Drucksache Nr. 1758/2003:
Grundsatzbeschluss zur Schulstrukturreform

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 03.09.2003: Stadtbezirksrat Misburg-Anderten: in die Fraktionen auf Wunsch der SPD
  • 03.09.2003: Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide: in die Fraktionen auf Wunsch der SPD
  • 04.09.2003: Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld: 12 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 08.09.2003: Stadtbezirksrat Mitte: mit Änderungsantrag aus der DS 15-1924/2003 einstimmig
  • 10.09.2003: Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode: Einstimmig
  • 15.09.2003: Stadtbezirksrat Vahrenwald-List: Ohne die Ziffern 3 sowie 5 g und h = 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen beschlossen.
  • 17.09.2003: Stadtbezirksrat Südstadt-Bult: Einstimmig
  • 17.09.2003: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : Sitzung unterbrochen, Anschluss-Sitzung 01.10.2003
  • 18.09.2003: Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel : Einstimmig
  • 18.09.2003: Stadtbezirksrat Ricklingen: Einstimmig
  • 24.09.2003: Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken: 3 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 13 Enthaltungen
  • 24.09.2003: Schulausschuss: vertagt
  • 25.09.2003: Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt: Einstimmig
  • 29.09.2003: Stadtbezirksrat Nord: (Getrennte Abstimmung) Ziff. 1 = 13/4/0 - Ziff. 2 = 13/4/0 - Ziff. 3 = z. Kts. genommen - Ziff. 4 = z. Kts. genommen - Ziff. 5 a) = 7/4/6 - Ziff. 5 b-h) = 13/4/0 - Ziff. 6 = 13/4/0
  • 01.10.2003: Stadtbezirksrat Misburg-Anderten: 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltungen
  • 01.10.2003: Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide: Erledigt durch Abstimmung zu Drucksache Nr. 15 - 2116/2003 (TOP 7.1.2).
  • 01.10.2003: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : 13 Stimmen dafür, 1 Stimmen dagegen, 1 Enthaltungen
  • 29.10.2003: Schulausschuss: Über die einzelnen Antragspunkte wurde wie folgt abgestimmt: zu 1.) : einstimmig zugestimmt - zu 2.): 10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen - zu 3.): 9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen - zu 4.) einstimmig zugestimmt - zu 5a.) 10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen - zu 5b.) einstimmig zugestimmt - zu 5c.) einstimmig zugestimmt - zu 5d.) einstimmig zugestimmt - zu 5e.) einstimmig zugestimmt - zu 5f.) einstimmig zugestimmt - zu 5g.) 14 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung - zu 5h.) 11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen - zu 6.) einstimig zugestimmt -
  • 12.11.2003: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung: formal behandelt
  • 13.11.2003: Verwaltungsausschuss: Drucks. Nr. 1758/2003: Ziffern 1, 4, 5b, 5c, 5d, 5e, 5f, 6 einstimmig beschlossen. Ziffern 2, 3, 5a und 5h mit 7 gegen 4 Stimmen beschlossen. 2315/2003: Ziffer 5g mit 4 gegen 7 Stimmen abgelehnt
  • 13.11.2003: Ratsversammlung: Drucks. Nr. 1758/2003: Ziffern 1,4,5b,5c,5d,5e,5f,6: einstimmig, Drucks. Nr. 1758/2003 insgesamt: mehrheitlich beschlossen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Stadtbezirksräte 01-13
In den Schulausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1758/2003
0
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Grundsatzbeschluss zur Schulstrukturreform

