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Antrag der CDU-Fraktion: Anwohnerparkausweise für ortsansässige Unternehmen
Antrag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Ausnahmegenehmigungen für das Parken in allen bestehenden und zukünftig auszuweisenden Bewohnerparkzonen auch folgenden Personengruppen, sofern sie ihren Arbeitsplatz im Zonenbereich haben, zu erteilen:
- Beschäftigte in Gewerbebetrieben und Unternehmen;
- Ärztinnen und Ärzte sowie deren Beschäftigte;
- Freiberuflich arbeitende Menschen sowie deren Beschäftigte.
Begründung
Derzeit sind die Parkausweise in den Anwohnerparkzonen ausschließlich Personen vorbehalten, die innerhalb dieser Zonen wohnhaft sind. Gerade in durchmischten Gebieten, in denen z. B. auch Gewerbe, Ärzte und Freiberufler mit ihren Geschäftsräumen ansässig sind, hat diese Regelung negative Auswirkungen auf die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes. Um in Zeiten von Fachkräftemangel die innerhalb von Anwohnerparkzonen ansässigen Unternehmen nicht zu benachteiligen, sollte deshalb eine Ausweitung der Vergabe von Anwohnerparkausweisen auch auf deren Beschäftigte geprüft und im Falle eines positiven Ergebnisses auch eingeführt werden.