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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBedarf an Schulkinderbetreuung
Elternbefragung 2006
Mit Drucksache Nr. 1374/2005 wurde am 07.07.2005 vom Verwaltungsausschuss ergänzend zur Drucksache Nr. 0839/2005 beschlossen, dass für das Jahr 2006 zusätzliche Betreuungsangebote für Schulkinder geschaffen werden sollen, um dem bestehenden Betreuungsbedarf maßgeblich zu entsprechen.
In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung beauftragt, die Betreuungsbedarfe durch eine Elternbefragung im Jahr 2006 zu aktualisieren.
Eine solche Elternbefragung wurde darauf hin im ersten Halbjahr 06 durchgeführt und entsprechend ausgewertet.
Unter Federführung des Fachbereiches 42 wurden erstmalig alle Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder zum 01.08. 2006 eingeschult werden, befragt, um die Betreuungsbedarfe für diese Kinder vor und nach der Unterrichtszeit in der Grundschule zu ermitteln.
Die Erhebung wurde anonym durchgeführt. Da die Schulkinderbetreuung möglichst nah an der Grundschule sein soll, fand allein eine Auswertung nach Grundschulen statt. Die Umfrageergebnisse wurden nur auf dieser räumlichen Bezugsebene zusammengefasst.
Die Eltern und Erziehungsberechtigten aus dem Einzugsbereich zweier Grundschulen haben keine Fragebogen erhalten. Bedingt durch den Tarifstreik des öffentlichen Dienstes war der Postverkehr lange blockiert und der vorgegebene Rückgabetermin bereits überschritten. Die Schulen haben aus diesem Grund auf das Versenden der Unterlagen verzichtet.
Es wurden insgesamt ca. 4.200 Fragebogen an die Grundschulen zur Weiterverteilung versandt, davon sind 1.437 Fragebogen ausgefüllt zurück geschickt worden.
Das entspricht einer Beteiligung von etwas mehr als 34 Prozent.
In der beigefügten Anlage 1 sind die Fragen detailliert aufgeführt und die Ergebnisse dazu entsprechend zahlenmäßig gesamt und einzeln nach Stadtbezirken dargestellt.
Zusammenfassend ist festzuhalten:
Von den insgesamt 1.437 Rückmeldungen sprechen sich rd. 61 % für eine kostenpflichtige Betreuung im Anschluss an den Unterricht mit Mittagessen aus, wobei sich die überwiegende Anzahl der Eltern und Erziehungsberechtigten eine tägliche Betreuungszeit bis 15 Uhr bzw. maximal 17 Uhr wünscht.
Auch für eine entsprechende kostenpflichtige Betreuung in den Ferien sprechen sich rd. 53 Prozent aus.
Dagegen wird eine Betreuung vor dem Unterricht von rd. 78 Prozent der Beteiligten nicht für erforderlich gehalten.
Der Wunsch nach speziellen Betreuungsangeboten ist unterschiedlich ausgeprägt. So sind als Schwerpunkte beispielsweise das Förderangebot Hausaufgabenhilfe mit 68 Prozent, sportliche Aktivitäten mit 78 Prozent und kreative Beschäftigung mit 77 Prozent zu nennen.
Bedarf an Betreuungsplätzen für Schulkinder
Aus den Ergebnissen der Elternbefragung werden im Folgenden in der Anlage 2 die Betreuungsbedarfe für Schulkinder in der Grundschule abgeleitet. Die Bedarfsfeststellung erfolgt nach Stadtbezirken.
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den geäußerten Wünschen um die absoluten Bedarfe der Eltern handelt. Das heißt, es wird angenommen, dass Eltern, die nicht geantwortet haben, keinen Bedarf an kostenpflichtiger Betreuung haben. Die Betreuungsstunde im Anschluss an den Unterricht wird kostenfrei angeboten und trägt ebenfalls zur Bedarfsdeckung bei.
Weiterhin konnten einige der abgegebenen Fragebögen keiner Schule zugeordnet werden. Um diese Bedarfe dennoch zu berücksichtigen, wurden sie anteilig nach den Quoten auf die Stadtbezirke umgelegt.
Zwei Schulen haben keine Befragung durchgeführt. Diese wurden anhand ihrer Schülerzahlen sowie der durchschnittlichen Bedarfe im Stadtbezirk ebenfalls in die Auswertung mit einbezogen.
Im Ergebnis sind somit stadtweit alle benannten Betreuungsbedarfe einbezogen worden.
Damit ergibt sich ein rechnerischer Bedarf an Betreuungsplätzen von stadtweit 21,35 %. Ausgehend von der derzeitigen Bevölkerungszahl und dem Platzbestand von 2004 würde sich danach stadtweit ein Überhang von 244 Plätzen ergeben.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass das Betreuungsangebot an Hortplätzen stadtweit als auskömmlich anzusehen ist. Die vorhandenen Schwankungen bei den Stadtbezirken liegen an den nicht genauer differenzierten Rücklaufquoten sowie den Angaben ohne Stadtbezirkszuordnung und den zwei fehlenden Schulen.
Bei der Planung werden immer die örtlichen Gegebenheiten an den Grundschulstandorten gemeinsam mit den Trägern von Betreuungseinrichtungen genau analysiert, um bedarfsgerechte Angebote für Kinder und Eltern vorzuhalten.
Ein weiteres Stufenprogramm über die Maßnahmen aus der Drucksache Nr. 1149/2004 hinaus, die Ergebnisse sind in der Anlage 3 beigefügt, ist nicht erforderlich. Punktuelle Veränderungen werden weiterhin erfolgen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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Hannover / 30.08.2006