Drucksache Nr. 1754/2012:
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1776 - Beekestraße 53 -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1 und 2,
zur Anhörung zu den Antragspunkten 3 und 4
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1754/2012
6
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1776 - Beekestraße 53 -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1776
    - Festsetzung eines Wohn- und Geschäftshauses -
    entsprechend den Anlagen 3 und 4 zuzustimmen
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen
  3. gemäß § 12 Abs.2 BauGB die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1776 im Sinne der Anlage 5 zu beschließen
  4. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1776 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es ist beabsichtigt, ein bestehendes Wohn- und Geschäftshaus abzureißen und durch ein neues Wohn- und Geschäftshaus mit mehr Geschossen zu ersetzen. Gender-Aspekte werden hierdurch nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht, das bestehende Wohn- und Geschäftshaus auf dem Grundstück Beekestraße 53 durch einen Neubau zu ersetzen.

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1306, der am 18.04.1990 in Kraft getreten ist. Dieser setzt für das Grundstück ein allgemeines Wohngebiet und zwei Vollgeschosse fest. Das vom Vorhabenträger geplante Wohn- und Geschäftsgebäude würde vier Vollgeschosse besitzen. Für den Neubau ist somit die Änderung des Planungsrechts erforderlich.



Der Vorhabenträger hat bei der Stadt Hannover einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach §12 Baugesetzbuch (BauGB) gestellt.

Die Umgebung des Plangebietes ist vorwiegend durch mehrgeschossige Gebäude geprägt. Ein Neubau mit vier Vollgeschossen würde die bestehende städtebauliche Situation besser aufnehmen und sich harmonisch in die bestehende Bebauung einfügen.

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Nach § 13a Abs. 2 BauGB können Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 weggelassen werden. Dies ist bislang nicht beabsichtigt. Gemäß § 13 Abs. 3 wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

61.12 
Hannover / 13.06.2012