Drucksache Nr. 1729/2020 E1:
Neubau IGS Bothfeld
Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur DS-Nr. 1729/2020, jetzt: 1729/2020 N1

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Sportausschuss
In den Kulturausschuss
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1729/2020 E1
3
 

Neubau IGS Bothfeld
Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur DS-Nr. 1729/2020, jetzt: 1729/2020 N1

Antrag,

die Änderungsempfehlungen des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide
Nr. 15-2314/2020 zur Drucksache 1729/2020 – 1729/2020 N1 abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Es wird auf die Kostentabelle der Ursprungsdrucksache Nr. 1729/2020 – 1729/2020 N1 verwiesen.

Begründung des Antrages

Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide aus den nachfolgend aufgeführten Gründen abzulehnen. Der Änderungsantrag beinhaltet in einigen Punkten Sachverhalte, die ohnehin zur Realisierung vorgesehen sind, insofern von der Verwaltung eigentlich nicht abgelehnt werden, aber auch keiner gesonderten Beschlussfassung bedürfen.



Dazu im einzelnen folgende Ausführungen entsprechend der Gliederung des Änderungsantrags (die Überschriften zu den Gliederungspunkten sind gekürzt wiedergegeben):

1.) IGS Bothfeld als Kulturschule

Zu 1.a) Schulaula:
Selbstverständlich wird die Aula genauso wie der gesamte Gebäudekomplex barrierefrei ausgelegt. Die gewünschte Publikumskapazität von 500 Personen kann als Vorgabe in die Planung und das aktuell laufende Beteiligungsverfahren („Phase Null“) übernommen werden, muss aber aus dem Gesamtraumprogramm der Schule entwickelt werden.

Die IGS Bothfeld bekommt wegen ihres besonderen Profils als Kulturschule gegenüber dem Standardraumprogramm zusätzliche Programmflächen von 270 m² (zunächst ausgewiesen für zusätzliche Fachräume und Differenzierungsräume sowie vergrößerte Sammlungsräume). Die konkrete Zuordnung dieser zusätzlichen Flächen kann in Abstimmung mit der Schule in Phase Null optimiert und an die pädagogischen Konzepte angepasst werden.

Ein wesentliches Ziel von Phase Null ist es, die Raumzuschnitte und Raumzuordnungen so zu gestalten, dass möglichst alle Funktionalitäten abgebildet werden, ohne den Gesamtflächenbedarf und damit den Kostenrahmen auszudehnen. Inhalt dieses Optimierungsprozesses ist es, möglichst viele Funktionen im Gebäude abzubilden, ohne für jede Funktion einen eigenen Raum, bzw. ausschließlich monofunktional nutzbare Flächen auszuweisen.
Die Funktion „Publikumsfläche“ könnte bei entsprechender entwurflicher Gestaltung z. B. Teil der Pausenhalle sein oder in anderer Form die Aula mit zentralen Flächen der Schule verknüpfen.

Zu 1.b) Bühne 80 m² (statt 30 m²):
Vgl. Antwort zu 1.a): Wird als funktionale Anforderung im weiteren Verfahren berücksichtigt, führt aber nicht zu einer Ausweitung des Raumprogramms insgesamt.

Zu 1.c) Backstagebereich 30 m²:
Vgl. Antwort zu 1.a): Wird als funktionale Anforderung im weiteren Verfahren berücksichtigt, führt aber nicht zu einer Ausweitung des Raumprogramms insgesamt.

Zu 1.d) Barrierefreie Zugänge auf die Bühne:
Die barrierefreie Erreichbarkeit aller Nutzungsbereiche wird selbstverständlich berücksichtigt.

Zu 1.e) Verdunkelung der Aula:
Die Konfiguration der Aula wird in Phase Null in Abstimmung mit der Schule weiter präzisiert und abgestimmt. Dies erfolgt unter besonderer Beachtung des Profils Kulturschule. Erforderliche Ausstattungselemente (wie z.B. Verdunkelungsanlagen, Theatervorhänge, Starkstromanschlüsse etc.) werden berücksichtigt.

