Drucksache Nr. 1741/2006:


Entlastung für das Haushaltsjahr 2005

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung am 22.11.2006
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1741/2006
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt,- Ergänzung: Die Anlage 2 wurde gesondert übersandt -



Entlastung für das Haushaltsjahr 2005

Antrag,


der Rat wird gebeten,

a) über die vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister gemäß
§ 100 Abs. 3 NGO festgestellte Rechnung des Haushaltsjahres 2005 zu
beschließen,

b) dem Oberbürgermeister gemäß § 101 Abs.1 NGO

- mit Ausnahme des Netto-Regiebetriebes FB Gebäudewirtschaft, für den der Jahresabschluss 2005 noch nicht aufgestellt worden ist -

Entlastung zu erteilen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Zum Inhalt dieser Drucksache in ihrer Gesamtheit kann eine geschlechterdifferenzierte Darstellung nicht erfolgen.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Das Rechnungsprüfungsamt hat die Rechnung für das Haushaltsjahr 2005
(Anlage 1 - hellrosa/hellgelb -) entsprechend den §§ 119 und 120 NGO dahingehend geprüft, ob

° der Haushaltsplan eingehalten wurde,

° die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt waren,

° bei den Einnahmen und Ausgaben des gemeindlichen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde,

° das Vermögen richtig nachgewiesen wurde.

Zu den einzelnen Prüfungsergebnissen wird auf die Ausführungen im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 2 – bereits gesondert übersandt -) sowie auf die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Schlussbericht (Anlage 3 – ebenfalls gesondert übersandt -) verwiesen.

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht (S. 149) empfohlen, dem Oberbürgermeister

- mit Ausnahme des Netto-Regiebetriebes FB Gebäudewirtschaft, für den der Jahresabschluss 2005 noch nicht aufgestellt worden ist -

Entlastung zu erteilen.


Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht und der Schlussbericht mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters werden nach §§ 101 (2) und 120 (4) NGO an sieben Tagen öffentlich ausgelegt, nachdem der Beschluss des Rates über die Jahresrechnung und die Entlastung dem Minister für Inneres und Sport mitgeteilt und öffentlich bekanntgemacht worden ist.

20.11 
Hannover / 16.11.2006