Anfrage Nr. 1762/2008:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Sprachkenntnis-Nachweis bei Familiennachzug

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Sprachkenntnis-Nachweis bei Familiennachzug

Bei einem Antrag auf ein Visum für Familiennachzug nach Deutschland müssen Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden (A1 Sprachdiplom). Im Ausland kann dieses Sprachdiplom bei einem Goetheinstitut erworben werden. Der Nachweis muss bei der Beantragung des Einreisevisums bei der jeweiligen deutschen Botschaft vorgelegt werden, die dieses bei der Visumerteilung akzeptiert.

In Deutschland muss bei Ablauf des Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30 Ehegattennachzug beantragt werden.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Werden Sprachdiplome von Goetheinstituten in den Ausländerbehörden grundsätzlich anerkannt?

2. Ist der/die Sachbearbeiter/in der Ausländerbehörde bei der Antragsstellung befugt festzustellen, dass die antragstellende Person mit Migrationshintergrund nicht ausreichend deutsch spricht und somit die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden kann, obwohl ein Sprachdiplom des Goetheinstituts vorliegt?

3. Ist es in Hannover vorgekommen, dass eine Aufenthaltserlaubnis trotz vorhandenem Sprachdiploms verweigert wurde?




(Lothar Schlieckau, Fraktionsvorsitzender)