Antrag,

1.) Aufhebung aller Orientierungsstufen in Trägerschaft der LHH zum Ende des Schuljahres 2003/2004.
2.) Die bestehenden Gymnasien, Realschulen, Haupt- und Realschulen einschließlich des Schulversuches Heinrich-Heine-Schule und Hauptschulen mit Ausnahme der Hermann-Löns-Schule werden zum 01.08.2004 um die Jahrgänge 5 und 6 erweitert. Die Schulen mit besonderem pädagogischen Angebot - Glockseeschule, Peter-Petersen-Schule, Heinrich-Heine-Schule - sollen mit ihrem speziellen Profil erhalten bleiben.
3.) Die Hermann-Löns-Schule wird zum Schuljahresende 2005/2006 aufgehoben, zum Schuljahr 2004/2005 erfolgt keine Aufnahme mehr in den 7. Jahrgang.
4.) Alle Hauptschulen haben ab 01.08.2004 das gesamte Stadtgebiet als gemeinsamen Schulbezirk.
5.) Für die Anbindung der Jahrgänge 5 und 6 gelten die folgenden Grundsätze:
a) Beim Schulform-Wahlverhalten der Erziehungsberechtigten wird unterstellt, dass in den ersten Jahren die Gesamtnachfrage für Gymnasien auf 70 Klassen für den Jahrgang 5 steigen kann (= maximal 2100 Schülerinnen und Schüler), bei den Realschulen auf 43 Klassen (= maximal 1290 Schülerinnen und Schüler) und bei den Hauptschulen (incl. Heinrich-Heine-Schule) auf 31 Klassen (= maximal 868 Schülerinnen und Schüler).
b) Der durch die Erweiterung um die Jahrgänge 5 und 6 entstehende Raummehrbedarf einschließlich eines späteren Ansteigens der Klassenzahlen in höheren Jahrgängen gegenüber der heutigen Situation bei den weiterführenden Schulformen wird durch die Inanspruchnahme der Orientierungsstufen-Standorte gedeckt.
c) Raummehrbedarfe für einzelne Schulen werden vorrangig durch Bildung von Außenstellen in heutigen OS-Gebäudeteilen gedeckt.
d) Jede weiterführende Schule erhält maximal eine Außenstelle.
e) In bisherigen OS-Standorten werden nicht mehr als zwei Außenstellen eingerichtet.
f) Die Raumstandards (vgl. Info-DS 2781/97) für Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien werden auch auf die Jahrgänge 5 und 6 angewandt.
g) Grundschulen mit kleinräumigen Schulbezirken werden in Planungen zu möglichen Standortverlegungen nicht einbezogen.
h) Mindestens ein Orientierungsstufen-Standort wird von schulischer Nutzung freigemacht.
6.) Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur mittelfristigen Auflösung der Vielzahl der Außenstellen bei den weiterführenden Schulen vorzulegen. Dabei sollen Schulgebäude, in denen bereits eine umfassende Sanierung (Nachhaltige Gebäudesanierung) stattgefunden hat oder zur Zeit stattfindet (z.B. OS Nackenberger Straße) möglichst in schulischer Nutzung bleiben.

Finanzielle Auswirkungen:

Eine Anwendung der Grundsätze nach Punkt 5 wird erreichen, dass Neubauten kurzfristig nicht erfolgen, jedoch sind in kleinerem Maße Umbauten in Schulen zur Erschließung von Raumreserven erforderlich. Der finanzielle Umfang wird sich hier erst schätzen lassen, wenn die Zügigkeiten und Außenstellen für die einzelnen Schulen bekannt sind. Bei der Ausstattung für den Unterrichtsbetrieb der weiterführenden Schulen muss davon ausgegangen werden, dass schon allein aus der Tatsache heraus, dass es mehr weiterführende Schulen als Orientierungsstufen gibt, eine Ergänzung stattfinden muss. Weiterhin stehen Umzüge im Jahr 2004 an. Auch hier ist eine Schätzung des durch die Schulstrukturreform bedingten Bedarfs erst möglich, wenn die Einzelbeschlüsse zu den Zügigkeiten und Außenstellen erfolgt sind. Es wird seitens der Verwaltung angestrebt, den Mittelbedarf im Jahr 2004 durch Umschichtungen sicherzustellen.


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Begründung:

Am 25. Juni 2003 hat der niedersächsische Landtag das Schulgesetz grundlegend geändert. Die Schulform Orientierungsstufe ist mit Wirkung vom 01.08.2004 aus dem Schulgesetz entfernt worden und die weiterführenden Schulformen (Hauptschule, Realschule und Gymnasium) sind um die Jahrgänge 5 und 6 erweitert worden. Beim Übergang von der 4. Klasse der Grundschule in eine 5. Klasse einer weiterführenden Schule haben die Erziehungsberechtigten die uneingeschränkte Wahl zwischen den Schulformen.

Durch die Terminsetzung (01.08.2004) sind die niedersächsischen Schulträger gezwungen, in sehr kurzer Zeit die Aufhebung der Orientierungsstufen und die Anbindung der Jahrgänge 5 und 6 an die weiterführenden Schulen formalrechtlich zu beschließen und organisatorisch vorzubereiten.



Zu den einzelnen Antragspunkten:

Zu 1.) Aufhebung aller Orientierungsstufen

Im novellierten niedersächsischen Schulgesetz ist in der Gliederung des Schulwesens (§ 5 NSchG) die Schulform Orientierungsstufe nicht mehr enthalten. In § 184 NSchG heißt es im ersten Absatz, Satz 1: "Die ... bestehenden Orientierungsstufen werden bis zum Ende des Schuljahres 2003/2004 fortgeführt."

