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Wiederwahl des Ersten Stadtrates
Antrag,
zu beschließen, gemäß § 81 Abs. 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)
a) von der Ausschreibung der Stelle des Ersten Stadtrates abzusehen und
b) den bisherigen Stelleninhaber - Ersten Stadtrat Hans Mönninghoff, geboren am 13. Juli 1950 - für eine Amtszeit von acht Jahren wiederzuwählen,
Begründung des Antrages
Die Amtszeit vom Ersten Stadtrat Mönninghoff läuft am 31. Juli 2005 ab.
Nach § 81 Abs. 3 NGO kann der Rat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister beschließen, von der grundsätzlich vorgeschriebenen Ausschreibung der Stelle abzusehen, wenn er die bisherige Stelleninhaberin oder den bisherigen Stelleninhaber wiederwählen will.
Die Amtszeit beträgt nach der derzeit gültigen Fassung der Niedersächsischen Gemeindeordnung acht Jahre.
Dez I
Hannover / 31.08.2004