Antrag Nr. 1751/2008:
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution: Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1751/2008 (Originalvorlage)
2292/2008 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

  • 03.07.2008: Ratsversammlung: Die für eine Aufnahme auf die Tagesordnung notwendige Mehrheit wurde bei 1 Enthaltung (mehr als 44 Ja-Stimmen) erreicht. Der Antrag wurde unter TOP 15.3 behandelt und in folgende Ausschüsse verwiesen: Sozialausschuss, Verwaltungsausschuss, Rat.
  • 22.09.2008: Sozialausschuss: 9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
  • 02.10.2008: Verwaltungsausschuss: 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
  • 09.10.2008: Ratsversammlung: gegen 4 Stimmen beschlossen

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution: Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche

Antrag

Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, sich gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass eine Erhöhung der Regelsätze zu einer bedarfsgerechten und altersspezifischen Regelleistung für Kinder und Jugendliche beschlossen wird.

Begründung

Die Leistungen der Grundsicherung für Kinder nach dem SGB II und SGB XII orientieren sich bislang am Bedarf eines erwachsenen Alleinstehenden. Der Bedarf von Kindern unter 14 Jahren wurde mit 60% (knapp 208.- €) des Erwachsenen-Regelsatzes von 347.- € beziffert.

Mit der derzeitigen Ausgestaltung der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII wird der entwicklungsbedingte und für das Heranwachsen notwendige Bedarf nicht gesondert erfasst. Allein die Erstausstattung bei der Einschulung liegt nach Expertenmeinung bei rund 160.- bis 250.- €. Somit ist die Ableitung der Regelleistung für Kinder als reiner Anteil des Erwachsenenregelsatzes problematisch, da der kinderspezifische Bedarf zu wenig abdeckt ist. Experten empfehlen eine Anhebung des Regelsatzes auf 300.- € monatlich.

Zudem sind die Preise für Grundnahrungsmittel und Strom in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Familien mit minderjährigen Kindern und Hilfeempfänger im SGB II und SGB XII sind von der Preisentwicklung in einem besonderen Maße betroffen, weil sie einen Großteil ihres Einkommens für diese lebensnotwendigen Güter aufwenden müssen. Gleichzeitig haben die Regelsätze seit 2005 nur sehr geringe Anpassungen erfahren.

Kinder und Jugendliche brauchen eine faire Chance, gesundes Essen zu erhalten, ihre Talente zu entwickeln und zu entfalten. Dieser Anforderung muss die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche in materieller Hinsicht gerecht werden.

Christine Kastning Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender