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Im April dieses Jahres stellten Mitglieder des Innenausschusses des Niedersächsischen Landtages bei einer Reise in den Kosovo fest, dass Roma aus Niedersachsen unter Verstoß gegen die Genfer Flüchtlings-konvention in menschenunwürdige Verhältnisse im Kosovo abgeschoben werden.
Die abgeschobenen Roma müssen dort in elenden „Wohnungen“ hausen und erleiden rassistische Erniedrigungen durch die dortige Regierung wie der einheimischen Bevölkerung.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Wie beurteilt sie die Tatsache, dass Roma unserer Stadt, unter Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, in den Kosovo abgeschoben werden?
2. Gedenkt die Landeshauptstadt Hannover dagegen ein politisches Zeichen zu setzen?
Wenn ja - wie? Wenn nein – warum nicht?
Oliver Förste
Fraktionsvorsitzender
Frage 1: Wie beurteilt sie die Tatsache, dass Roma unserer Stadt, unter Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, in den Kosovo abgeschoben werden?
Da wir Abschiebungen nicht nach der ethnischen Zugehörigkeit statistisch erfassen, haben wir bei dem für die Durchführung der Abschiebungen zuständigen Landeskriminalamt angefragt, wie viele Roma in dem fraglichen Zeitraum 2009 (seit April 2009 sind Rückführungen von Roma in das Kosovo möglich) bis zum 30.08.2012 in das Kosovo zurückgeführt wurden.
Die Landeshauptstadt Hannover hat in den Jahren 2009 bis 2011 keine Roma in das Kosovo abgeschoben. 2012 wurde im Januar 1 Person abgeschoben. Hierbei handelte es sich um einen Mehrfachstraftäter (insgesamt mehr als 11 Jahre Haft), der wiederholt - zuletzt nach Verbüßung einer Haftstrafe - abgeschoben wurde.
Frage 2:Gedenkt die Landeshauptstadt Hannover dagegen ein politisches Zeichen zu setzen? Wenn ja – wie? Wenn nein – warum nicht?
Mit Beschluss vom 15.04.2010 (Drucksache 2421/ 2009) hat der Rat als oberstes Organ der Landeshauptstadt Hannover eine Resolution gegen die Abschiebung von Roma in das Kosovo verabschiedet. Dazu hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport mit Erlass vom 05.05.2011 u.a. mitgeteilt:
„Die Rückführung ausreisepflichtiger kosovarischer Staatsangehöriger in die Republik Kosovo steht seit Jahren im Fokus der Öffentlichkeit, insbesondere seitdem von April 2009 an auch die Abschiebung von Roma- Volkszugehörigen möglich ist. … (Darüber hinaus liegen auch) Resolutionen kommunaler Vertretungskörperschaften vor, die mich veranlassen, zur Rückführung in die Republik Kosovo einige grundsätzliche Hinweise zu geben. … Wird die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise nicht genutzt, sind die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für eine zwangsweise Aufenthaltsbeendigung erfüllt und die Ausländerbehörden haben ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und den Aufenthalt durch Abschiebung zu beenden. Ein Ermessen ist Ihnen vom Gesetzgeber nicht eröffnet worden. Die Aufgaben der Ausländerbehörden sind in Niedersachsen den kommunalen Gebietskörperschaften übertragen worden und werden von ihnen im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises weisungsgebunden ausgeführt; eine eigene Entscheidungskompetenz besteht somit nicht.“