Antrag Nr. 1779/2007:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1525/2007 Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertagesstätten

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1779/2007 (Originalvorlage)
1525/2007 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1525/2007 Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertagesstätten

Antrag,

Anlage 1 zu Beschlussdrucksache Nr. 1525/2007 wird in Punkt 5 wie folgt geändert:

„(...) Ist dass lebensälteste Kind gem. Ziffer 1 Abs. 2 von der Beitragspflicht freigestellt, wird für das nächstältere Kind weiterhin der halbe Beitrag und für alle jüngeren Kinder kein Beitrag erhoben. Ist das zweitälteste Kind gemäß Ziff. 1 Abs. 2 von der Beitragspflicht freigestellt, wird für das nächstältere Kind kein Beitrag erhoben."

Begründung

Die Geschwisterregelung der alten Fassung der Entgeltregelung bleibt erhalten, damit sich für Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen die Beitragsfreiheit für das 3. Kindergartenjahr auch real auswirkt.
Auch wenn das lebensälteste Kind gem. Ziffer 1 Abs. 2 von der Beitragspflicht befreit ist, wird für das nächstältere Kind, das eine Kita besucht, nicht der volle Beitragssatz erhoben. Eltern werden an dieser Stelle nicht für die Beitragsfreiheit des ältesten „Kita-Kindes" durch das Nachrutschen des nächstälteren Kindes finanziell belastet. Die Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr soll für die Eltern eine finanzielle Entlastung darstellen.

Michael Klie Lothar Schlieckau
stellv.Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender