Antrag Nr. 1776/2026:
Antrag der CDU-Fraktion zur stadtweiten Vereinbarung für das „Feierabend-Parken“

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1776/2026 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zur stadtweiten Vereinbarung für das „Feierabend-Parken“

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Gespräche mit den in Hannover ansässigen Supermarktketten und anderen Einzelhändlern einzutreten, um eine stadtweit gültige Vereinbarung für das sogenannte „Feierabend-Parken“ zu treffen. Im Falle einer Einigung möge die Verwaltung den Gremien des Rates ein Konzept zur Beschlussfassung vorlegen, das folgende Aspekte berücksichtigt:
  1. Flächenverfügbarkeit und Zeitraum: Definition derjenigen privaten und halböffentlichen Parkflächen im Stadtgebiet, die den Anwohnerinnen und Anwohnern zu bestimmten Uhrzeiten zur Verfügung gestellt werden können.
  2. Preismodell: Definition eines anhand von eindeutigen Kriterien nachvollziehbaren und stadtweit gültigen Preismodells für die Inanspruchnahme der Parkflächen.
  3. Haftungsfrage: Abschließende Klärung der Frage, wer für Schäden an Fahrzeugen haftet, die auf den zur Verfügung gestellten Parkflächen entstehen.

Begründung

In den Stadtteilen der Landeshauptstadt Hannover ist der frei verfügbare Parkraum knapp. Jedoch verfügen insbesondere die großen Supermarktketten über Parkflächen, die nach bzw. vor Ladenschluss mehr oder weniger zwecklos sind. Die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf hat vor einigen Jahren eine Vereinbarung mit diesen Ketten getroffen, um das sogenannte „Feierabend-Parken“ zu ermöglichen. Anwohnerinnen und Anwohner erhalten gegen die Zahlung einer niedrigen Gebühr die Erlaubnis, die Parkflächen an den Supermärkten über Nacht zu nutzen. Die Stadtverwaltung hat seinerseits bekanntgegeben, dass sie die Eignung des Modells für Hannover prüfe. Jedoch hat sich seither wenig getan, weshalb die Gremien des Rates der Verwaltung nun einen konkreten Handlungsauftrag erteilen sollten.