Informationen:
Beratungsverlauf:
- 06.09.2012: Stadtbezirksrat Ricklingen: Durch Neufassung erledigt
- Durch Neufassung erledigt: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
- Durch Neufassung erledigt: Verwaltungsausschuss
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Ricklingen zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1 und 2, zur Anhörung zu den Antragspunkten 3 und 4 In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss |
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Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1306, der am 18.04.1990 in Kraft getreten ist. Dieser setzt für das Grundstück ein allgemeines Wohngebiet und zwei Vollgeschosse fest. Das vom Vorhabenträger geplante Wohn- und Geschäftsgebäude würde vier Vollgeschosse besitzen. Für den Neubau ist somit die Änderung des Planungsrechts erforderlich.
Die Umgebung des Plangebietes ist vorwiegend durch mehrgeschossige Gebäude geprägt. Ein Neubau mit vier Vollgeschossen würde die bestehende städtebauliche Situation besser aufnehmen und sich harmonisch in die bestehende Bebauung einfügen.
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Nach § 13a Abs. 2 BauGB können Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 weggelassen werden. Dies ist bislang nicht beabsichtigt. Gemäß § 13 Abs. 3 wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.