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die Besetzung der Auswahlkommission zum Weihnachtsmarkt der Landeshauptstadt Hannover mit drei außerordentlichen Mitgliedern zu beschließen.
Die Auswahl der Marktbeschicker*innen betrifft diese gleichermaßen, ebenso alle Kund*innen. Eine besondere Betroffenheit einzelner Gruppen ist nicht gegeben. Aussagen zu Geschlechterdifferenzierungen gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher nicht ausgeführt. Grundsätzlich ist es erklärtes Ziel, dass der Weihnachtsmarkt für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere auch Familien, attraktiv ist.
Keine Auswirkungen.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Die Landeshauptstadt Hannover richtet den Weihnachtsmarkt in der Altstadt aus. In der vom Rat beschlossenen Marktsatzung ist unter anderem geregelt, dass eine Bewerbung für einen Standplatz bis zum 15. März des Jahres eingegangen sein muss. Die Verwaltung prüft die eingegangenen Anträge auf Vollständigkeit und listet die Bewerbungen entsprechend der unterschiedlichen Kategorien auf. Alle Bewerber*innen erhalten bis zum 31. Mai einen entsprechenden Bescheid.
Eine von der Verwaltung gebildete Auswahlkommission entscheidet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung über die Zu- und Absagen für den jeweiligen Markt. Um ein möglichst breites Spektrum der Verwaltung abzubilden, sind folgende sechs stimmberechtigte Teilnehmer*innen derzeit vertreten:
· Fachbereichsleitung im Fachbereich Wirtschaft
· Bereichsleitung Marktwesen
· Sachgebietsleitung Märkte und Werbung
· Justiziar*in aus dem Fachbereich Recht
· Leitung Nachhaltigkeitsbüro
· Stadtgestaltung aus dem Bereich Stadtplanung
Als beratende Mitglieder sind seit mehreren Jahren zwei Vertreter*innen aus dem AWL und die beiden Vorsitzenden der niedersächsischen Schaustellerverbände (DSB und BSM) bestimmt worden.
Diese Verwaltungspraxis der letzten Jahre wurde durch die Verwaltung überprüft. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass keine beratenden Mitglieder in die Auswahlkommission zum Weihnachtsmarkt zu berufen sind.
Bei der Auswahlentscheidung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Das Gestaltungsermessen bei der Konzeption der Veranstaltung und das Verteilungsermessen nach § 70 Abs. 3 Gewerbeordnung sind, wie jede Ermessensentscheidung der Verwaltung, durch die bindenden Grundsätze wie dem Gleichheitsgrundsatz und dem Willkürverbot geprägt. Weiterhin ergeben sich Einschränkungen durch die sich aus dem Grundsatz der Marktfreiheit ergebenden Schranken.
Insbesondere die Beachtung von Gesichtspunkten der Regeltreue (Regelkonformität) bei den Mitgliedern der Schaustellerverbände ist bereits bedenklich. Als Interessenvertreter*innen obliegt Ihnen die Aufgabe, sich explizit für die Belange ihrer Mitglieder und ihres Berufsverbands einzusetzen. Bewerber*innen, die nicht diesen beiden Berufsverbänden angehören, können dadurch benachteiligt werden. Die Landeshauptstadt Hannover muss die dadurch zwangsläufig auftretenden Interessenkonflikte vermeiden. Klageverfahren gegen die LHH könnten schon aufgrund der Befangenheit der beratenden Mitglieder an der formellen Rechtmäßigkeit des Beschlusses der Auswahlkommission scheitern. Nicht zuletzt dient es als präventive Maßnahme, um bereits jeglichen Eindruck von möglicher Korruption zu vermeiden.
Die Empfehlung der Verwaltung kann daher nur lauten, keine beratenden Mitglieder mehr in die Auswahlkommission einzuladen.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass drei Mitglieder des AWL, außerordentlich und als korrespondierende Mitglieder, vom AWL für eine Teilnahme an der Sitzung der Auswahlkommission benannt werden.
Durch die Teilnahme ist eine umfangreiche Information über die Entscheidung in der Auswahlkommission gewährleistet. Die vertraulichen Informationen können nach Bekanntgabe der Entscheidung am 31. Mai bei Bedarf von den außerordentlichen Mitgliedern im nichtöffentlichen Teil des AWL erläutert und vertreten werden.
Weiterhin wird es ein jährliches Feedback-Gespräch zum abgelaufenen Weihnachtsmarkt geben, zu dem auch Vertreter*innen der Händler und Schausteller eingeladen werden. Er wird jeweils vor dem Termin der Auswahlkommission zum Weihnachtsmarkt stattfinden, und so die Möglichkeit zum unmittelbaren Austausch gewährleisten.