Drucksache Nr. 1781/2007:
Umsetzung des Modellprojektes „Ganztagsschule“ an der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Schulausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1781/2007
2
 

Umsetzung des Modellprojektes „Ganztagsschule“ an der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule

Antrag,

zu beschließen, im Rahmen eines Modellprojektes an der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule zunächst für die Zeit vom 01.08.2007 bis zum 31.07.2011
  1. ein durchgängiges und verlässliches schulisches Ganztagsangebot für 160 Kinder einzurichten (siehe Konzept Anlage 1),
  2. für dieses Angebot ein Betreuungsentgelt von 70 € und
  3. ein vereinfachtes Verfahren zur Entgeltbefreiung bei Bedürftigkeit vorzusehen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Ganztagsangebote der Albert-Schweitzer-Schule richten sich gleichermaßen an Schülerinnen und Schüler. Zudem wird durch die umfangreiche Betreuung der Kinder den Eltern die Möglichkeit geboten, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben22.000,00 €2100.000 HGr. 4 Budget 4420P2
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben180.000,00 €2100.000 678000 Budget 442007*
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt202.000,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-202.000,00 € 
* Das Elternentgelt wird direkt vom Elternverein vereinnahmt. Die dadurch erzielten Einnahmen werden von den Sachkosten abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


Ausgangslage:
Die Albert-Schweitzer-Schule hat nach einem Beschluss der Gesamtkonferenz und im Einvernehmen mit dem Schulträger ab dem 01.08.2005 die Genehmigung erhalten, den Ganztagsschulbetrieb aufzunehmen.

Weil die offene Ganztagsschule nach dem Schulgesetz nur an drei Tagen in der Woche Unterricht und Betreuung bis 15 Uhr anbietet und während der Ferienzeiten ohnehin geschlossen ist, sind die Eltern weiterhin auf ergänzende verlässliche Betreuung ihrer Kinder angewiesen. Die 80 Kinder in den Hortgruppen können in dieser Situation zum Teil Angebote zwischen Schule und Hort auswählen. In den Ferien dagegen fehlt oft eine adäquate Betreuung für die Kinder ohne Hortplatz.

Aus dieser Erkenntnis heraus entwickelten die Fachbereiche Bibliothek und Schule sowie Jugend und Familie die Idee, in Kooperation mit den Kindertagesstättenträgern der Horte, den Schulergänzenden Betreuungsmaßnahmen und den verschiedenen Institutionen und Vereinen im Stadtteil ein „echtes“ Ganztagsschulangebot (täglich von 7 bis 17 Uhr) incl. Ferienbetreuung an der Schule zu etablieren. So entstand ein ganz eigenes Bildungsmodell, dass Schul-, Betreuungs- und Freizeitangebote miteinander verknüpft. Den Kindern wird damit ein schulischer Lern- und Lebensraum geboten, der soziale und herkunftsbedingte Unterschiede auffangen und ausgleichen kann. Die Eltern erhalten zudem die Chance, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.

Für die beispielhafte Einbeziehung der Jugendhilfeangebote (Horte) in die neue Schulkonzeption ist die Genehmigung des Kultusministeriums (Landesjugendamt) als Modellprojekt beantragt worden.

Ergänzend wurde durch politischen Antrag zum Haushaltsplan 2006 in der Finanzstelle 2100.000 Grundschulen, insgesamt 675.000 € für Betreuungsangebote für Grundschulkinder und darin ein Betrag von 150.000 € für das Konzept an der Albert-Schweitzer-Schule eingesetzt, der das Projekt auch dann absichern soll, wenn der Modellantrag nicht bewilligt wird und möglicherweise die Landesförderung für das Fachpersonal in den Horten wegfallen sollte.

Sachstand:
Zum Modellantrag gibt es trotz mehrfacher Nachfrage (zuletzt durch ein zweites Erinnerungsschreiben des OB an Herrn Minister Busemann vom 2.4.07) noch keine Entscheidung.

Die Hortgruppen aus den umliegenden Kindertageseinrichtungen, die ausschließlich von Kindern aus der Albert-Schweitzer-Schule besucht werden, sind seit dem 01.08.2006 direkt in der Schule untergebracht. Damit befinden sich vier Hortgruppen mit 80 Kindern sowie eine Schulergänzende Betreuungsmaßnahme für 25 Kinder in der Schule.

Zur Vorbereitung der Startphase des Modellprojektes wird die konzeptionelle Umsetzung von den Fachbereichen Bibliothek und Schule sowie Jugend und Familie koordiniert und von dem Beratungsunternehmen START gGmbH wissenschaftlich unterstützt und begleitet.
Die Koordination der Horte untereinander und die erforderliche Abstimmung mit der Schule erfolgt durch Bereitstellung von 18,5 zusätzlichen Leitungsstunden.

