Drucksache Nr. 1758/2007 N1:
Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte St. Antonius, Kirchröder Str. 12a

Inhalt der Drucksache:

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1. Neufassung
1758/2007 N1
0
 
Die Neufassung ist erforderlich geworden,weil die Angaben in der Kostentabelle überarbeitet werden mußten.

Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte St. Antonius, Kirchröder Str. 12a

Antrag,

zu beschließen,

1. die Betreuungszeit für das bisher halbtägige Angebot der eingruppigen Kindertagesstätte auf eine 3/4 Betreuung (08.00 bis 14.00 Uhr) auszuweiten und
2. für dieses Betreuungsangebot ab 1.11.2007 laufende Beihilfen auf der Basis der Fördergrundsätze für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Kindertagesstätten immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen600,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt600,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-600,00 € 
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und den Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

In der Kindertagesstätte St. Antonius, die zur Trägergemeinschaft der Katholischen Kirche in der Region Hannover gehört, werden bisher 25 Kinder halbtags und ohne Essensangebot betreut. In letzter Zeit wird dieses Angebot immer weniger nachgefragt, da viele Eltern eine längere Betreuungszeit wünschen und sofort bereit wären, auf ein längeres Zeitangebot einzugehen. Der Träger hat daher eine Aufstockung der Betreuungszeit um täglich zwei Stunden auf eine 3/4 Betreuung beantragt. Es handelt sich bei dieser Betreuungszeit um ein bedarfsgerechtes Angebot, das insbesondere berufstätigen Elternteilen gerecht wird, die einer Halbtagstätigkeit nachgehen.

Durch die Umstrukturierung werden keine baulichen Maßnahmen erforderlich. Die notwendigen Ergänzungen der Küchenausstattung werden durch den Träger finanziert. Die geplante Angebotserweiterung ist durch die geltende Betriebserlaubnis des Nds. Kultusministeriums bereits abgedeckt.
51.4 
Hannover / 18.07.2007