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Es ist beabsichtigt das in der Anlage 1 gekennzeichnete Grundstück zu veräußern.
Es handelt sich um einen Grundstücksverkauf zum Zwecke der Errichtung eines städtischen Betriebshofes. Das geplante Bauprojekt kommt Mitarbeiter*innen und Kund*innen aller Geschlechter gleichermaßen zugute. Durch den Verkauf werden weder Benachteiligungen von Frauen noch von Männern noch von verschiedenen anderen gesellschaftlichen Gruppierungen erwartet.
Die finanziellen Auswirkungen und weitere Einzelheiten werden in der vertraulichen Beschluss-Drucksache erläutert.
Projekt
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover beabsichtigt auf dem städtischen Grundstück „Lohweg“ den Neubau einer Betriebsstätte der Stadtreinigung. Die Stadtreinigung Hannover benötigt einen neuen Standort für den Ersatz der abgängigen Betriebsstätte am Döhrbruch, deren Sanierung finanziell zu aufwändig wäre. Zudem wird die bisherige Fläche am Döhrbruch für den Betrieb der Stadtreinigung und eines angeschlossenen Wertstoffhofes bedingt durch die Entwicklung des Wohngebietes Kronsrode nicht mehr ausreichen. Es wird eine deutliche Aufgabenmehrung erwartet, die zusätzliches Personal und Maschinen erfordert. Dies ist am bisherigen Standort nicht zu realisieren.
Der neue Standort am Lohweg ist aufgrund der ausreichend großen Grundstücksfläche und der guten Erreichbarkeit über die B65 am besten geeignet. Die geplante Bebauung umfasst ein Büro- und Verwaltungsgebäude, diverse Lager- und Stellflächen sowie ein Parkhaus für die Dienst- und Mitarbeiter*innenfahrzeuge. Hier werden zukünftig ca. 50 Mitarbeitende mit ca. 35 Dienstfahrzeugen tätig werden. Die Verhandlungen über den Erwerb des Grundstücks haben sich aufgrund der Prüfungen zur Errichtung einer klimafreundlichen Betriebsstätte sowie der durch Corona, Mangel an Baumaterialien und der Energieprobleme entstandenen Krisen seit 2020 verzögert.
Grundstück
Das Grundstück liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 1573, welcher eine solche Nutzung zulässt. Das Bebauungskonzept entspricht den im Bebauungsplan festgesetzten Zielen und Zwecken und ist mit dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung abgestimmt worden. Das Bebauungskonzept soll als Anlage zum Kaufvertrag genommen werden.
Der Kaufpreis entspricht dem vom Sachgebiet Grundstücksbewertung des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung ermittelten Verkehrswert. Ein schriftliches Wertgutachten liegt bei den Akten.
Fazit
Mit dem Grundstücksverkauf realisiert die Verwaltung einen weiteren Schritt zur Absicherung und Modernisierung der kommunalen Aufgabe „städtische Straßenreinigung“, sichert Arbeitsplätze sowie Schutz und Pflege von Arbeitsmitteln und Ressourcen. Es wird auf diese Weise zugleich Möglichkeit der Erweiterung und Optimierung eines bisherigen Wertstoffhofes am bisherigen Standort geschaffen.