Ziel und Umsetzungsplanung:
Ziel ist es, für 160 der insgesamt 325 Kinder an der Albert-Schweitzer-Schule ein durchgängiges, verlässliches schulisches Ganztagsangebot, bestehend aus Frühdienst (ab 7 Uhr), Schulunterricht, Mittagessen, Nachmittagsangeboten bis 17 Uhr sowie einer achtstündigen Ferienbetreuung zu schaffen. Die Kinder sollen jahrgangsbezogen von Lehrerinnen und Lehrern sowie den Kooperationspartnern in enger Zusammenarbeit unterrichtet, gefördert und betreut werden (Konzept siehe Anlage 1)

Der Beginn des Modellprojektes ist für das Schuljahr 2007/2008 vorgesehen. Die Hortbetreuungsverträge sind deshalb derzeit bis zum 31.07.2007 befristet.

Mit den Jugendhilfeträgern der Horte sind zur Absicherung der Ziele zunächst für den Modellzeitraum Kooperationsvereinbarungen abzuschließen (Entwurf zur Kenntnis siehe Anlage 2).

Um im Rahmen der praktischen Umsetzung modellhafte Erkenntnisse darüber zu erzielen, welche qualitativen Standards erforderlich sind, um zum einen ein umfangreiches durchgängiges und verlässliches Ganztagsangebot zu etablieren sowie zum anderen eine zielorientierte Kooperation mit Jugendhilfeträgern und außerschulischen Partnern aus dem Stadtteil zu erreichen, ist eine wissenschaftliche Begleitung erforderlich. Sie ist mit START gGmbH begonnen worden.

Finanzielle Auswirkungen:
Die Mehrkosten für die Ganztagsbetreuung und die Ferienbetreuung an der Albert-Schweitzer-Schule betragen 248.000 Euro. Zusätzlich fallen Kosten in Höhe von ca. 30.000 Euro für die wissenschaftliche Begleitung an, die noch abhängig sind von der Höhe der Drittmittel, die START gGmbH akquirieren wird. Die Kosten können sich zudem um 57.600 Euro erhöhen, wenn das Nds. Kultusministerium den Modellversuch nicht anerkennt und die Landesförderung für das Fachpersonal in den Horten nicht weiter zahlt.

Beteiligung der Eltern:
Für dieses umfangreiche schulische Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangebot ist ein Entgelt von 70 Euro einschließlich der Kosten für das Mittagessen zu zahlen. Da eine Bearbeitung von gestaffelten Beiträgen in der Schule nicht möglich ist, wird ein vereinfachtes Verfahren zur Entgeltbefreiung vorgeschlagen. Personensorgeberechtigte, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) oder nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) erhalten, zahlen bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nur die Kosten für das Mittagessen von derzeit zwei Euro pro Tag. Davon sind ca. 75 % der Eltern betroffen, 25 % der Eltern müssten den vollen Betrag von 70 Euro bezahlen. Damit sind insgesamt Einnahmen von ca. 76.000 Euro verbunden.

Finanzierung der bisherigen Horteinrichtungen
Die bisherigen vier Hortgruppen (Bethlehem-Kirchengemeinde, Gerhard-Uhlhorn-Kirchengemeinde, Städt. Kindertagesstätte Nieschlagstraße und Elternverein der Albert-Schweitzer-Schule) erhalten weiterhin eine Förderung auf Grundlage der entsprechenden städtischen Förderrichtlinien durch den Fachbereich Jugend und Familie, OE 51.41.
Der Umfang wird dem neuen Konzept angepasst, d.h. es erfolgt eine Aufstockung der Verfügungszeiten um insgesamt 6 Wochenstunden, eine Ausweitung der Leitungsfreistellung um 18,5 Wochenstunden sowie der Einsatz einer Vertretungskraft mit 20 Wochenstunden. Nicht mehr enthalten sind die Versorgung mit Essen sowie die Reinigung der Räume. Dies wird künftig durch die Schule bzw. den Fachbereich Bibliothek und Schule sichergestellt.

Koordination zwischen Schule und Kooperationspartnern
Für den Aufbau von Kontakten und deren Pflege zu außerschulischen interdisziplinären Kooperationspartnern aus dem Stadtteil wird eine Kooperationskraft mit 19,25 Wochenstunden zur Verfügung gestellt. Der nötige Verwaltungsaufwand (Vertragsabwicklung, Überwachung der Entgeltzahlungen etc.) wird von einer Verwaltungskraft mit 19,25 Wochenstunden sichergestellt.

Gesamtkosten
Folglich entstehen für den Projektzeitraum jährliche Mehrkosten in Höhe von 172.000 Euro zuzüglich 30.000 Euro für die wissenschaftliche Begleitung, insgesamt also bis ca. 202.000 Euro. Die Mittel stehen im UA 2100 -Betreuungsangebote für Grundschulkinder- im Rahmen des Gesamtansatzes von 675.000 Euro zur Verfügung.
42.5 /51.4
Hannover / 02.07.2007