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die Verwaltung zu beauftragen,
1. einen Ersatzneubau für die bestehende IGS Bothfeld, einschließlich neuer Sporthallen (eine davon mit Tribüne) einer Stadtteilbibliothek und einem Kulturtreff, und darüber hinaus in einem gesonderten Baukörper eine Dreifeld-Sporthalle mit Tribüne und eine Einfeld-Sporthalle, unter Zugrundelegung der anerkannten Raumprogramme zu errichten,
2. entsprechend dem Änderungsantrag 0361/2021 und abweichend von den ursprünglich anerkannten Raumprogrammen eine Aula mit einer Publikumskapazität von 500 Personen zu realisieren, für den Kulturtreff einen zusätzlichen Mehrzweckraum von 110 qm einzuplanen und für die vier Sportfelder zwei schul- und wettkampfsporttaugliche Zweifeldhallen zu errichten,
3. die notwendigen Beschlüsse zur Änderung des Bebauungsplans in einem gesonderten Verfahren herbeizuführen,
4. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstestes als ÖPP-Modell zu untersuchen und mittels einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu verifizieren sowie
5. bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit das Projekt als ÖPP-Modell mit den Leistungsbestandteilen Planen, Bauen und Finanzieren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.
Hinweis: Bereits für die Vorbereitung des Verfahrens fallen Kosten an, u.a. für Bodengutachten, Baumkataster und Schadstoffgutachten. Ferner entstehen Kosten für den ÖPP-Eignungstest, die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens, sowie – bei entsprechender Wirtschaftlichkeitsprognose – Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung eines ÖPP-Modells. Diese Kosten können zum aktuellen Verfahrensstand noch nicht benannt werden, da erst nach Beschluss zu dieser Drucksache Angebote eingeholt und beauftragt werden können.
Die Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der Folgedrucksache.
Die IGS Bothfeld ist Kulturschule und wird im Sek I Bereich 4-zügig geführt. Sie bildet seit dem Schuljahr 2019/20 den ersten 11. Jahrgang einer hochwachsenden 4-zügigen Oberstufe. Es werden im Schuljahr 2019/20 insgesamt 755 Schüler*innen in 27 Klassen in der IGS Bothfeld beschult, davon 75 Schüler*innen in drei Klassen im 11. Jahrgang.
Die Schule wird in den kommenden Jahren zur Schulplatzversorgung benötigt und aufgrund einer insgesamt steigenden Zahl von Schüler*innen im Ersatzneubau im Sek I Bereich 5-zügig ausgebaut werden.
Das Schulgrundstück mit einer Größe von ca. 32.000 m² ist derzeit mit Schulgebäuden aus den späten 1970er Jahren bebaut.
Die Gebäude der IGS Bothfeld weisen einen hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Mangelnder Brandschutz und unzureichende energetische Qualitäten führen neben der fehlenden Barrierefreiheit und der erneuerungsbedürftigen Haustechnik dazu, dass eine Sanierung und Modernisierung der Gebäude nicht wirtschaftlich ist.
Die Erhöhung der Zügigkeit bedingt außerdem einen höheren Flächenbedarf entsprechend des Standardraumprogrammes. Die zusätzlichen Flächen lassen sich nicht in dem Bestandsgebäude der Schule abbilden. Für die hochwachsende Oberstufe werden zunächst zum Beginn des Schuljahres 2020/2021 modulare Raumeinheiten für Unterrichtszwecke zur Verfügung stehen.
Die im Bestandsgebäude integrierte Stadteilbibliothek entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an moderne und zeitgemäße Bibliotheken und ist, wie auch die Schulgebäude, hochgradig sanierungsbedürftig.
Aus diesen Gründen favorisiert die Verwaltung den Neubau für die IGS Bothfeld auf dem gleichen Grundstück in Kombination mit einer neuen Stadtteilbibliothek und einem Kulturtreff. Mit dem geplanten Neubau ergibt sich auch die Möglichkeit, die städtebauliche Situation hinter der Nicolaikirche neu zu ordnen, die Wegebeziehungen zum Bothfelder Anger zu verbessern und durch die Integration des Kulturtreffs auch eine kulturell relevante Mitte für Bothfeld zu entwickeln. Darüber hinaus lässt die Aufgabe des bisherigen Standorts des Kulturtreffs eine Erweiterung der vorhandenen Kita zu.
Im März 2020 wurde ein umfangreiches Beteiligungsverfahren gestartet, die sogenannte Phase Null. Das Ergebnis soll die Grundlage für das Ausschreibungsverfahren sein. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens werden auch nutzungsübergreifende Synergieeffekte geprüft.
