Informationsdrucksache Nr. 1772/2012:
Experimentiermittel
Stand der Umsetzung / Dokumentation

Inhalt der Drucksache:

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1772/2012
1
 

Experimentiermittel
Stand der Umsetzung / Dokumentation

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen der Jahre 2005 - 2007 wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit zu schaffen, aus dem Budget "Hilfen zur Erziehung (HzE)" 1 Mio. € für einzelfallbezogene Maßnahmen und Projektarbeit zu reservieren ("Experimentiertopf"). Den Anträgen lagen u. a. folgende Zielsetzungen zugrunde:

• Damit sollen die vorhandenen Präventiveinrichtungen zur Verringerung der Kosten im Rahmen Hilfe zur Erziehung beitragen. Für die einzelnen Projekte sind im Vorfeld seitens der Fachverwaltung einzelfallbezogene Ziele zu erarbeiten und klar zu definieren. Der Kommunale Sozialdienst ist für die Vergabe der Mittel aus diesem "Experimentiertopf" zuständig.

• Mit dem "Experimentiertopf" wird die Verwaltung in die Lage versetzt, im Vorfeld einer erzieherischen Einzelhilfe einzelfallbezogene Maßnahmen zu ergreifen, die dem Ziel dienen, durch Prävention kostenrelevante Einzelfallhilfen zu verhindern oder quantitativ zu reduzieren.

Voraussetzung für die Finanzierung von Maßnahmen aus diesen flexibilisierten Mitteln ist die akut oder perspektivisch notwendige Einleitung von Hilfen zur Erziehung (HzE) für Einzelne oder die konkrete Möglichkeit, solche mit Hilfe geeigneter Projekte aus laufenden HzE-Maßnahmen "herauszulösen" und zu befähigen, zukünftig ohne oder mit niedrigschwelliger Unterstützung zurechtzukommen. Dies kann sowohl in der Einzelfallhilfe als auch in gruppenpädagogischen Angeboten erbracht werden.

Für die Antragstellung selbst ist eine Fall- oder Projektbeschreibung erforderlich. In der Beschreibung müssen die Ziele, alternative Varianten, die voraussichtliche Dauer, beteiligte Personen, eine Kostenkalkulation sowie die überschlägige Berechnung eines zu erwartenden "Einspareffektes" benannt werden.

Alle geförderten Projekte sind zu dokumentieren. (siehe Anlage Kostentabelle 2011)

Mit jeweiligem Stand Dezember sind 2005 - 2011 die Einzelfall– und Gruppenprojekte in Informationsdrucksachen dokumentiert worden, die aus dem "Experimentiertopf" finanziert wurden bzw. werden. Im Vordergrund der bislang geförderten Einzel– und Gruppenmaßnahmen steht die Entwicklung und Umsetzung flexibler passgenauer Hilfen (Stichwort: Maßanzug),

• die im Rahmen der §§ 27 ff. SGB VIII bislang nicht finanziert werden konnten


oder
• deren Realisierung nicht zeitnah und bislang nur mit einem hohen internen Abstimmungsbedarf möglich war.

Die Chancen der passgenauen Unterstützungsmöglichkeiten durch die “Experimentiermittel“ werden gut genutzt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dem Projekt trägt die Stadt Hannover u. a. auch dazu bei, jungen Müttern und Vätern Hilfen bei der Erziehung von Säuglingen zu geben.
Es wird weiterhin in besonderer Weise dazu beigetragen, die Vereinbarkeit zwischen Familie, Ausbildung und Beruf zu ermöglichen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Finanzierung erfolgt aus dem zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz im Deckungskreis der erzieherischen Hilfen.

51.2 
Hannover / 02.08.2012