben, Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen und durch beratende Begleitung neue Zukunftsperspektiven für sich entwickeln. So können die Startchancen in Bildung, Ausbildung und Beruf erheblich verbessert werden.
Damit greift das Projekt die im Integrierten Handlungskonzept Mittelfeld (DS 1613/2004) beschriebenen Zielsetzungen auf und trägt in besonderer Weise dazu bei, die lokale soziale Situation nachhaltig zu verbessern.
Das Projekt wurde im Rahmen des Modellprojektes „Freiwilliges Soziales Trainingsjahr“ (FSTJ) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 01.10.2000 begonnen. Zum 30.09.2004 endete der Modellzeitraum.
Im Modellzeitraum erfolgte die Finanzierung des Projektes überwiegend durch die Bundesagentur für Arbeit (70 %) und Modellmittel des BMFSFJ (20 %). Der städtische Kofinanzierungsanteil betrug 10 % der Gesamtausgaben.
Nach dem Modellzeitraum hat das BMFSFJ seine Förderung eingestellt, die Bundesagentur für Arbeit hat ihren Finanzierungsanteil deutlich verringert. Durch die Umstrukturierungen im Zusammenhang mit Hartz IV liegt die weitere Zuständigkeit für die bisher
50 %ige-Kofinanzierung der Maßnahme bei der ARGE.
Es ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine langfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit durch die ARGE gegeben. Die Umstrukturierungen im Zusammenhang mit Hartz IV haben zunächst eine Unsicherheit bezüglich der Zuständigkeit ergeben, die inzwischen geklärt werden konnte. Weiterhin ist im Bereich U25 bei der ARGE noch ein erhebliches Umsetzungsdefizit vor allem bei der von dieser Maßnahme betroffenen Zielgruppe festzustellen.
Aufgrund des bisherigen Erfolges des Projektes (vgl. DS 1646/2004) war es von daher Ziel, die geschaffene Infrastruktur und das Wissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zumindest teilweise für eine Übergangszeit zu erhalten. So konnten vom 01.10.2004 bis 31.03.2005 Mittel aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 30.000 Euro als Übergangsfinanzierung bereitgestellt werden. Mit DS 1331/2005 soll für einen weiteren Übergangszeitraum vom 01.04.2005 bis 30.09.2005 die Maßnahme in Mittelfeld aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 30.000 € kofinanziert werden.
Inzwischen hat die ARGE Klärungsbedarf bezüglich des inhaltlichen Konzeptes und der Finanzierung geäußert. Die Finanzierung wird von Seiten der ARGE an Bedingungen und konzeptionelle Veränderungen geknüpft, die zur Zeit in Gesprächen zwischen ARGE, Arbeiterwohlfahrt und Stadt Hannover verhandelt werden, aber nicht mehr ausreichen, um für dieses Jahr eine Kofinanzierung von Seiten der ARGE zu gewährleisten.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, für einen weiteren Übergangszeitraum vom 01.10. bis 31.12.2005 die Maßnahme in Mittelfeld sicherzustellen und zu 100 % aus der Haushaltsstelle Soziale Stadt zu finanzieren. Gleichzeitig soll in Absprache mit dem Träger eine Konzentration auf den Standort Mittelfeld erfolgen. Der Standort Hainholz wird aus der Finanzierung herausgenommen. Zu begründen ist dieses vor allem mit der hohen Mittelbindung bei der Haushaltsstelle Soziale Stadt durch die Fortsetzung des Projektes „Begleitetes Wohnen Sahlkamphäuser 85-87“ im Jahr 2006 und einer voraussichtlichen Kofinanzierung des Programms „Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS) in den Gebieten Hainholz und Mittelfeld ab 01.07.2006.
Um die Durchführung des Projektes sicherzustellen, schlägt die Verwaltung vor, die beantragten Mittel in Höhe von bis zu 30.000 Euro aus der Haushaltsstelle 1.4980.718300.5 „Programm Soziale Stadt“, a) Projekte zu bewilligen. Die Mittel sind zur Finanzierung von Personal- und Sachkosten vorgesehen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Im Modellzeitraum lag der Anteil der Frauen bei 32 %. Nach der Modellevaluation des Deutschen Jugendinstitutes liegen diese Werte im Durchschnittsbereich des Bundesmodellprogramms. Es ist in den Gebieten nach wie vor schwierig, junge Frauen für die Projekte zu interessieren. In der neuen Maßnahme ist der Anteil junger Frauen erheblich zurückgegangen, obwohl es verstärkte Anstrengungen des Projektes gab, speziell diese Zielgruppe zu erreichen. Von den bisher 20 neuen Teilnehmern waren nur 6 junge Frauen (Stand 18.08.05). Gründe für diese Entwicklung konnten bislang nicht ermittelt werden.
Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen
Das Projekt in Mittelfeld steht Menschen mit Behinderungen grundsätzlich offen, ist jedoch nicht ausdrücklich für diese Zielgruppe konzipiert. Grundsätzlich muss eine Integration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt realistisch erreichbar sein. Derzeit sind keine Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen beschäftigt.
Kostentabelle
Es entstehen die genannten finanziellen Auswirkungen.
50.09.2
Hannover / 13.09.2005