Nach dem eindeutigen Gesetzestext sind die Schulträger verpflichtet, die 5. und 6. Jahrgänge an die Schulformen Hauptschule (HS), Realschule (RS) und Gymnasium (GY) anzugliedern. Dies hat zeitgleich für alle weiterführenden Schulformen zu erfolgen und muss mit der Aufhebung der Orientierungsstufen einhergehen. Die 25 selbstständigen Orientierungsstufen sowie die bei der Peter-Petersen-Schule sind deshalb zum 31.07.2004 aufzuheben.

Zum Zeitpunkt der Aufhebung werden die Schülerinnen und Schüler des 6. Jahrganges wie bisher in den 7. Jahrgang der weiterführenden Schulen wechseln. Die Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2003/2004 im 5. Jahrgang in der Schulform Orientierungsstufe (OS) befinden, werden in den 6. Jahrgang bei den weiterführenden Schulen eintreten. Für beide Jahrgänge gilt, dass die Erziehungsberechtigten die Schulform auswählen, die ihre Kinder nach der OS besuchen sollen.


Zu 2.) Die bestehenden Gymnasien, Realschulen und Hauptschulen werden um die
Jahrgänge 5 und 6 erweitert.

Nach dem neuen Wortlaut des Schulgesetzes wird in Hauptschulen in den Jahrgängen 5 bis 9 (plus freiwilliges 10. Schuljahr) unterrichtet, in Realschulen in den Jahrgängen 5 bis 10 und in Gymnasien in den Jahrgängen 5 bis 12 (vorübergehend noch bis 13). Die bestehenden Schulen dieser Schulformen einschließlich der Haupt- und Realschulen sowie die zeitlich befristeten Schulversuche für Schulen aus diesen Schulformen (gilt für die Heinrich-Heine-Schule) müssen daher zwangsläufig um die beiden Jahrgänge erweitert werden. Die drei Schulen mit besonderem pädagogischen Profil sollen durch die Schulstrukturreform nicht eine Änderung ihres Angebotes erfahren.

Es ist davon auszugehen, dass die Anwahlquote für die Schulform Gymnasium weiter zunehmen wird, während insbesondere bei der Schulform Hauptschule die Schülerzahlen kleiner werden (vgl. Begründung zu 5.a). Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, eine Hauptschule im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform aufzuheben und sie daher auch nicht um die Jahrgänge 5 und 6 zu erweitern. (Zur Auswahl dieser Hauptschule siehe die Begründung zu 3.) .)

Ob es mittelfristig zu weiteren schulorganisatorischen Schritten nach § 106 (1) NSchG wie Aufhebung, Teilung oder Errichtung oder zu räumlichen Verlagerungen kommen wird, muss abgewartet werden, bis das Wahlverhalten der Erziehungsberechtigten und der Schulerfolg ihrer Kinder für eine verlässliche Prognose herangezogen werden können. Bis dahin sollen alle bestehenden weiterführenden Schulen mit Ausnahme einer Hauptschule weitergeführt werden und neue Schulen in diesen Schulformen nicht gegründet werden.





Zu 3.) Die Hermann-Löns-Schule wird aufgehoben

In den vergangenen Jahren hat die Landeshauptstadt Hannover bereits auf zurückgehende Schülerzahlen bei den Hauptschulen reagiert und die Anzahl der Standorte verringert, um verbleibende Schulen mit einer Mindestgröße von 2 Zügen zu erhalten. Bei dem weiter zu erwartenden Anwahlrückgang für diese Schulform stellt sich das gegenwärtige Standortangebot als zu groß dar, ein Standort ist verzichtbar.

Die meisten Hauptschulen im Stadtgebiet befinden sich in Schulzentren gemeinsam mit Realschulen. Hier bestehen bereits vielfältige Kooperationen und die Entwicklungschancen sind groß, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass beide Schulen nach § 106 (4) NSchG organisatorisch zusammengefasst werden können. Diese Entwicklungsperspektive besteht für die Hermann-Löns-Schule an ihrem Standort nicht, denn hier gibt es weder im Schulzentrum Lüerstraße noch in benachbarten Schulanlagen eine Realschule.

Analysiert man das Übergangsverhalten der Kinder aus der OS Lüerstraße, so stellt man fest, dass fast alle Kinder zu Gymnasien oder Realschulen wechseln, aber aus diesem Einzugsgebiet keine Schülerinnen und Schüler zur Hauptschule gehen. Aus der Wohnumgebung der Hermann-Löns-Schule stammen so gut wie keine Kinder dieser Hauptschule, die meisten Schülerinnen und Schüler kommen mit dem ÖPNV. Dank des gut ausgebauten hannoverschen Bahn- und Bussystems sind die anderen Hauptschulstandorte ebenfalls gut erreichbar, insofern kann auch auf die Hauptschule Hermann-Löns-Schule verzichtet werden.

