Antrag Nr. 1730/2005:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 1174/2005 N1, Städtebaulicher Rahmenplan Wasserstadt Limmer

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 1174/2005 N1, Städtebaulicher Rahmenplan Wasserstadt Limmer

Antrag,

zu beschließen

1) Der Bereich der öffentlichen Grünbereiche wird auf folgende Flächen festgelegt:






- Im Bereich der Leine (östliches Plangebiet vom Altenheim bis zur Schleusenbrücke) wird der Grünbereich / die öffentliche Verbindung auf eine Breite von mindestens 30 m zwischen Wasserkante und Grundstücksgrenze festgelegt, um z.B. getrennte Fuß- und Radwege, Bänke und öffentliche Aufenthaltsräume zu ermöglichen.

- Im Bereich östlich der Geländespitze (im Bereich des Leine-Abstiegskanal) wird der Grünbereich / die öffentliche Verbindung auf eine Breite von 15 m zwischen Wasserkante und Grundstücksgrenze festgelegt.

- Im inneren Bereich (entlang des zukünftigen Schleusenweges) werden Grünflächen erst nach abschließender Festlegung eines Gebäudeerhalts ausgewiesen und falls dort später nicht realisierbar, in den östlichen und westlichen Wohnquartieren direkt angeordnet.

- In Anlage 1 - die Gegenstand des Beschlusses ist - werden die privaten Grundstücke westlich der Schleuse Limmer kenntlich gemacht. Es soll erkennbar sein, dass es sich bei diesen Grundstücken nicht um öffentliche Grünflächen handelt. Außerdem sollen in dieser Anlage 1 die gezeichneten Breiten der Grünflächen am Wasser mit den im Text genannten Breiten übereinstimmen.




2) Bei der Anbindung der neuen Planflächen an die vorhandenen Strukturen wird vorgeschlagen:


- Bei der geplanten Verbindung Sackmannstraße / Schleusenweg entfallen zwei der vier vorgesehenen Plätze und zwar aus Richtung des alten Dorfes Limmer gesehen der zweite sowie der vierte Platz.

3) Zum Erhalt vorhandener Bausubstanz werden im Hinblick auf die späteren Diskussionen/Entscheidungen umgehend Maßnahmen zur Sicherung der Gebäude vorgenommen:

- Das Ziel einer Sicherung vor weiterem Verfall und Vandalismus kann hier auch durch sinnvolle Zwischennutzungen erreicht werden. Wenn sich daraus Perspektiven für mittel- oder langfristige Nutzungen ergeben oder diese sogar direkt nachgefragt werden, sollte eine Prüfung konstruktiv im Sinne eines Gebäudeerhalts erfolgen.

- Sollten Investoren Interesse an Gebäuden aus dem Altbestand zeigen, müssen diese die Chance erhalten eine mögliche Verwendung schnell und zeitnah zu klären, ohne dabei auf die vorgeschlagenen Bauabschnitte und die sich daraus ergebenden Zeitabläufe verwiesen zu werden.

- Maßnahmen auf dem 1. Bauabschnitt dürfen die Erhaltungsmöglichkeiten historischer Gebäude im 3. Bauabschnitt - dem Kernbereich der ehem. Exelsior - nicht beeinträchtigen.

4) Im Bereich des ehemaligen Konzentrationslagers soll eine Fläche von jeder Bebauung frei- und vorgehalten werden die in Art, Größe, Beschaffenheit und Lage dem Ziel eines angemessenen Gedenkens gerecht wird („Mahnmal" / „Gedenkort").

Begründung

erfolgt mündlich


Klaus Huneke Lothar Schliekau
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsizender