Drucksache Nr. 1775/2008 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der FDP-Fraktion zur Sanierung der Akustikdecken in der Grundschule Mühlenweg
in der Ratssitzung am 18.09.2008, TOP 4.2.

Inhalt der Drucksache:

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1775/2008 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der FDP-Fraktion zur Sanierung der Akustikdecken in der Grundschule Mühlenweg
in der Ratssitzung am 18.09.2008, TOP 4.2.

In einigen Klassenräumen der Grundschule Mühlenweg in Misburg sind durch unsachgemäß ausgeführte Malerarbeiten die Akustikdecken beschädigt worden. Der Anstrich der Decken mit einer ungeeigneten Farbe hatte zur Folge, dass die Decken den Luftschall nicht mehr ausreichend absorbieren konnten. Die durch den nun längeren Nachhall erheblich verschlechterte Raumakustik in den Klassenräumen führte zu massiven Beeinträchtigungen bei Lehrern und Schülern. Auftraggeber der Arbeiten war der Fachbereich Gebäudemanagement. Nach einem Artikel in der Neuen Presse vom 4. Juli 2008 sollen Arbeiter des Stützpunkts Hölderlinstraße die Arbeiten ausgeführt haben. Weiter wird in dem Artikel der Schulleiter Lothar Beer mit dem Vorwurf wiedergegeben, die Verwaltung soll aus Kostengründen auf der Verwendung der untauglichen Farbe bestanden haben. In der Sitzung des Schulausschusses am 25. Juni 2008 ist die Reparatur des Schadens während der Sommerferien angekündigt worden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Das Anstreichen von Akustikdecken muss von qualifizierten Handwerksbetrieben ausgeführt werden. Wie ist es dazu gekommen, dass im Fall der Grundschule Mühlenweg Arbeiter des Stützpunkts Hölderlinstraße mit den Malerarbeiten beauftragt wurden?

2. Wurde der Schaden mittlerweile behoben, so dass die Akustikdecken in den betroffenen Unterrichtsräumen wieder in vollem Umfang ihre schallhemmende Wirkung entfalten?

3. Welche Maßnahmen waren zur Behebung der Schäden erforderlich und welche Kosten sind dadurch entstanden?

Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort

Frage 1:
Das Anstreichen von Akustikdecken muss von qualifizierten Handwerksbetrieben ausgeführt werden. Wie ist es dazu gekommen, dass im Fall der Grundschule Mühlenweg Arbeiter des Stützpunkts Hölderlinstraße mit den Malerarbeiten beauftragt wurden?

Grundsätzlich werden von der Verwaltung Handwerksfirmen mit den Arbeiten der baulichen Unterhaltung beauftragt. Der Stützpunkt Hölderlinstraße wird regelmäßig ausschließlich im Rahmen von geeigneten Sondermaßnahmen beauftragt.

Der Schulleiter der Grundschule Mühlenweg hatte kurzfristig vor Ferienbeginn darum gebeten, das geplante Streichen von vier Klassenräumen möglichst noch in den Osterferien auszuführen. Wegen der notwendigen Verfahren bei einer Auftragsvergabe war ein Auftrag an ein Handwerksunternehmen so kurzfristig nicht möglich. Der Stützpunkt Hölderlinstraße wurde deshalb beauftragt, die Decken kurzfristig zu streichen.

Dabei wurde leider übersehen, dass es nicht nur um das Streichen der Wände ging, für die verdünnte Dispersionsfarbe geeignet ist, sondern auch um das Streichen der Akustikdecke, wofür diese Farbe nicht geeignet ist. Hierdurch kam es zu einer Verschlechterung der Akustik.

Um ähnliche Vorfälle zukünftig zu vermeiden, hat der Fachbereich Gebäudemanagement eine Anweisung zum Umgang mit Akustikdecken verfasst, die allen mit solchen Maßnahmen potenziell Betrauten, auch für Selbsthilfeaktionen der Schulen, zur Verfügung gestellt wird.


Frage 2:
Wurde der Schaden mittlerweile behoben, so dass die Akustikdecken in den betroffenen Unterrichtsräumen wieder in vollem Umfang ihre schallhemmende Wirkung entfalten?

Ja.


Frage 3:
Welche Maßnahmen waren zur Behebung der Schäden erforderlich und welche Kosten sind dadurch entstanden?

Es wurden Teilflächen der Akustikdecke ausgetauscht. Die Kosten betragen zirka 11.000 Euro.




Es gilt das gesprochene Wort