Drucksache Nr. 1758/2024 N1:
Weihnachtsmarkt Auswahlkommission

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
 
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1. Neufassung
1758/2024 N1
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Weihnachtsmarkt Auswahlkommission

Antrag,

1. die Besetzung der Auswahlkommission zum Weihnachtsmarkt der Landeshauptstadt Hannover mit folgenden sechs stimmberechtigten Mitgliedern (Fachbereichsleitung Wirtschaft, Bereichsleitung Marktwesen, Sachgebietsleitung Märkte und Werbung, Justiziar*in aus dem Fachbereich Recht, Leitung Nachhaltigkeitsbüro, Stadtgestaltung aus dem Bereich Stadtplanung) sowie drei außerordentlichen Mitgliedern, bestehend aus Mitgliedern des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (AAWL), von denen die drei größten Fraktionen im AAWL jeweils eines benennen und

2. die Einrichtung einer jährlichen Feedback-Runde zum vorhergehenden Weihnachtsmarkt, unter Beteiligung der Vertreter*innen der Händler*innen und Schausteller*innen sowie von Mitgliedern des AAWL, die jeweils vor der Sitzung der Auswahlkommission zum folgenden Weihnachtsmarkt stattfindet
zu beschließen.

Die außerordentlichen Mitglieder der Auswahlkommission sind zu jeder Zeit rede- und frageberechtigt, aber bei den Abstimmungen nicht stimmberechtigt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Auswahl der Marktbeschicker*innen betrifft diese gleichermaßen, ebenso alle Kund*innen. Eine besondere Betroffenheit einzelner Gruppen ist nicht gegeben.



Aussagen zu Geschlechterdifferenzierungen gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher nicht ausgeführt. Grundsätzlich ist es erklärtes Ziel, dass der Weihnachtsmarkt für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere auch Familien, attraktiv ist.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Keine Auswirkungen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Landeshauptstadt Hannover richtet den Weihnachtsmarkt in der Altstadt aus. In der vom Rat beschlossenen Marktsatzung ist unter anderem geregelt, dass eine Bewerbung für einen Standplatz bis zum 15. März des Jahres eingegangen sein muss. Die Verwaltung prüft die eingegangenen Anträge auf Vollständigkeit und listet die Bewerbungen entsprechend der unterschiedlichen Kategorien auf. Alle Bewerber*innen erhalten bis zum 31. Mai einen entsprechenden Bescheid.

Eine von der Verwaltung gebildete Auswahlkommission entscheidet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung über die Zu- und Absagen für den jeweiligen Markt. Um ein möglichst breites Spektrum der Verwaltung abzubilden, sind folgende sechs stimmberechtigte Teilnehmer*innen derzeit vertreten:


· Fachbereichsleitung im Fachbereich Wirtschaft

· Bereichsleitung Marktwesen

· Sachgebietsleitung Märkte und Werbung

· Justiziar*in aus dem Fachbereich Recht

· Leitung Nachhaltigkeitsbüro

· Stadtgestaltung aus dem Bereich Stadtplanung


Als beratende Mitglieder sind seit mehreren Jahren zwei Vertreter*innen aus dem AAWL und die beiden Vorsitzenden der niedersächsischen Schaustellerverbände (DSB und BSM) bestimmt worden.

Diese Verwaltungspraxis der letzten Jahre wurde durch die Verwaltung überprüft. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass keine beratenden Mitglieder in die Auswahlkommission zum Weihnachtsmarkt zu berufen sind.

Bei der Auswahlentscheidung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Das Gestaltungsermessen bei der Konzeption der Veranstaltung und das Verteilungsermessen nach § 70 Abs. 3 Gewerbeordnung sind, wie jede Ermessensentscheidung der Verwaltung, durch die bindenden Grundsätze wie dem Gleichheitsgrundsatz und dem Willkürverbot geprägt. Weiterhin ergeben sich Einschränkungen durch die sich aus dem Grundsatz der Marktfreiheit ergebenden Schranken.

Insbesondere die Beachtung von Gesichtspunkten der Regeltreue (Regelkonformität) bei den Mitgliedern der Schaustellerverbände ist bereits bedenklich. Als Interessenvertreter*innen obliegt Ihnen die Aufgabe, sich explizit für die Belange ihrer Mitglieder und ihres Berufsverbands einzusetzen. Bewerber*innen, die nicht diesen beiden Berufsverbänden angehören, können dadurch benachteiligt werden. Die Landeshauptstadt Hannover muss die dadurch zwangsläufig auftretenden Interessenkonflikte vermeiden. Klageverfahren gegen die LHH könnten schon aufgrund der Befangenheit der beratenden Mitglieder an der formellen Rechtmäßigkeit des Beschlusses der Auswahlkommission scheitern. Nicht zuletzt dient es als präventive Maßnahme, um bereits jeglichen Eindruck von möglicher Korruption zu vermeiden.

Die Empfehlung der Verwaltung kann daher nur lauten, keine beratenden Mitglieder mehr in die Auswahlkommission einzuladen.

Die Verwaltung schlägt deshalb die Teilnahme von drei außerordentlichen Mitgliedern an der Auswahlkommission vor., dass drei Mitglieder des AWL, außerordentlich und als korrespondierende Mitglieder, Die drei außerordentlichen Mitglieder müssen dabei Mitglieder im AAWL sein und werden vom AAWL aus den drei größten Fraktionen im AAWL für eine Teilnahme an der Sitzung der Auswahlkommission benannt werden.

Die außerordentlichen Mitglieder der Auswahlkommission sind zu jeder Zeit rede- und frageberechtigt, aber bei den Abstimmungen nicht stimmberechtigt.

Durch die Teilnahme ist eine umfangreiche Information über die Entscheidung in der Auswahlkommission gewährleistet. Die vertraulichen Informationen können nach Bekanntgabe der Entscheidung am 31. Mai bei Bedarf von den außerordentlichen Mitgliedern im nichtöffentlichen Teil des AAWL erläutert und vertreten werden.

Weiterhin wird es ein jährliches Feedback-Gespräch zum abgelaufenen Weihnachtsmarkt geben, zu dem auch Vertreter*innen der Händler*innen und Schausteller*innen sowie Mitglieder des AAWL eingeladen werden. Esr wird jeweils vor dem Termin der Auswahlkommission zum Weihnachtsmarkt stattfinden, und umso die Möglichkeit zum unmittelbaren Austausch zu gewährleisten und den Weihnachtsmarkt kontinuierlich zu verbessern.

23.4 / Dez. V
Hannover / Feb 4, 2025