Anfrage Nr. 1749/2012:
Anfrage der CDU-Fraktion zum Umgang mit überzählig aufgestellten Altkleidercontainern

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zum Umgang mit überzählig aufgestellten Altkleidercontainern

In Hannover wird das Aufstellen von Altkleidercontainer nach Sondernutzungssatzung genehmigt. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass die Anzahl der aufgestellten Container, die der tatsächlich genehmigten übersteigt, was die Verwaltung in einer vorangegangen Anfrage bestätigte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Weshalb wurden keine Ordnungsmaßnahmen gegenüber den Unternehmen erlassen, die ihre Container „wild“, also ohne Erlaubnis aufgestellt haben und ist es so, dass die Berechnung der Gebühren im Nachgang das Aufstellen legitimiert hat?
2. Wieso wurden bereits gestellte Anträge auf Zulassung nach Sondernutzungssatzung noch nicht durch die Stadtverwaltung entschieden?
3. Für den Fall, dass Schadensersatzforderungen an die Stadtverwaltung gestellt werden, wer zeichnet sich dafür verantwortlich und welche möglichen Auswirkungen wird dies auf die Vergabepraxis haben? Auch unter der Berücksichtigung, dass die Verwaltung Ihre eigenen Mengenregulierungen im Nachgang aufgeweicht hat?



Jens Seidel
Vorsitzender