Informationen:
Beratungsverlauf:
- 14.02.2025: Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten: Einstimmig
- 27.02.2025: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
![]() | Beschlussdrucksache | |||||||||
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten In den Verwaltungsausschuss |
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Eine von der Verwaltung gebildete Auswahlkommission entscheidet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung über die Zu- und Absagen für den jeweiligen Markt. Um ein möglichst breites Spektrum der Verwaltung abzubilden, sind folgende sechs stimmberechtigte Teilnehmer*innen derzeit vertreten:
· Bereichsleitung Marktwesen
· Sachgebietsleitung Märkte und Werbung
· Justiziar*in aus dem Fachbereich Recht
· Leitung Nachhaltigkeitsbüro
· Stadtgestaltung aus dem Bereich Stadtplanung
Diese Verwaltungspraxis der letzten Jahre wurde durch die Verwaltung überprüft. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass keine beratenden Mitglieder in die Auswahlkommission zum Weihnachtsmarkt zu berufen sind.
Bei der Auswahlentscheidung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Das Gestaltungsermessen bei der Konzeption der Veranstaltung und das Verteilungsermessen nach § 70 Abs. 3 Gewerbeordnung sind, wie jede Ermessensentscheidung der Verwaltung, durch die bindenden Grundsätze wie dem Gleichheitsgrundsatz und dem Willkürverbot geprägt. Weiterhin ergeben sich Einschränkungen durch die sich aus dem Grundsatz der Marktfreiheit ergebenden Schranken.
Insbesondere die Beachtung von Gesichtspunkten der Regeltreue (Regelkonformität) bei den Mitgliedern der Schaustellerverbände ist bereits bedenklich. Als Interessenvertreter*innen obliegt Ihnen die Aufgabe, sich explizit für die Belange ihrer Mitglieder und ihres Berufsverbands einzusetzen. Bewerber*innen, die nicht diesen beiden Berufsverbänden angehören, können dadurch benachteiligt werden. Die Landeshauptstadt Hannover muss die dadurch zwangsläufig auftretenden Interessenkonflikte vermeiden. Klageverfahren gegen die LHH könnten schon aufgrund der Befangenheit der beratenden Mitglieder an der formellen Rechtmäßigkeit des Beschlusses der Auswahlkommission scheitern. Nicht zuletzt dient es als präventive Maßnahme, um bereits jeglichen Eindruck von möglicher Korruption zu vermeiden.
Die Empfehlung der Verwaltung kann daher nur lauten, keine beratenden Mitglieder mehr in die Auswahlkommission einzuladen.
Die Verwaltung schlägt deshalb die Teilnahme von drei außerordentlichen Mitgliedern an der Auswahlkommission vor., dass drei Mitglieder des AWL, außerordentlich und als korrespondierende Mitglieder, Die drei außerordentlichen Mitglieder müssen dabei Mitglieder im AAWL sein und werden vom AAWL aus den drei größten Fraktionen im AAWL für eine Teilnahme an der Sitzung der Auswahlkommission benannt werden.
Die außerordentlichen Mitglieder der Auswahlkommission sind zu jeder Zeit rede- und frageberechtigt, aber bei den Abstimmungen nicht stimmberechtigt.
Durch die Teilnahme ist eine umfangreiche Information über die Entscheidung in der Auswahlkommission gewährleistet. Die vertraulichen Informationen können nach Bekanntgabe der Entscheidung am 31. Mai bei Bedarf von den außerordentlichen Mitgliedern im nichtöffentlichen Teil des AAWL erläutert und vertreten werden.
Weiterhin wird es ein jährliches Feedback-Gespräch zum abgelaufenen Weihnachtsmarkt geben, zu dem auch Vertreter*innen der Händler*innen und Schausteller*innen sowie Mitglieder des AAWL eingeladen werden. Esr wird jeweils vor dem Termin der Auswahlkommission zum Weihnachtsmarkt stattfinden, und umso die Möglichkeit zum unmittelbaren Austausch zu gewährleisten und den Weihnachtsmarkt kontinuierlich zu verbessern.