Drucksache Nr. 1754/2006:
Bebauungsplan Nr. 1686 - Am Eisenwerk
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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1754/2006
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1686 - Am Eisenwerk
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1686 zu beschließen,
  2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1686 mit Begründung zuzustimmen und
  3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Genderaspekte wurden eingehend geprüft. Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer hinweisen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Voraussetzungen für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen an einem mit der Stadtbahn gut erreichbaren Standort hergestellt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 685 im Jahre 1976 wurde die Art der baulichen Nutzung auf die damals bestehende Nutzung - Eisenwerk Wülfel - abgestimmt. Der größte Teil des Gebietes, der jetzt zur Aufstellung ansteht, wurde im Bebauungsplan Nr. 685 als Industriegebiet ausgewiesen. Nach dem Konkurs der Eisenwerke ist im östlichen Planbereich in den ehemaligen Werkshallen, zum Teil durch Anbauten ergänzt, ein Gewerbepark entstanden. Im mittleren und westlichen Teil des ehemaligen Betriebsgeländes wurde die alte Bausubstanz entfernt. Hier sind gewerbliche Neubauten entstanden. In der jüngsten Vergangenheit haben sich zwei Gewerbeansiedlungen zerschlagen, weil die Festsetzungen des Bebauungsplanes dem entgegenstanden. Im Interesse der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sollen daher die bestehenden Festsetzungen den neuen wirtschaftlichen Erfordernissen angepasst werden. Insbesondere soll das durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes statt wie bisher eines Industriegebietes erreicht werden.


Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die auf Beschluss des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel vom 16.03.2006 in der Zeit vom 13.04.2006 bis zum 12.05.2006 stattfand, sind keine Anregungen zur Planung eingegangen.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.



In der Anlage 3 zur Drucksache sind die umweltbezogenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün wiedergegeben. Diese Stellungnahmen werden mit dem Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurfsbegründung öffentlich ausgelegt.
61.12 
Hannover / 29.08.2006