Drucksache Nr. 1745/2012 E1:
Ausbau der Hindenburgstraße zwischen Scharnhorststraße und Adenauerallee

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1745/2012 E1
1
 
Die Ergänzungsdrucksache wurde notwendig aufgrund des ergänzten Änderungsantrages des Stadtbezirksrates Nr. 15-2137/2012 E1

Ausbau der Hindenburgstraße zwischen Scharnhorststraße und Adenauerallee

Antrag,


1.) den Änderungen aus dem Antrag 15-2137/2012 E1
in den Punkten 1,3,4 und 5 zu folgen
2.) den Änderungen aus dem Antrag 15-2137/2012 E1
in dem Punkt 2 nicht zu folgen
Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt

Es wird auf die Ursprungsdrucksache verwiesen. Durch die Änderungen in der
Ergänzungsdrucksache entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es wird auf die Ursprungsdrucksache verwiesen.

Kostentabelle

Es wird auf die Ursprungsdrucksache verwiesen.

Begründung des Antrages


In der Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 15.10.2012 wurde der interfraktionelle Änderungsantrag Nr. 15-2137/2012 E1 mit 5 Punkten einstimmig ohne Einzelabstimmung beschlossen.

Nr. 1) „Der geplante freie Rechtabbieger entfällt komplett.“

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag zu folgen.

Nr. 2) „Es werden Überwege (Zebrastreifen) an den Einmündungen der
Friedensstraße
und Kaiserallee in Richtung Fritz-Behrens-Allee über die Hindenburgstraße
eingerichtet, so dass die dortigen Bushaltestellen und die Verbindungen zur
Fritz- Behrens-Allee/Eilenriede fußläufig sicher erreichbar sind.“
Die Verwaltung kann dem Antrag aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht folgen.

Die Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen im Bereich der Bushaltestellen wird von der Verwaltung planerisch einerseits für nicht erforderlich gehalten, andererseits sind die rechtlichen Rahmenbedingungen nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) bezüglich der erforderlichen Verkehrsmengen von Kfz und Fußgängern nicht erfüllt.

Darüber hinaus zeigt die Erfahrung, dass im Bereich der Bushaltestellen zusätzliche Gefahrenpunkte entstehen würden, welche die Verkehrssicherheit deutlich verschlechtern. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei, dass haltendende Busse die Sichtbeziehungen auf und für die querenden Fußgänger stark einschränken und somit neue Gefahrenpunkte geschaffen würden.


Nr. 3) „Die aufgeweiteten Fußwege an den Einmündungen werden mit zusätzlichen
Fahrradbügeln gegen illegales Parken abgesichert.“

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag zu folgen.


Nr. 4) „Im Straßenraum vor Gebäuden, die von größerer Bedeutung sind und
Radverkehr als Zielverkehr erwarten lassen (Familienbildungsstätte des DRK,
CDU-Landesgeschäftsstelle, Architektenkammer etc.) werden gezielt
ausreichend zusätzliche Fahrradbügel installiert.“

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag zu folgen.


Nr. 5) „Die vorgesehenen Haltestellen für Reisebusse entfallen mittelfristig.“

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag zu folgen.
66.21 
Hannover / 17.10.2012