Nach dem Antragstext soll die Hermann-Löns-Schule nicht auf einen Schlag aufgelöst werden, sondern die vorhandenen Klassen sollen noch mindestens bis zum Ende des 9. Schuljahres im Klassenverband bestehen bleiben. Zum Schuljahr 2004/2005 sollen keine Klassen mehr für den Jahrgang 7 gebildet werden, so dass nur noch Klassen der Jahrgänge 8 bis 10 vorhanden sind. Zum Schuljahr 2005/206 wären dann noch Klassen der Jahrgänge 9 und 10 zu unterrichten, zum Schuljahresende können dann die Absolventen der 9. Klasse in die freiwilligen Klassen des 10. Jahrganges an anderen Hauptschulen wechseln.

Die Hermann-Löns-Schule würde nach diesem Modell schrittweise Raum im Schulzentrum Lüerstraße frei machen. Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, um den wachsenden Raumbedarf der Gymnasien, hier der beiden Schulen KWRG und Sophienschule, in der Nähe ihrer Stammschulen ausgleichen zu können.

Die Hermann-Löns-Schule hat sich gegen diese Lösung ausgesprochen.


Zu 4.) Alle Hauptschulen haben gemeinsamen Schulbezirk

Bei den weiterführenden Schulformen haben die Realschulen und die Gymnasien jeweils das gesamte Stadtgebiet als gemeinsamen Schulbezirk. Bei den Hauptschulen war bisher für jeden einzelnen Standort ein Schulbezirk ausgewiesen. Die Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufen hatten somit keine Möglichkeit, zwischen den vorhandenen Hauptschulen eine Auswahl vorzunehmen. Mit dem Antrag, die individuellen Schulbezirke der Hauptschulen aufzulösen, wird den einzelnen Hauptschulen die Möglichkeit gegeben, sich durch Schwerpunktsetzungen von einander unterscheidbar zu machen. Die Erziehungsberechtigten haben somit die Chance, nach für ihre Kinder besonders geeignet erscheinenden Hauptschulen zu suchen. Die Hauptschulen selbst kommen somit in eine gewisse Konkurrenz untereinander und können nicht darauf vertrauen, dass ihre Schülerinnen und Schüler automatisch bei ihnen angemeldet werden.

Durch die Schulbezirke waren die einzelnen Hauptschulen bislang verpflichtet, alle Schülerinnen und Schüler aus dem Bezirk aufzunehmen. Wenn nicht rechtzeitig die Schulbezirksgrenzen verändert wurden, so konnten die Schülerzahlen zu klein werden und somit die pädagogisch gewünschte Zweizügigkeit nicht mehr erreicht werden oder es mussten mehr Klassen gebildet werden, als für die Schule vorgesehen waren. Damit die Hauptschulen annähernd gleiche Bedingungen im Unterrichtsbetrieb erhalten können, ist es somit erforderlich, bei der Aufnahme der Kinder Steuerungsmöglichkeiten zu haben. Wenn für die einzelnen Schulen Höchstkapazitäten festgelegt worden sind, so ist für jede Schule definiert, wie viele Kinder maximal in einen Jahrgang aufgenommen werden können. Wie bisher schon bei Gymnasien und Realschulen muss dann in einer Verteilerkonferenz zwischen allen Hauptschulen der Ausgleich hergestellt werden. Bei den Anmeldungen werden die Erziehungsberechtigten dann Erst- und Zweitwunsch für bestimmte Hauptschulstandorte angeben können.

Würden die Schulbezirke der Hauptschulen nicht zu einem gemeinsamen zusammengefasst, so müssten die vorhandenen Bezirke neu festgelegt werden bzw. die Kapazitäten der einzelnen HS-Standorte für diese Schulform angepasst werden. Da aber gegenwärtig nicht einzuschätzen ist, in welchem Umfang die Erziehungsberechtigten insgesamt vom bisherigen Wahlverhalten nach dem OS-Besuch ihrer Kinder abweichen werden und dies noch weniger kleinräumig vorhergesagt werden kann, müssten für 2004 die vorhandenen HS-Kapazitäten vorsorglich größer gewählt werden als das Volumen, welches die Schulverwaltung ohne kleinräumige Schulbezirke vorschlägt. Eine Reduzierung der Zügigkeit bei der Ada-Lessing-Schule wäre unter diesen Bedingungen auf absehbare Zeit nicht möglich, insbesondere dann nicht, wenn bei Aufhebung der Hermann-Löns-Schule der Schulbezirk dieser Hauptschule auf die benachbarten HS-Standorte aufgeteilt würde.


