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Bebauungsplan Nr. 931, 2. Änderung - AWD;
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 931, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderaspekte wurden eingehend geprüft. Durch den Bebauungsplan werden die Voraussetzungen für die Schaffung von Büroarbeitsplätzen an einem verkehrsgünstig gelegenen Standort geschaffen. Es ist davon auszugehen, dass durch die Planung keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 931, 2. Änderung hat vom 22. November bis 21. Dezember 2007 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde aufgrund der Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB geprüft. Der Teil B wurde redaktionell überarbeitet (Angabe der Fläche in m²).
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist Bestandteil der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 3).
Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist als Anlage 4 beigefügt.
Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.11
Hannover / 01.07.2008