Drucksache Nr. 1766/2008:
Fortführung einer Krippen- und einer Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Zeißstr. 48

Inhalt der Drucksache:

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1766/2008
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Fortführung einer Krippen- und einer Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Zeißstr. 48

Antrag,

zu beschließen,
  • die Ganztagsbetreuung für eine Krippen- und eine Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Zeißstraße 48 befristet bis zum 31.07.2018 fortzuführen und
  • dem Deutschen Roten Kreuz Hannover-Stadt e.V. (DRK), als Betreiber der Einrichtung, rückwirkend zum 01.08.2008 laufende Beihilfe auf Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagsstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Kindertagesstätten immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen190.300,00 €*4641.000/678000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt190.300,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-190.300,00 € 

*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


In der Kindertagesstätte Zeißstr. 48 werden derzeit, als Vorlaufgruppen zur Neubaukita "Windröschenweg", sowohl Krippen- als auch Kindergartenkinder in drei Gruppen betreut.
Diese neue Einrichtung, die ebenfalls in Betriebsführung des Deutschen Roten Kreuzes ist, hält ein Angebot für rechtsanspruchsrelevante Kindergartenplätze mit einer 3/4-Betreuung vor. Entsprechend des Angebotes wechseln Kinder aus der Kita Zeißstraße in die Kita Windröschenweg.
Darüber hinaus ist der Bedarf an Krippenplätzen derzeit enorm hoch, so dass ein Betreuungsangebot am Standort in der Zeißstr. 48 von Eltern dringend benötigt wird. Um auch eine Anschlussbetreuung im gleichen Betreuungsumfang gewährleisten zu können, ist zusätzlich das Angebot einer Kindergartengruppe sinnvoll.
Ohne Aufwand und zeitliche Verzögerung kann somit den Eltern ein adäquates Betreuungsangebot unterbreitet werden. Darüber hinaus bieten die Räumlichkeiten weitere Kapazitäten, so dass zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Krippenplätze geschaffen werden könnten.


Die Aufwendungen für die laufende Förderung von 190.300,00€ stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
51.4 
Hannover / 08.07.2008