Die Errichtung des Neubaus soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, im ersten Bauabschnitt die Sporthallen, anschließend das Schulgebäude mit Bibliothek und Kulturtreff. Die vorhandenen Gebäude bleiben jeweils bis zur Inbetriebnahme der Neubauten in Betrieb. Dadurch können umfangreiche Interimsmaßnahmen und Auslagerungen vermieden werden. Die unmittelbar an das heutige Schulgrundstück angrenzenden Grundstücke in städtischem Besitz sollen in die Konzeption einbezogen werden.
Der aktuell gültige, an den Bestand angelehnte Bebauungsplan 927 vom November 1976 muss nach jetzigem Kenntnisstand mindestens umfangreich angepasst, vermutlich aber neu gefasst werden, um eine funktions- und bedarfsgerechte Realisierung eines Neubaus zu ermöglichen. Hierzu wird eine separate Drucksache vorgelegt.
Unter Punkt 2.) im Antragstext sind die Themen aus dem Änderungsantrag 0361/2021 aufgeführt, die hier etwas ausführlicher erläutert werden sollen.
Aula:
Die Verwaltung hatte im Rahmen des noch laufenden Beteiligungsverfahrens Phase Null vorgeschlagen, die gewünschte Publikumskapazität von 500 Personen zu realisieren, indem die (Kern-)Aula anlassbezogen mit anderen Nutzflächen der Schule (z.B. Pausenhalle, Forum oder Mensa) zusammengeschaltet werden kann. Aktuelle Beispiele (z.B. Bildungszentrum „Tor zur Welt" in Hamburg, Wilhelm-Bracke-Gesamtschule in Braunschweig) zeigen das Potenzial solcher Entwurfsansätze, die bei guter Flächenökonomie atmosphärisch und funktional überzeugende Räume für schulische Veranstaltungen ermöglichen.
Abweichend von diesem Vorschlag soll nunmehr entsprechend dem Änderungsantrag 0361/2021 eine größere Aula mit einer Kapazität von 500 Sitzplätzen realisiert werden. Der bisherige Ansatz von 225 qm (inkl. Bühne, gemäß Standardraumprogramm) wird sich dadurch mehr als verdoppeln auf ca. 500 qm (davon ca. 420 qm für den Zuschauerraum und ca. 80 qm für die Bühne). Hinzu kommen notwendige Anpassungen für Stuhllager, Garderobe, Foyer etc., die hier vorsichtig mit 65 qm angesetzt werden.
Die größere Aula erweitert die Nutzungsmöglichkeiten für die Kulturschule und ermöglicht große Publikumsveranstaltungen über einen längeren Zeitraum, ohne dass zwischendurch immer wieder umgebaut werden müsste.
Kulturtreff:
Die ursprünglich angedachte Mitnutzung der Schulaula durch den Kulturtreff für Kurse und Veranstaltungen ist – das hat das Beteiligungsverfahren gezeigt – nur schwer umsetzbar und würde zu ständigen gegenseitigen Einschränkungen insbesondere für die kulturelle Stadtteilarbeit des Kulturtreffs führen. Ein zusätzlicher Mehrzweckraum von 110 qm löst diesen Konflikt, erweitert die inhaltlichen Angebote des Kulturtreffs und ermöglicht mehr Nutzungen, die den Menschen im Stadtteil zugute kommen. Dieser Raum wird ins Raumprogramm aufgenommen, die Programmfläche des Kulturtreffs wächst damit von 257 qm auf 367 qm.
Sporthallen:
Der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung zur Aufteilung der vier Sportfelder im Modell 3+1 berücksichtigte einerseits das Standardraumprogramm mit 1.620 qm (1.215 qm + 405 qm) und beruhte andererseits auf dem Gedanken, für unterschiedliche Sportarten und Nutzergruppen qualitativ und atmosphärisch unterschiedliche Angebote zu machen: eine große Halle mit Tribüne für schnelle Ballsportarten, eine kleine Halle für Bewegungssport.
Entsprechend dem Änderungsantrag 0361/2021 sollen nunmehr zwei große Zweifeldhallen realisiert werden (2+2 statt 3+1). Für beide Hallen wird eine lichte Größe von jeweils 23 x 45 Metern vorgesehen. Diese Abmessungen berücksichtigen in der Länge die Mindestmaße für Zweifachhallen gemäß DIN 18032-1 und in der Breite die besonderen Anforderungen an die Wettkampftauglichkeit für Handballspiele.
Zur Erläuterung der Abmessungen: Das Handballfeld misst 20 x 40 Meter und erfordert einen Sicherheitsabstand von zwei Metern hinter den Toren und einem Meter an den Seitenlinien, also ein Mindestmaß für die Halle von 22 x 44 Metern. Die DIN 18032-1, die bei diesem Neubau eingehalten werden soll, sieht für Zweifachhallen Mindestabmessungen von 22 x 45 Metern vor, also ein Meter länger, als für Handball erforderlich. Für Handballwettkampfspiele wird ein Zeitnehmertisch benötigt, der in dem üblichen Seitenstreifen von einem Meter nicht regelkonform aufgestellt werden kann. In Dreifeldhallen ist das kein Problem, sie sind ohnehin 27 Meter breit. In Zweifeld-Bestandshallen mit 22 Metern Breite wird für den Zeitnehmertisch häufig mit Sonderlösungen und Kompromissen gearbeitet (in Geräteraumtoren, im Regieraum o.ä.), die dem hier formulierten ausdrücklichen Anspruch an Wettbewerbstauglichkeit nicht vollumfänglich gerecht würden.
