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30. Deutscher Evangelischer Kirchentag in Hannover
Antrag,
die Zustimmung zu der anläßlich des 30. Deutschen Evangelischen Kirchentages in Hannover erforderlichen außerplanmäßigen Ausgabe zu erteilen:
600.000,- Euro Verwaltungshaushalt 2004
Zuwendung Kirchentag 2005
Haushaltsstelle 1.3700.718000.0
Deckung
600.000,- Euro Verwaltungshaushalt 2004
Zinsen Kapitalmarkt
Haushaltsstelle 1.9110.807100.1
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe ist durch Minderausgaben bei der o. g. Haushaltsstelle in vollem Umfang gewährleistet.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 600.000,00 € | I150B1 |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 600.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -600.000,00 € | |
Begründung des Antrages
In der Zeit vom 25. bis zum 29. Mai 2005 findet der 30. Deutsche Evangelische Kirchentag in Hannover statt. Verbunden mit der Ausrichtung des Kirchentages ist eine finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover.
Nach Beratungen zwischen den Veranstaltern und dem Büro des Oberbürgermeisters steht nunmehr das Volumen der finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover fest. Als Bareinlage hat der Veranstalter zunächst als "Anschubfinanzierung" und zur Abdeckung bereits in diesem Jahr entstehender Ausgaben um Überweisung eines Betrages in Höhe von
600.000,- Euro noch in diesem Haushaltsjahr (2004) gebeten. Diese Mittel sind nicht etatisiert, müssen den Veranstaltern aber zur Verfügung gestellt werden. Im Haushaltsplanentwurf 2005 sind bei der Haushaltsstelle 1.3700.718000.0 weitere 1.850.000,- Euro für die Veranstaltung vorgesehen.
Die außerplanmäßige Ausgabe ist
weil die Notwendigkeit einer Beteiligung bei der Anschubfinanzierung durch die Landes- hauptstadt Hannover bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2004 weder bekannt noch planbar war und Mittel im Haushaltsplan 2004 für den Kirchentag nicht eingestellt
sind.
Sie ist
weil die Landeshauptstadt hannover durch Erklärung verpflichtet ist, den Kirchentag mit zu finanzieren und bereits in diesem Jahr Mittel in der genannten Höhe für die Vorbereitung benötigt werden.
15.0
Hannover / 01.09.2004