Zu 5.) Für die Anbindung der Jahrgänge 5 und 6 geltende Grundsätze

Um die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 auf die weiterführenden Schulformen bedarfsgerecht verteilen zu können, muss der Anteil für die einzelnen Schulformen mit einem hohen Maß an Sicherheit vorhergesehen werden. Auf einer solchen Basis kann den einzelnen Schulen die Raumkapazität zur Verfügung gestellt werden, die in der Summe dann für die drei Schulformen ausreichend sein muss.


Die bisherigen Erfahrungswerte aus dem Übergangsverhalten nach Klasse 6 der OS in den 7. Jahrgang der weiterführenden Schulen können nicht einfach für die nächsten Jahre als Prognose übernommen werden. Die allgemeine schulpolitische Diskussion um Orientierungsstufe und Förderstufe sowie um die Ergebnisse der PISA-Studie haben zu einem geänderten Wahlverhalten der Erziehungsberechtigten geführt. So ist in diesem Jahr der Anteil für die Gymnasien sprungartig um ca. 5 Prozent gestiegen. Es muss erwartet werden, dass sich dies als Trend auch in den nächsten Jahren fortsetzt. Da die tatsächlichen Anmeldezahlen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur vage geschätzt werden können und viele Variablen vorhanden sind, muss vorsichtshalber eine Aufnahmekapazität bei allen weiterführenden Schulformen vorgesehen werden, die auch mehr Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Schulformen versorgen lässt, als vermutlich tatsächlich angemeldet werden. Eine Anpassung an den tatsächlichen Bedarf kann dann in einigen Jahren vorgenommen werden, wenn sich das Wahlverhalten der Erziehungsberechtigten stabilisiert hat und auch eine gesicherte Einschätzung darüber vorliegen, in welchem Umfang der Schulerfolg der Kinder dem Wahlverhalten der Erziehungsberechtigten entspricht. Die Anbindung der Jahrgänge 5 und 6 sollte deshalb in zwei Schritten vollzogen werden: Im Jahr 2004 erfolgt eine vorläufige Aufteilung nach Schulformen und den einzelnen vorhandenen Standorten, in 4 bis 5 Jahren wird nach einer Bedarfsüberprüfung für einen längerfristigen Zeitraum die Schullandschaft neu geordnet. Aus diesem Grund sollten die Eingriffe im Jahre 2004 verhältnismäßig gering ausfallen.


Zu 5.a) Schulform-Wahlverhalten der Erziehungsberechtigten

Am Ende des vierten Schuljahrganges haben sich die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder zu entscheiden, ob eine Schule des dreigliedrigen System gewählt wird oder ob eine Gesamtschule ausgesucht wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in eine Schule eines privaten Schulträgers zu wechseln. Für die weiteren Überlegungen wird unterstellt, dass sich die Übergänge zu Gesamtschulen und zu Schulen privater Schulträger in ihrem Volumen nicht verändern.

Durch die Änderung des Schulgesetzes mit dem Wegfall der OS wird sich vermutlich der prozentuale Anteil der IGSen an der Jahrgangsstärke nicht verändern, es wird sich wahrscheinlich aber eine Veränderung in der Zusammensetzung der Schülerschaft ergeben. So steht zu erwarten, dass einige Erziehungsberechtigte, die für ihre Kinder das Abitur anstreben, doch lieber die Gymnasien anwählen, weil hier der gewünschte Abschluss schon nach 12 Schuljahren erreicht wird. Andererseits werden in ähnlichem Umfang Erziehungsberechtigte eine Gesamtschule mit Oberstufe statt eines Gymnasiums wählen, weil sie das “langsame” Lernen für ihre Kinder für besser halten. Weiterhin ist davon auszugehen, dass nur wenige Erziehungsberechtigte den Wechsel nach Klasse 4 zur HS für ihre Kinder einschlagen werden. Aus dem eigentlich für die Hauptschulen empfohlenen Anteil werden sicherlich weitere (neue) an Gesamtschulen interessierte Kinder kommen. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die Gesamtschulen mittelfristig mindestens in der Größe angewählt werden wie in den beiden letzen Jahren, d.h. ca. 850 Schülerinnen und Schüler werden jährlich bei ihnen in den 5. Jahrgang aufgenommen.

Bei den privaten Schulträgern sind in der Vergangenheit nur die Ludwig-Windhorst-Schule und die St. Ursula-Schule für die städtischen Schülerzahlen von Bedeutung gewesen. Etwa 250 Schülerinnen und Schüler haben jährlich die städtischen Grundschulen verlassen und sind in die katholischen Schulen gewechselt. Da auch die Schulen in privater Trägerschaft die Schulstrukturreform vollziehen werden, ist nicht anzunehmen, dass sich diese Anzahl verändern wird.

Die durchschnittliche Jahrgangsstärke in den Grundschulen liegt zur Zeit zwischen 4100 und 4200 Kindern. Rechnet man als konstanten Faktor die Wechsler zur IGS und zu den katholischen Schulen mit insgesamt 1100 Schülerinnen und Schülern, so bleibt eine Größe von 3100 Kindern, die jährlich auf die drei weiterführenden Schulformen HS, RS und GY übergehen werden.

Bislang hatten die Erziehungsberechtigten erst nach Ende der Klasse 6 die Entscheidung zu treffen, zu welcher weiterführenden Schule sie ihr Kind anmelden. Dabei waren in den letzten Jahren knapp die Hälfte aller Kinder aus den 6. Klassen der OSen bei den Gymnasien angemeldet worden, während ca. 33 % der Anmeldungen bei den Realschulen stattfanden und ca. 17 % bei den Hauptschulen. Von ca. 3.100 Schülern in den 6. Klassen waren dies dann ungefähr 1.550 Schülerinnen und Schüler bei den Gymnasien, ca. 1.000 bei den Realschulen und gut 500 bei den Hauptschulen. Durch Wiederholer lagen dann die tatsächlichen Zahlen im 7. Jahrgang etwas höher. Seit Einführung der OS ist der Anteil des Gymnasiums kontinuierlich bis 2001 gewachsen (von ca. 40 % auf ca. 50 %), während der Anteil der Hauptschulen sich ständig verringerte (von ca. 27 % auf 17 %). In geringem Umfang würde sich wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren diese Entwicklung fortsetzen. Ohne Schulstrukturreform und PISA-Diskussion müsste man deshalb von einem Übergangsanteil von 50 % für die Gymnasien ausgehen, auch die Realschulen würden gut ein Drittel der Schüler zu erwarten haben, während die Hauptschulen nur noch etwa 15 % der OS-Schüler erhalten würden.

Dadurch, dass die Anmeldung an die weiterführenden Schulen zukünftig bereits nach der vierten Klasse erfolgen wird, erfolgt die Entscheidung der Erziehungsberechtigten zwei Jahre früher, d.h. sie haben damit auch zwei Jahre weniger, um die Fähigkeiten ihrer Kinder zu beurteilen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Anteile für die Schulform Gymnasium größer ausfallen werden, während der Anteil für die Hauptschule geringer sein wird. Wie durch die vorgesehene Beratung in der Grundschulzeit die Entscheidungen der Erziehungsberechtigten beeinflusst werden, kann heute noch nicht eingeschätzt werden. Aus den Erfahrungen bei der OS wissen wir jedoch, dass ca. 10 % der Erziehungsberechtigten ihr Kind bei den Gymnasien anmelden, obwohl es durch die OS nicht dafür empfohlen war. Fast 20 % der Erziehungsberechtigten melden ihr Kind bei einer Realschule an, obwohl es eine Empfehlung für die HS hatte. Nach diesen Erfahrungen beim Wechsel von Jahrgang 6 zu Jahrgang 7 kann man unterstellen, dass bei einem Wechsel nach der vierten Klasse die Erziehungsberechtigten ebenfalls unabhängig von den Empfehlungen der Schulen entscheiden werden und dass deshalb von einem höheren Anteil für die Gymnasien im 5. Jahrgang auszugehen ist, während der Anteil der Hauptschulen noch weiter sinken wird. Bereits in diesem Jahr hat sich bei den Anmeldungen für den 7. Jahrgang gezeigt, dass der Anteil für die Gymnasien sprunghaft gestiegen ist auf 56 %.
Tabelle 1: Entwicklung der Schülerzahlen im 7. Jahrgang

* = Bei den Ist-Zahlen für die HS sind jeweils ein Drittel der Kinder aus
vorhandenen Förderklassen einberechnet worden.

Sowohl in den letzten Jahren als auch in den nächsten Jahren lagen bzw. liegen die Jahrgangsstärken im Grundschulbereich auf gleichem Niveau in einer Schwankungsbreite zwischen 4000 und 4200 Kindern. Die konstanten Übergangsgrößen für die Gesamtschulen und für die katholischen Privatschulen unterstellt bleiben ca. 3100 Schülerinnen und Schüler, die jährlich in die drei weiterführenden Schulformen gehen werden.

Der in diesem Jahr beobachtete sprunghafte Anstieg bei den Anmeldezahlen für das Gymnasium wird sich nach Einschätzung der Verwaltung erst einmal fortsetzen. Es muss deshalb eine Aufnahmekapazität vorgesehen werden, die deutlich über den Anmeldezahlen dieses Jahres liegt. Um auf Schwankungen beim Anwahlverhalten eingehen zu können, müssen die Aufnahmekapazitäten bei allen drei Schulformen so groß gewählt werden, dass noch Reserven vorhanden sind. Ausgehend von der Schulform mit den meisten Anmeldungen wird vorgeschlagen, für alle Gymnasien eine maximale Aufnahmekapazität von 2100 Kindern in Jahrgang 5 vorzusehen. Dies würde bedeuten, dass fast 70 % der auf das dreigliedrige Schulsystem aufzuteilenden Schülerinnen und Schüler in dieser Schulform aufgenommen werden könnten.



Tabelle 2: Geplante Aufnahmekapazitäten bei weiterführenden Schulen



Tabelle 3: Aufteilung der Klassen im 5. Jahrgang

* = incl. Förderklassen


Zum Vergleich die Anzahl der Klassen im 7. Jahrgang im Sj. 2002/03:
HS 33
RS 41
GY 57

Zusammen: 131 mit 3261 Schülerinnen und Schülern.


Ob die maximal mögliche Klassenbildung erfolgen wird, ist nicht sehr wahrscheinlich. In welchem Umfang bei den drei weiterführenden Schulformen weniger als die jeweils maximal mögliche Anzahl von Klassen eingerichtet werden wird, bleibt abhängig vom Wahlverhalten der Erziehungsberechtigten. Verteilt werden in besonderen Verfahren nach den Anmeldeterminen nur die Schülerinnen und Schüler, die an ihren Wunschschulen keinen Platz gefunden haben. An den anderen Schulen kann es dagegen so sein, dass dort Klassen gebildet werden, die kleiner sind, als es die untere Bandbreite aus dem Erlass zur Bildung von Klassen vorsieht.
Da die meisten Hauptschulen und Realschulen heute gemeinsam in Schulzentren bestehen und auch gemeinsam Außenstellen für den 5. und 6. Jahrgang erhalten werden, könnten bei den betroffenen Schulen Raumkontingente anders aufgeteilt werden, wenn die tatsächliche Anwahlquote für diese beiden Schulformen stark von den angenommenen abweicht. Insofern besteht hier noch ein weiterer Spreizungsspielraum hinsichtlich des Aufnahmevolumens.


Zu 5.b)und 5.c) Raummehrbedarfe für einzelne Schulen

Durch die Aufhebung der OS und die Erweiterung der Schulformen HS, RS und GY um die Jahrgänge 5 und 6 ändert sich zunächst die Jahrgangstärke der Schülerinnen und Schüler nicht. Deshalb steht der heute von den Orientierungsstufen genutzte Schulraum grundsätzlich zur räumlichen Unterbringung der neuen Raumbedarfe für die drei weiterführenden Schulformen zur Verfügung. Dies bedeutet die Bildung von Außenstellen, da die Anzahl und räumliche Verteilung bei OSen und den weiterführenden Schulen unterschiedlich ist.

Es wird zunächst angenommen, dass die weiterführenden Schulen den Unterricht der für sie neuen Jahrgänge auch in den bisherigen OS-Räumen erteilen. Unter diesem Gesichtspunkt ist das von den OS freigemachte Raumvolumen größer als der neue Raumbedarf, da heute vereinzelt Raumüberhänge bestehen. Auch wenn man berücksichtigt, dass in den folgenden Jahren bei einer verstärkten Anwahl bei den Gymnasien hier die Anzahl der Klassen auch in den höheren Jahrgängen anwachsen wird, so ist es möglich, den hierdurch entstehenden Raumbedarf in den bisherigen OSen und den Gymnasien durch Ausschöpfung von letzten Reserven zu decken. Grundsätzlich gilt, dass für den Start der Schulstrukturreform im Jahre 2004 nicht Neubauten errichtet werden, sondern vorhandener Schulraum genutzt wird.


Zu 5.d) und 5.e) Außenstellen

Im Prinzip sollten alle Lerngruppen einer Schule an einem Standort unterrichtet werden. Die Aufteilung einer Schule auf zwei oder mehrere Standorte zieht immer einen höheren Organisationsaufwand nach sich und erschwert die Identifikationsbildung für die Schülerinnen und Schüler. Deshalb hat die LHH in der Vergangenheit bei den allgemein bildenden Schulen versucht, die Bildung von Außenstellen nur auf Ausnahmefälle zu beschränken. Wegen der Kürze der Zeit, angesichts der Haushaltslage und in Ungewissheit, wie sich die Größe der drei weiterführenden Schulformen im Gebiet der Landeshauptstadt mittelfristig darstellen wird, kann 2004 nicht auf die Bildung von Außenstellen verzichtet werden. Für die einzelnen Schulen sollte jedoch die damit verbundene Erschwernis begrenzt werden in der Weise, dass sie - wenn überhaupt - nur eine Außenstelle in einer ehemaligen OS hat und sich dort nur noch mit einer anderen weiterführenden Schule über die gemeinsame Nutzung von Fachunterrichtsräumen, Aufsichten u.a. abstimmen muss.


