Drucksache Nr. 1747/2014 N1:
Zusammenlegung und Neubau der Einrichtungen Cafè Connection und Fixpunkt

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung (zur Kenntnis)
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Sozialausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
1747/2014 N1
2
 
Neufassung aufgrund Erweiterung der Beratungsfolge

Zusammenlegung und Neubau der Einrichtungen Cafè Connection und Fixpunkt

Antrag,

zu beschließen:

Der STEP gGmbH wird für den Neubau einer Sucht- und Drogenhilfeeinrichtung, eine Zuwendung in Höhe von bis zu 550.000,- € bewilligt. In dem Neubau sollen die beiden bestehenden Einrichtungen Café Connection und Fixpunkt, gemäß des in der Anlage beigefügten Konzeptes und der Bauplanung, zusammengelegt werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die neu geplante Einrichtung steht Frauen und Männern gleichermaßen zur Verfügung.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 41401.001
Verlegung Fixpunkt
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 550.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -550.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 41401
Drogenhilfe
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 22.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 13.750,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -35.750,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -35.750,00 €
Über die im Haushaltsplan 2014 veranschlagten 500.000 Euro hinaus, werden 50.000 Euro überplanmäßig bereit gestellt. Die Auszahlung erfolgt je nach Baufortschritt in den Jahren 2014 und 2015.

Begründung des Antrages

Vor dem Hintergrund der sich strukturell verändernden Drogenszene, der Notwendigkeit zur Modernisierung und Kapazitätsanpassung der Hilfsangebote sowie einer konkurrierenden Flächennutzungsmöglichkeit sind in den letzten Monaten intensive Gespräche über die zukünftige Ausrichtung der Drogenhilfe-Projekte "Cafe Connection" und "Fixpunkt" geführt worden. An diesen Gesprächen waren neben verschiedenen städtischen Dienststellen insbesondere der Träger, die STEP gGmbH, und die Polizeidirektion Hannover sowie die Region Hannover beteiligt. Im Ergebnis ergibt sich ein konsensuales Übereinkommen in der Form, zukünftig die genannten Einrichtungen in kombinierter Form am Standort Tivolistr. gemeinsam zu betreiben.

Dies soll in Form eines kompletten Neubaus (Holztafelbauweise) geschehen. Die hierfür erforderlichen Kosten sollen im Rahmen der Veräußerung des bisherigen Fixpunkt-Grundstückes erwirtschaftet werden.
Da der Neubau zu größeren Teilen auf einem Grundstück der Region Hannover erfolgen soll, war deren Zustimmung einzuholen, die mittlerweile vorliegt. Es ist zudem der Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages unter Zustimmung der Gremien der Region Hannover erforderlich; dieses Verfahren ist parallel eingeleitet.

Die neue Einrichtung soll von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 19 Uhr geöffnet sein und insgesamt ein verbessertes und erweitertes Angebot darstellen.

Die Bauplanung und das Kurzkonzept für die neu geplante Einrichtung sind dieser Beschlussdrucksache als Anlage beigefügt.
Dez. III 
Hannover / 29.09.2014