Drucksache Nr. 1755/2026:
Richtlinie zur Anerkennung freier Träger gemäß § 75 SGB VIII

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 04.09.2026: Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung: Einstimmig von der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung empfohlen
  • 28.09.2026: Jugendhilfeausschuss: Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
  • 26.10.2026: Jugendhilfeausschuss
  • Zukünftig: Verwaltungsausschuss
  • Zukünftig: Ratsversammlung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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1755/2026
2 (nur online)
 

Richtlinie zur Anerkennung freier Träger gemäß § 75 SGB VIII

Antrag,

die als Anlage 1 angefügte Richtlinie zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in der Landeshauptstadt Hannover sowie unter Anlage 2 das dazugehörige Prüfschema zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Richtlinie zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in der Landeshauptstadt Hannover regelt ein Verfahren, das juristische Personen (z.B. eingetragene Vereine) und Personenvereinigungen (z.B. gGmbH) betrifft. Die Richtlinie wirkt mittelbar auf die Geschlechtergerechtigkeit, da anerkannte freie Träger der Jugendhilfe in ihren jeweiligen Arbeitsfeldern an der Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit arbeiten.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Landeshauptstadt Hannover stellt diese Richtlinie auf, um das Verfahren zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII transparent und rechtssicher zu gestalten. Die Richtlinie dient als Beurteilungsgrundlage für die Prüfung und Entscheidung über die Antragstellung durch das Jugendamt der Landeshauptstadt.

Mit den beschriebenen Standardisierungen soll für Verwaltung Verfahrenssicherheit hergestellt werden. Die Richtlinie kann damit auch als Orientierungshilfe für Träger der Jugendhilfe dienen, die eine Anerkennung nach § 75 SGB VIII durch die Landeshauptstadt Hannover anstreben.

Mit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII stellt die Landeshauptstadt freie Träger auf ihrem Gebiet heraus, die einen besonderen Status im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugendhilfe einnehmen. Mit der Anerkennung verbunden ist die Erwartung auf institutionelle Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe, die sich in einer nachhaltigen Beteiligung an der Jugendhilfeplanung oder anderen Formen der intensiven Zusammenarbeit zeigt.

51.S 
Hannover / Aug 25, 2026