Zu 1.f) Theatervorhang:
Vgl. Antwort zu 1.e)



Zu 1.g) Akustik:
Vgl. Antwort zu 1.e)

Zu 1.h) Starkstrom- und Internetanschluss:
Vgl. Antwort zu 1.e)

Zu 1.i) Fest installierte Technik:
Vgl. Antwort zu 1.e)

Zu 1.j) Separater Technikraum:
Vgl. Antwort zu 1.a): Wird als funktionale Anforderung im weiteren Verfahren berücksichtigt, führt aber nicht zu einer Ausweitung des Raumprogramms insgesamt.


2.) Kulturtreff Bothfeld / Kulturelle Mitte

Zu 2.a) bis 2.g) Zusätzliche Räume:
Für den Neubau des Kulturtreffs ist eine Programmfläche von 257 m² vorgesehen, die ausschließlich dem Kulturtreff zur Verfügung steht. Die ergänzende Mitnutzung von Räumen der Kulturschule ist vorgesehen und muss in Phase Null noch präzisiert werden. Gegenüber dem heutigen Raumangebot von 184 m² für den Kulturtreff plus Mitnutzungsrecht für den Kita-Bewegungsraum bedeutet dies eine deutliche Verbesserung. Einen darüberhinausgehenden Flächenzuwachs hält die Verwaltung – nicht zuletzt aus Kostengründen – für nicht vertretbar.

Die „Kulturelle Mitte Bothfeld“ manifestiert sich durch die städtebauliche Neuordnung (vgl. DS 15-1423/2020 zum B-Plan Nr. 1891) und die geplante Zuordnung des Kulturtreffs zur Kulturschule und zur Stadtteilbibliothek. Alle drei Einrichtungen können sich gegenseitig stärken und profitieren von Synergieeffekten. Das Ausloten möglicher Synergien ist ein wesentlicher Bestandteil des aktuell noch laufenden Beteiligungsverfahrens Phase Null. Für den zusätzlich gewünschten Versammlungsraum sieht die Verwaltung keinen finanziellen Spielraum.


3.) Sportbereich

3.a) 2-Feld-Sporthalle mit 1.215 m² und Tribüne für 280 Personen:
Die hier im Änderungsantrag beschriebene Halle ist bereits vorgesehen. Allerdings handelt es sich bei der – zu Recht geforderten – Größe von 1.215 m² um eine klassische
Dreifeldhalle (3 x 405 = 1.215 m²). Auch die Tribüne für 280 Personen ist bereits vorgesehen.

3.b) Eine weitere 2-Feld-Sporthalle mit 1.056 m²:
Die Schule hat Anspruch auf 4 Sportübungsflächen. 3 davon sind in der oben beschriebenen Dreifeldhalle abgebildet. Für die vierte Sportübungsfläche ist eine Einfeldhalle mit 405 m² vorgesehen. Eine solche Einfeldhalle bietet für den Schulsport eine optimale Ergänzung zur Dreifeldhalle, da sie ohne akustische Beeinträchtigung durch Nachbarfelder betrieben werden kann, z.B. für Bewegungssport mit Musik. Auch für den Vereinssport bietet die Kombination 3+1 ein qualitativ vielfältigeres Angebot als 2+2.






Letztlich sei auch auf die finanziellen Auswirkungen der vom Stadtbezirksrat beschriebenen Variante 2+2 verwiesen. Gegenüber dem Standardraumprogramm von 1.620 m², das in der Variante 3+1 eingehalten wird, ergäbe der Änderungsantrag eine Gesamtfläche von 2.271 m², also eine Vergrößerung um 651 m², was natürlich erhebliche Auswirkungen auf die Bau- und Betriebskosten hätte (sh. hierzu auch die als Anlage beigefügten Antworten der Verwaltung zu den Anfragen 15-1744/2020 und 15-1781/2020).

Ein ergänzender Hinweis: Die zwischenzeitlich in Phase Null diskutierte Nutzung der Einfeldhalle für Aulaveranstaltungen wird aktuell nicht mehr favorisiert. Sie war auch nie ursächlich für das Sporthallenkonzept 3+1.


3.c) Foyer mit Tresen für Hallenverkauf:
Ein Foyer ist standardmäßig vorgesehen, ebenso die Funktionalität Tresenverkauf durch Sportvereine.

3.d) Geräteräume von mindestens 70 m² für jede Halle:
Bei insgesamt zwei Hallen (s. o.) ergäbe diese Forderung insgesamt 140 m² für Geräteräume. Vorgesehen sind 4 x 40 = 160 m².

3.e) Im Tribünenbereich ein abgetrennter Bereich für das Kampfgericht:
Die für den Wettkampfsport erforderlichen Funktionalitäten und Ausstattungen werden berücksichtigt.

3.f) Je Halle 4 Umkleiden incl. Toiletten und Duschen:
Diese Forderung ergibt bei zwei Hallen insgesamt acht Umkleiden. So ist es auch im Standardraumprogramm vorgesehen: Je Hallenfeld zwei Umkleiden, insgesamt also acht. Die Umkleiden werden mit Duschen und WCs ausgestattet.

3.g) Technische Ausstattung der Wettkampfhalle (Digitalanzeigen, Sprecherplatz u.ä.):
Die für den Wettkampfsport erforderlichen Funktionalitäten und Ausstattungen werden berücksichtigt.

3.h) Zusätzlich 4 getrennte Umkleiden für Lehrkräfte:
Das Standardraumprogramm sieht für Lehrkräfte zwei Umkleiden à 15 m² vor (2 x 15 = 30 m²). Eine Verdoppelung dieser Fläche wird aus schul- und sportfachlicher Sicht als überzogen und unnötig bewertet. Die Ergänzung durch eine dritte Umkleide, die dann explizit der Einfeldhalle zugeordnet werden könnte, erscheint allerdings sinnvoll und wird im Raumprogramm vorgesehen.

3.i) Medienraum für Sporttheorie u. ä. für Sportunterricht in der Oberstufe:
Diese Funktionalität soll durch Mitnutzung vorhandener Unterrichtsräume der IGS abgebildet werden. Ein zusätzlicher Raum ist nicht nötig.

3.j) Außensportflächen:
Für weiterführende Schulen sind standardmäßig folgende Elemente vorgesehen: 100 m Laufbahn, Kugelstoßanlage, Weitsprunganlage und eine Gymnastikwiese u.a. für Wurfdisziplinen, Laufen, Spielen und Ausruhen. Darüber hinaus zwei Kleinspielfelder, üblicherweise eines für Fußball, ein anderes für Basketball. Zweimal Fußball, wie vom Stadtbezirksrat gewünscht, wäre aber auch denkbar. Die genaue Aufteilung erfolgt üblicherweise in Abstimmung mit der Schule.

Fazit:
Die Verwaltung hält die geforderte Ausweitung des Raumprogramms zumindest in einigen Punkten für inhaltlich nicht gerechtfertigt und wegen der damit verbundenen Kosten für insgesamt nicht umsetzbar. Sie schlägt daher vor, den Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Bothfeld-Vahrenheide abzulehnen und die Ursprungsdrucksache 1729/2020 – 1729/2020 N1 in unveränderter Form zu beschließen. Die oben genannten Hinweise der Verwaltung zu Ausstattung und Funktionalität des Gebäudekomplexes werden auch bei Ablehnung des Änderungsantrags und Beschlussfassung zur unveränderten Ursprungsdrucksache im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt.
19 .1
Hannover / 02.12.2020