Anfrage Nr. 1739/2006:
Anfrage der CDU-Fraktion zur Zahlung von Erschließungskosten "Im Roggenfelde"

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zur Zahlung von Erschließungskosten "Im Roggenfelde"

Aufgrund der Insolvenz des Bauträgers sollen 39 Hausbesitzer in der Straße "Im Roggenfelde" erneut die Erschließungskosten (insgesamt 305.000 €) für ihre Grundstücke bezahlen. Die Verträge zwischen Bauträger und Bauherren sahen offenbar eine Zahlung der Erschließungsbeiträge an den Bauträger vor. Es war vereinbart, dass diese Beträge vom Bauträger an die Stadt weitergeleitet werden sollten, was wegen der Insolvenz unterblieben ist.


Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Sind nach Kenntnis der Stadtverwaltung derartige vertragliche Vereinbarungen zwischen Bauherren und Bauträgern üblich?
2. Wie häufig sind Insolvenzfälle von Bauträgern, und können die sich daraus für die Bauherren ergebenden Risiken über eine spezielle Versicherung abgedeckt werden?
3. Sieht die Stadtverwaltung Möglichkeiten, die Bauherren im Falle einer Insolvenz des Bauträgers vor einer doppelten Zahlung der Erschließungskosten zu bewahren?


Rainer Lensing
Fraktionsvorsitzender