Antrag Nr. 1774/2025:
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu DS 1353/2025 Einführung eines Jugendparlaments in der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1774/2025 (Originalvorlage)
1353/2025 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu DS 1353/2025 Einführung eines Jugendparlaments in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag

Folgende Änderungen zu beschließen:

1. §24 Satz (2) der Satzung: Aus den Reihen des Jugendparlaments wird je ein Mitglied in die jeweiligen Fachausschüsse entsandt.

2. §24 Satz (2) der Satzung: Die beratenden Mitglieder werden, der Stellungnahme aus Anlage 2 der Drucksache folgend, nicht in den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung sowie in den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung entsandt.

3. §6: Das passive Wahlrecht für das Jugendparlament wird auf ein Mindestalter von 14 Jahren hochgesetzt.

Begründung

Zu 1. Der Satzungsentwurf sieht die Entsendung von je 2 Mitgliedern des Jugendparlaments in die Fachausschüsse vor. Da dies zu einer nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung im Vergleich zu Vertreterinnen und Vertretern des Seniorenbeirats sowie des Runden Tischs für Menschen mit Behinderungen darstellt und es so zu einem Ungleichgewicht käme, ist die Zahl der entsendenden Mitglieder anzupassen.

Zu 2. Es ist sinnvoll, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendlichen aufgrund der dort zu behandelnden Inhalte, nicht in die besagten Ausschüsse entsandt werden.

Zu 3. Aufgrund rechtlicher Bedenken bezüglich der Strafmündigkeit 13-Jähriger, hinsichtlich der Verschwiegenheitserklärung, ist das passive Wahlrecht anzupassen, damit für alle Beteiligten eine maximale Rechtssicherheit gewährleistet werden kann.


Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender