Drucksache Nr. 1757/2015 E1:
Ausbau der Ständehausstraße zwischen Georgstraße und Rathenaustraße und Deckenabdichtung der Anlieferungszone Center am Kröpcke

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1757/2015 E1
3
 

Ausbau der Ständehausstraße zwischen Georgstraße und Rathenaustraße und Deckenabdichtung der Anlieferungszone Center am Kröpcke

Antrag,


dem Änderungsantrag 15-2276/2015 (Anlage 2) aus dem Stadtbezirksrat Mitte in den Punkten 1, 2a, 2c, 2d, 2e, 3, 4 und 5 zu folgen und in dem Punkt 2b teilweise zu folgen
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen
Keine

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der Ursprungsplanung beachtet.

Kostentabelle

Entfällt.

Begründung des Antrages


Zu 1: Von der Verwaltung wird im gesamten Querungsbereich Ständehausstraße-Kröpke-Opernplatz ein Querungsbedarf gesehen und somit kann vermutlich keine Bündelung der Fußgängerströme erfolgen. Auch durch die Befahrung der Ständehausstraße mit Fahrzeugen in Einbahnrichtung verbleiben genügend Zeitlücken zum Passieren des Fahrbereiches.
Aufgrund der ermittelten Verkehrszahlen besteht aber nach den Richtlinien die Möglichkeit auf der Ständehausstraße in der Fußgängerbeziehung Opernplatz-Kröpke einen Fußgängerüberweg anzubieten.




Zu 2a: Der Kreuzungsbereich Ständehausstraße, Luisenstraße, Rathenaustraße wurde planerisch überarbeitet. Mit der vorliegenden Planung wird der Radverkehr auf dem City-Radring in beiden Richtungen auf der Ständehausstraße über den Einmündungsbereich Rathenaustraße bevorrechtigt geführt. Der Fahrzeugverkehr aus der Rathenaustraße wird zukünftig untergeordnet.

Zu 2b: Bei der Überplanung wurde der Bordverlauf von der Rathenaustraße in die Luisenstraße deutlich in die Fahrbahn gezogen. Durch die deutlich kleinere Eckausrundung verbunden mit der geänderten Vorfahrtsregelung wird ein Einfahren von der Rathenaustraße in die Luisenstraße künftig nicht mehr so zügig möglich sein. Dies verbessert bereits die Überquerungsqualität und –sicherheit für die Fußgänger im Zuge der Rathenaustraße erheblich, ohne einen Vorrang für die Fußgänger einrichten zu müssen. Gleichzeitig werden die Aufstellflächen für Fußgänger deutlich vergrößert. Die Fußgängerbeziehung Rathenaustraße über die Luisenstraße wird zusätzlich barrierefrei mit taktilen Leiteinrichtungen ausgestattet.

Zu 2c: Durch die Überplanung des Kreuzungsbereiches ist eine Einfädelung der Radfahrer nicht mehr erforderlich.

Zu 2d: Durch die Überplanung des Kreuzungsbereiches mit dem Entfall der Mittelinsel ist die Breite der Radwegebeziehung gewährleistet.

Zu 2e: Die Fahrradanlehnbügel vor der Baumscheibe werden in einem anderen Bereich des Planungsabschnittes vorgesehen. Eine begehbare Baumscheibe für den Bestandsbaum wird mihilfe von Wurzelabsaugungen zur Feststellung des Wurzelansatzes und des Wurzelverlaufes auf Machbarkeit geprüft. Sofern möglich, wird die Baumscheibe soweit wie möglich begehbar ausgebildet.

Zu 3: Der Behindertenstellplatz wird mit der Überplanung in die Rathenaustraße in Verlängerung der bereits bestehenden Längsparkstände verlegt.

Zu 4: Die Anzahl der Fahrradanlehnbügel wird im Planungsbereich deutlich erhöht. In der Verlängerung der Rathenaustraße ist eine zweite Reihe Fahrradbügel vorgesehen. Auf dem Opernplatz können im Randbereich unter Berücksichtigung der Feuerwehrzufahrten noch weitere Fahrradbügel vorgesehen werden.

Zu 5: Die Ständehausstraße wird im Planungsbereich von der Rathenaustraße bis zur Georgstraße mit Tempo-30 beschränkt analog der Luisenstraße ausgewiesen. Weitere Temporeduzierungen werden geprüft.
66.22 
Hannover / 02.11.2015