Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVeröffentlichung von Sitzungsdokumenten öffentlicher Sitzungen des Rates und seiner Gremien sowie der Stadtbezirksräte im Internet
Antrag,
zu beschließen, alle nicht vertraulichen Sitzungsunterlagen öffentlicher Sitzungen des Rates, seiner Gremien und der Stadtbezirksräte im Stadtinformationssystem der Landeshauptstadt Hannover im Internet zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehören Einladungen, Niederschriften, Drucksachen, Anträge, Anfragen und Mitteilungen einschließlich vorhandener Anlagen.
Die Niederschriften werden mit dem in der Niedersächsischen Gemeindeordnung
( § 49 NGO) und Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover (§ 22 GO) vorgesehenen wesentlichen Inhalt der öffentlichen Verhandlungen eingestellt.
Dieser Mindestinhalt der Niederschriften umfasst auch darin enthaltene personenbezogene Daten (u. a. An-/Abwesenheit, Wortmeldungen/-beiträge, Wahlen und beantragte persönliche Abstimmungsvermerke).
Begründung
Über das Stadtinformationssystem im Internet sollen der Öffentlichkeit der Sitzungskalender, Einladungen, Niederschriften, Tagesordnungspunkte und alle dazugehörigen Unterlagen (Drucksachen, Anträge, Anfragen und Mitteilungen einschließlich vorhandener Anlagen) zur Verfügung stehen, soweit sie öffentliche Sitzungen oder Angelegenheiten betreffen, die in öffentlichen Sitzungen beraten werden.
Die Niederschriften werden ab dem Tag der Beschlussfassung über die Veröffentlichung ins Internet gestellt. Die öffentlich einsehbaren Drucksachen werden rückwirkend
ab 01.11.2001, also ab Beginn der laufenden Wahlperiode, entsprechend eingestellt.
Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 45 NGO erfordern. Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch Gesetz (z.B. § 203 Abs. 2 Strafgesetzbuch,
§ 30 Verwaltungsverfahrensgesetz, § 35 Sozialgesetzbuch Teil 1, § 30 Abgabenordnung,
§ 5 Niedersächsisches Datenschutzgesetz) oder dienstliche Anordnung vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich ist, sind stets in nichtöffentlicher Sitzungen zu behandeln. Sitzungsdokumente, die derartige Sachverhalte betreffen, dürfen nicht veröffentlicht werden. Dieses wird durch technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet.
Die Einsichtnahme in personenbezogene Daten aus Sitzungsdokumenten öffentlicher Sitzungen über das Internet ist als Abruf aus Datenbeständen zu werten, die jeder Person offen stehen oder deren Inhalt veröffentlicht werden darf. Gemäß § 12 Abs. 5 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) finden bei einem Abruf aus solchen Datenbeständen die Regelungen des § 12 Abs. 1 bis 4 NDSG über die Zulässigkeit der Einrichtung und Ausgestaltung automatisierter Abrufverfahren keine Anwendung.
Die Veröffentlichung von Sitzungsdokumenten der öffentlichen Sitzungen des Rates, seiner Ausschüsse und der Stadtbezirksräte setzt allerdings voraus, dass der Rat nach erfolgter Anhörung der Stadtbezirksräte einen entsprechenden Beschluss fasst und dieser Form der Veröffentlichung zustimmt.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist es geboten, auch bei zu veröffentlichenden Sitzungsdokumenten auf eine datenschutzgerechte Gestaltung zu achten und personenbezogene Daten nur dann aufzunehmen, wenn dieses im Einzelfall für die Vorbereitung oder Dokumentation der Entscheidung erforderlich ist.
Der Datenabruf wird über den E-Government-Server der Landeshauptstadt Hannover ermöglicht, wobei durch den Einsatz der SSL (Secure Socket Layer) -Verschlüsselung für die Benutzer eine vertrauliche Inanspruchnahme des Informationsangebotes als auch die Authentizität und Integrität der bereitgestellten Dokumente gewährleistet ist.
Eine Vorabkontrolle des Verfahrens durch den Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover hat stattgefunden.
Kommunalverfassungsrechtlich bestehen gegen die Veröffentlichung von Sitzungsdokumenten öffentlicher Sitzungen keine Bedenken. Die Entscheidung hierüber müssen formal der Oberbürgermeister als Ersteller und der Rat als Adressat der Vorlagen einvernehmlich treffen. Über die Einstellung der Niederschriften in das Internet entscheidet der Rat, da die Niederschriften als eigene Vorgänge / Akten des Rates zum kommunalpolitischen Bereich und nicht zum Verwaltungsbereich gehören.
Die Stadtbezirksräte sind wegen der sie betreffenden Dokumente einschließlich der Niederschriften anzuhören. Mit der Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen ist zugleich die Möglichkeit gegeben, dass die Mitglieder der Stadtbezirksräte auf öffentliche digitale Beratungsunterlagen und Niederschriften zugreifen können, wie es von Mitgliedern des Rates und der Stadtbezirksräte wiederholt nachdrücklich gefordert wurde.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat die Beschlussfassung, weil durch die Verfügbarkeit der öffentlichen Sitzungsdokumente im Stadtinformationssystem die Transparenz der Arbeit von Rat, Stadtbezirksräten und Verwaltung erhöht und ein weiterer Beitrag zur demokratischen Teilhabe geleistet werden kann. Damit wird zugleich dem Antrag der SPD - Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der Drucksache Nr. 2134/2002 entsprochen.
10.10
Hannover / Sep 1, 2003