Aus den vorgenannten Überlegungen resultiert die in diesem Fall vorgesehene Hallengröße von jeweils 23 x 45 Metern (= 1.035 qm).
Gegenüber dem Standardraumprogramm in der Version 3+1 ergibt sich dadurch ein Flächenmehrbedarf für die Sporthallen von 450 qm (2 x 1.035 = 2.070 – 1.620 = 450).
Eine der beiden Hallen erhält – wie bereits in der Ursprungsdrucksache vorgesehen – eine Tribüne für 280 Personen.
Zusammenfassung:
Die oben erläuterten Änderungen erhöhen das Raumprogramm wie folgt:
Aula: | + 340 qm (cirka) |
Kulturtreff: | + 110 qm |
Sporthallen: | + 450 qm |
Summe: | + 900 qm (cirka) |
Die Gesamtprogrammfläche erhöht sich dadurch auf ca. 12.350 qm.
ÖPP-Modell
Aufgrund der vorhandenen und absehbar weiterhin hohen Bedarfe für Baumaßnahmen bei gleichzeitig begrenzten Investitionsmitteln sollen für geeignete Vorhaben (z. B. umfangreiche Neubaumaßnahmen) alternative Beschaffungsmodelle (z. B. ÖPP) zur Anwendung kommen. Grundstück und Objekt verbleiben dabei im Eigentum der Landeshauptstadt; Planung, Bau und Finanzierung erfolgen durch den privaten Partner, der Betrieb und die Unterhaltung des Schulgebäudes erfolgt durch die Stadt. Eine intensive Kontrolle von Planung und Bauausführung sichert die Realisierung der Baumaßnahme unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen und beauftragten Qualitäten.
Bei prognostizierter Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Modells im Rahmen einer Voruntersuchung wird ein EU-weiter Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Anschließend werden die hierbei ausgewählten Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Die Verwaltung erwartet von den Bietern wirtschaftliche Angebote unter Berücksichtigung optimierter Fertigstellungstermine und Minimierung der Belastungen für den laufenden Schulbetrieb. Die Angebote werden ausgewertet und dienen als Grundlage für die Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bietern.
Die Verwaltung erstellt nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens eine weitere Beschlussdrucksache und schlägt den politischen Gremien vor, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich anhand vorab bekannt gegebener qualitativer Kriterien wie Funktionalität, Städtebau, Architektur, Nachhaltigkeit, sowie dem Preis.
Nach Zustimmung durch den Rat und anschließender Prüfung durch die Kommunalaufsicht kann der Auftrag erteilt werden.
Aufgrund der Erfahrungen mit den in den letzten Jahren erfolgreich durchgeführten ÖPP-Projekte erwartet die Verwaltung insbesondere bei Neubauvorhaben wie diesem wirtschaftliche Lösungen.
Barrierefreiheit und Inklusion
Die Planungen der barrierefreien Zugänglichkeit, Inklusion und Nutzung der Gebäude und Freiflächen der IGS Bothfeld erfolgen auf der Grundlage der „Planungs- und Ausführungshinweise für öffentlich zugängliche Gebäude“ in der Broschüre „Barrierefreies Bauen in Hannover“. Die Planungen werden mit der Beauftragten der LHH für Menschen mit Behinderung abgestimmt.
Energetischer Standard
Die Neubauten sollen beschlusskonform entsprechend dem energetischen Standard von Nichtwohngebäuden in Anlehnung an die Kriterien des Passivhauses (Stand 18.07.2019) errichtet werden.
Terminplanung
Die Terminplanung ist abhängig vom Ablauf der Bauleitplanung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Verwaltung von einem Satzungsbeschluss zum neuen Bebauungsplan Ende 2021 aus. Sofern die Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Modells nachgewiesen werden kann, wird folgender Zeitplan angestrebt:
Ratsbeschluss:
Oktober 2020 Juli 2021
- Erstellung der Ausschreibungsunterlagen,
Durchführung des Teilnahmewettbewerbs,
Versand der Verdingungsunterlagen: bis Juli 2021 April 2022
- Ausarbeitung und Eingang der ÖPP-Angebote,
Wertung der Angebote / Verhandlungsverfahren:
bis Mai 2022 Feb. 2023
- Beschlussdrucksache / Auftragsvergabe:
bis Oktober 2022 Juli 2023
- Baubeginn:
2023 2024