Drucksache Nr. 1776/2024:
Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zur Drucks. Nr. 1009/2024 "Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion: HannoverAktivPass Erweiterung auf Ferienreisen und Freizeiten ins Ausland" aus dem Antrag von Felix Breitling,
Drucks. Nr. 1122/2024

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Verwaltungsausschuss
An den Sozialausschuss (zur Kenntnis)
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1776/2024
1 (nur online)
 

Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zur Drucks. Nr. 1009/2024 "Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion: HannoverAktivPass Erweiterung auf Ferienreisen und Freizeiten ins Ausland" aus dem Antrag von Felix Breitling,
Drucks. Nr. 1122/2024

Antrag,


Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Landeshauptstadt Hannover möge beschließen den Antrag Nr. 1009/2024 wie folgt zu ändern,
Die Landeshauptstadt Hannover wird beauftragt zu prüfen, ob die mit dem HannoverAktivPass gewährte Ermäßigung auf die Teilnahmegebühr bei Ferienreisen und Freizeiten für Kinder und Jugendliche auf im Ausland durchgeführte, nicht-schulische Ferienreisen und Freizeiten, insbesondere in Partnerstädte Hannovers, erweitert werden kann und mit welchem Kostenaufwand dies verbunden wäre. Die Gültigkeit des HannoverAktivPasses ist jedoch auf nur vom Jugendferienservice geförderte Maßnahmen in Partnerstädten in EU-Ländern zu begrenzen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind hierdurch nicht unmittelbar betroffen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Durch eine Ausweitung des HannoverAktivPass auf Auslandsreisen kann es zu einer erhöhten Nachfrage und Teilnahme führen; somit können die Klimaauswirkungen steigen.

Kostentabelle

Finanziellen Auswirkungen sind nicht bekannt.

Begründung des Antrages

Dieser Antrag des Jugendhilfeausschusses resultiert aus dem Änderungsantrag von Felix Breitling als stimmberechtigtes Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 Abs.1 Nr.2 SGB VIII im Jugendhilfeausschuss, Drucks. Nr. 1122/2024 (beigefügt als Anlage 1).
Der Antrag wurde in der Sitzung am 26.08.2024 bei getrennter Abstimmung wie folgt beschlossen:
1. Streichung zu ...Partnerstädte..: 9 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
2. Streichung zu..HannoverAktivPass.. : Einstimmig

Begründung aus der Drucks. Nr. 1122/2024:

Seit Jahren fordern wir eine Ausweitung der Gültigkeit des HannoverAktivPasses für Maßnahmen im Ausland. Kindern und Jugendlichen sollte stets, unabhängig ihrer finanziellen Mittel, eine Teilnahme auch an diesen Angeboten zustehen. Eine Unterscheidung in In- und Auslandsreisen stellt daher eine klare und nicht tragbare Benachteiligung und Diskriminierung dar. Die aktuelle Regelung und die vorgeschlagene Regelung des Ursprungsantrages widersprechen somit im Kern einer Wahlfreiheit von Kindern und Jugendlichen! Für eine Ferienfreizeit, deren Ziel in Deutschland liegt, können Teilnehmer*innen mit HannoverAktivPass eine Ermäßigung von 50% erhalten, für eine vergleichbare Ferienfreizeit im Ausland jedoch nicht. Eine Auslandsreise ist darüber hinaus nicht automatisch teurer als eine Inlandsreise.

Die im Ursprungsantrag betonten Auslandsreisen in Partnerstädte der LHH haben in den meisten Fällen primär einen Bildungsauftrag. Von Armut betroffene Kinder und Jugendliche haben jedoch, im Sinne ihrer Gleichberechtigung, ein Recht auf eine Teilnahme an Bildungs- und Freizeitangeboten. Zumal Freizeitmaßnahmen von Jugendhilfeträgern ohnehin ein hohes Maß an Bildungsaspekten innehaben.

Die mit dem Titel des Ursprungsantrages suggerierte Ausweitung auf Maßnahmen nur in Partnerstädte im Ausland, hätte kaum positive Auswirkungen für den Großteil der vom HannoverAktivPass profitierenden Kindern und Jugendlichen.
Dez. IV 
Hannover / Sep 3, 2024