Drucksache Nr. 1754/2005:
Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Misburger Hafengesellschaft mbH

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
1. In den Verwaltungsausschuss
2. In die Ratsversammlung
Zur Information an die Damen und Herren des Werksausschusses Städtische Häfen
 
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1754/2005
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Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Misburger Hafengesellschaft mbH

Antrag,

a) Herrn Städtischer Oberrat Jörn Ohm
und als Vertreter Herrn Stadtangestellten Tilo Hußmann

als Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafter- versammlung der Misburger Hafengesellschaft mbH zu wählen,

b) die Beauftragung des bisherigen Stimmführers und seines Stellvertreters zu widerrufen

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversammlungen von Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, werden gemäß § 111 Abs. 1 NGO vom Rat gewählt. Sie haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und sind an Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und des Rates gebunden. Der Auftrag an sie kann jederzeit widerrufen werden.




Die Landeshauptstadt Hannover hält bei der Misburger Hafengesellschaft mbH (MHG) 39,7 % der Anteile. Die Beteiligung an der MHG befindet sich im Sondervermögen des Eigen- betriebes Städtische Häfen. Für den altersbedingt ausscheidenden Geschäftsführer der MHG wurde Herr Werksleiter Dr. Wolfgang Faber mit Wirkung zum 01.11.2005 als Nach- folger bestellt. Dadurch wird die strategische Verzahnung der MHG mit dem Eigenbetrieb Städtische Häfen gestärkt. Herr Stadtoberamtsrat Schulz ist bei den Städtischen Häfen Vertreter des Werksleiters. Die MHG verfügt über keinen Aufsichtsrat, so dass die Gesell- schafterversammlung das einzige Kontrollorgan ist. Um einen Interessenkonflikt auszu- schließen und eine Funktionstrennung zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, beide Herren von ihren Aufgaben als Stimmführer bzw. stellvertretenden Stimmführer in der Gesell- schafterversammlung der MHG zu entbinden und die im Antrag aufgeführten städtischen Mitarbeiter als Stimmführer bzw. stellvertretenden Stimmführer zu wählen.
20.2 / Dez. V
Hannover / 06.09.2005