Drucksache Nr. 1777/2004:
30. Deutscher Evangelischer Kirchentag in Hannover

Informationen:

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1777/2004 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
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1777/2004
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30. Deutscher Evangelischer Kirchentag in Hannover

Antrag,

die Zustimmung zu der anläßlich des 30. Deutschen Evangelischen Kirchentages in Hannover erforderlichen außerplanmäßigen Ausgabe zu erteilen:
600.000,- Euro Verwaltungshaushalt 2004
Zuwendung Kirchentag 2005
Haushaltsstelle 1.3700.718000.0

Deckung

600.000,- Euro Verwaltungshaushalt 2004
Zinsen Kapitalmarkt
Haushaltsstelle 1.9110.807100.1

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe ist durch Minderausgaben bei der o. g. Haushaltsstelle in vollem Umfang gewährleistet.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen600.000,00 €I150B1
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt600.000,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-600.000,00 € 

Begründung des Antrages


In der Zeit vom 25. bis zum 29. Mai 2005 findet der 30. Deutsche Evangelische Kirchentag in Hannover statt. Verbunden mit der Ausrichtung des Kirchentages ist eine finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover.

Nach Beratungen zwischen den Veranstaltern und dem Büro des Oberbürgermeisters steht nunmehr das Volumen der finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover fest. Als Bareinlage hat der Veranstalter zunächst als "Anschubfinanzierung" und zur Abdeckung bereits in diesem Jahr entstehender Ausgaben um Überweisung eines Betrages in Höhe von 600.000,- Euro noch in diesem Haushaltsjahr (2004) gebeten. Diese Mittel sind nicht etatisiert, müssen den Veranstaltern aber zur Verfügung gestellt werden. Im Haushaltsplanentwurf 2005 sind bei der Haushaltsstelle 1.3700.718000.0 weitere 1.850.000,- Euro für die Veranstaltung vorgesehen.



Die außerplanmäßige Ausgabe ist
  • unvorhergesehen,

weil die Notwendigkeit einer Beteiligung bei der Anschubfinanzierung durch die Landes- hauptstadt Hannover bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2004 weder bekannt noch planbar war und Mittel im Haushaltsplan 2004 für den Kirchentag nicht eingestellt
sind.

Sie ist
  • unabweisbar,

weil die Landeshauptstadt hannover durch Erklärung verpflichtet ist, den Kirchentag mit zu finanzieren und bereits in diesem Jahr Mittel in der genannten Höhe für die Vorbereitung benötigt werden.
 15.0
Hannover / 01.09.2004