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6. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover - 2. Änderungssatzung
Antrag,
die Aufhebung der Übergangsregelung für die Grundschule Kronsberg Süd (Arbeitstitel) zu sofort zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die zu beschließenden Änderungen richten sich gleichermaßen an alle Geschlechter.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Für die Veröffentlichung der 2. Änderungssatzung entstehen ggf. Kosten, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden können.
Begründung des Antrages
Auf Grund schulplanerischer Überlegungen wird die Übergangsregelung für die Grundschule Kronsberg Süd (Arbeitstitel) aufgehoben.
Grundschule Kronsberg Süd (Arbeitstitel) (Anlage 1):
Mit Drucksache Nr. 2282/2023 hat der Rat am 29.02.2024 die Übergangsregelung für die Grundschule Kronsberg Süd (Arbeitstitel) beschlossen.
Diese wird aufgehoben und es gilt die folgende Festlegung:
Die Grundschule Kronsberg Süd (Arbeitstitel) beginnt ihren Schulbetrieb zum Schuljahr 2024/25 mit den Jahrgängen 1 bis 4.
Schüler*innen aller Jahrgangsstufen aus dem gemeinsamen Schulbezirk der Grundschule Kronsberg und der Grundschule Kronberg Süd (Arbeitstitel) können eine der genannten Grundschulen besuchen.
Die 6. Schulbezirkssatzung, sowie die 6. Schulbezirkssatzung - 1. Änderungssatzung bleiben ansonsten unverändert.
40.21
Hannover / Sep 3, 2024