Zu 5.f) Raumstandards

Mit der Erweiterung der weiterführenden Schulen um die Jahrgänge 5 und 6 müssen diesen Schulen auch die dafür benötigten Räume zur Verfügung gestellt werden. In der Drucksache zur Raumbedarfsermittlung an allgemein bildenden Schulen (DS 2781/97) war für die Schulen des Sekundarbereiches I festgestellt worden, dass prinzipiell das Stammklassenprinzip gelten solle. Dies Prinzip gilt auch nach dem Wegfall der OS und der Anbindung der Jahrgänge 5 und 6 an die weiterführenden Schulen weiter.

Zu 5.g) Grundschulen mit kleinräumigen Schulbezirken nicht einbezogen

Durch die Schulstrukturreform sind die Schulformen OS, HS, RS und GY direkt betroffen. Die Auswirkungen auf die räumliche Verteilung der weiterführenden Schulen sollen im Jahre 2004 nach Möglichkeit auf die direkt betroffenen Schulen beschränkt bleiben. Insbesondere diejenigen Grundschulen, die die wohnortnahe Beschulung sicherstellen, sollten deshalb im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform unberücksichtigt bleiben.

Andere Schulen, die nicht einen kleinräumigen Schulbezirk aufweisen (Grundschulen für Kinder mit katholischem Bekenntnis, Sonderschulen) können in die Überlegungen zur Außenstellen-Planung einbezogen werden, wenn der innerorganisatorische Ablauf sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben von Schulleitung und Konferenzen sonst bei einzelnen weiterführenden Schulen über Gebühr belastet werden. (Hinweis: auch die räumlich getrennte Unterbringung von Teilen von Schulen - Außenstellen - unterliegt der Genehmigungspflicht nach § 106 Abs. 6 Satz 1 NSchG)

Zu 5.h) Orientierungsstufen-Standort wird von schulischer Nutzung freigemacht

Bereits im Haushaltskonsolidierungsprogramm IV war beschlossen worden, dass durch schulorganisatorische Maßnahmen der Flächenbestand der allgemein bildenden Schulen verringert werden solle und durch die Aufgabe von Schulstandorten oder Teilen davon ein nennenswerter Beitrag zur Verbesserung der Haushaltssituation geleistet wird. Bei der Umverteilung des durch die Aufhebung der Orientierungsstufen zur Verfügung stehenden Raumbestandes kann erreicht werden, dass mindestens ein Schulstandort von schulischer Nutzung frei gemacht wird.

Zu 6.) Mittelfristige Auflösung der Vielzahl der Außenstellen

Die Maßnahmen im Jahr 2004 können nicht als abschließende für die Schulstrukturreform angesehen werden. Zum einen wird sich in den Jahren danach der tatsächliche Bedarf für die drei weiterführenden Schulformen als eine berechenbare Größe entwickeln, zum anderen ist es für die Schulen, die in der ersten Phase (2004) eine Außenstelle erhalten haben, nicht zumutbar, diesen Zustand der Zweiteilung auf Dauer zu erhalten. Die Verwaltung schätzt, dass es mindestens drei Jahre dauern wird, bis das Wahlverhalten der Erziehungsberechtigten sich stabilisiert hat und der Erfolg ihrer Kinder in den gewählten Schulformen beurteilt werden kann, wenn die Empfehlungen der Grundschulen mit dem Wahlverhalten der Erziehungsberechtigten nicht übereinstimmen. Eine Auflösung der großen Zahl der Außenstellen könnte voraussichtlich ab 2008 möglich sein. Da ungefähr zum gleichen Zeitpunkt der Anstieg der Schülerzahlen im Stadtgebiet beendet sein wird, bietet sich dann eine Neuordnung der Schullandschaft an. Bei dieser Umgestaltung muss berücksichtigt werden, dass die Landeshauptstadt im Rahmen ihrer baulichen Sanierungsprogramme Investitionen getätigt hat, die ihre Rentabilität nur durch den Verbleib der Schulanlagen in städtischem Besitz und weitere Nutzung als Schule erreichen. Diese Objekte sollten daher als langfristig zu nutzende Schulstandorte vorgesehen werden.
 42.5
Hannover / 28.08.2003