Drucksache Nr. 1747/2012 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zu Einäscherungen in Hannover
in der Ratssitzung am 20.09.2012, TOP 3.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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1747/2012 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zu Einäscherungen in Hannover
in der Ratssitzung am 20.09.2012, TOP 3.2.1.

Die Presse berichtete Ende Juni, dass es in vielen Städten, u.a. auch Hannover, Praxis sei, in den Krematorien Zahngold aus der Asche der Verstorbenen zu entnehmen und zu veräußern. Laut Berichterstattung fließen die Erlöse in Hannover in die Stiftung für Trauerbegleitung und Bestattungskultur Hannover und Niedersachsen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Entspricht oben geschilderter Sachverhalt tatsächlich der Praxis in den Krematorien städtischer Friedhöfe? Wenn ja, erfolgt die Entnahme des Zahngoldes mit Einverständnis der Hinterbliebenen und wie sind die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich? Wenn nein, wie wird in Hannover tatsächlich verfahren?
2. Welche Einnahmen hat die Stadt in den letzten 10 Jahren durch den Verkauf von Zahngold realisiert (bitte einzeln nach Jahren aufgeschlüsselt) und kommen die Erlöse ausschließlich der Stiftung für Trauerbegleitung und Bestattungskultur zu Gute?

Jens Seidel
Vorsitzender

Text der Antwort


Die Stadt Hannover betreibt seit 1997 kein Krematorium mehr. Die einzige Anlage dieser Art im Stadtgebiet befindet sich am Stadtfriedhof Lahe und wird von der Feuerbestattungs­gesellschaft Hannover und Niedersachsen mbH betrieben. Die Stadt Hannover ist an dieser Gesellschaft nicht beteiligt (vgl. Drs. 0847/2006).

Die Feuerbestattungsgesellschaft holt, soweit keine schriftliche Erklärung des Verstorbenen vorliegt, vor der Einäscherung von dessen Angehörigen eine schriftliche Einverständnis­erklärung zur Feuerbestattung ein. Diese beinhaltet, dass unverbrannt zurückbleibende Reststoffe, also auch Zahngold, in das Eigentum des Feuerbestattungsvereins übergehen.

Spezielle gesetzliche Regelungen über den Umgang mit Zahngold Verstorbener existieren nicht.

Für den städtischen Haushalt wurden in den vergangenen 10 Jahren keine Einnahmen aus dem Verkauf von Zahngold erzielt. Nach Angaben der Feuerbestattungsgesellschaft führt diese die aus dem Zahngoldverkauf erzielten Erlöse vollständig an die gemeinnützige Stiftung für Trauerbegleitung und Bestattungskultur ab.